Anamnesebogen für Zahnarzt und Kieferorthopäde | Nelly

26.7.2022
Leitfaden
5 min read
Autorin:
Melanie Schröder

Das wohl wichtigste Instrument in der Diagnostik ist nach wie vor die Anamnese des Patienten – das gilt auch für zahnärztliche und kieferorthopädische Praxen! Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten und nutzen Sie den kostenlosen Anamnesebogen zum Download!

Anamnesebogen Zahnarzt und Kieferorthopäde (inkl. kostenloser Vorlage!) 

In diesem Artikel lesen Sie:

  • Was gibt es bei der Anamnese zu beachten?
  • Zahnarzt Anamnesebogen als PDF
  • Kieferorthopädie Vorlage als PDF
  • Datenschutz & DSGVO
  • Digitale Anamnese mit Nelly

Die wichtigsten Antworten zum Anamnesebogen für Zahnärzte und Kieferorthopäden auf einen Blick:  

Wie oft muss der Zahnarzt-Anamnesebogen ausgefüllt werden?

 In der Regel sollte die Anamnese bei Neupatienten und Neupatientinnen durchgeführt und danach etwa einmal jährlich wiederholt werden. Teilweise raten Ärzte bzw. Ärztinnen sogar dazu, die Anamnese bei jeder Behandlung neu durchzuführen. Dafür gibt es keine genauen gesetzlichen Vorgaben.

Im BGB § 630f ist von einem „unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung“ die Rede, ohne dass dieser Zeitraum genauer definiert ist. 

Ist der Anamnesebogen Pflicht für Zahnärzte?

Ja, die Anamnese ist Pflicht für den Zahnarzt – nicht aber für den Patienten. Dieser hat das Recht, die Auskunft zu verweigern. Jedoch können auch Sie als Zahnarzt in diesem Fall die Behandlung verweigern, wenn Sie die Auskünfte des Patienten für unerlässlich für die Behandlung halten. 

Wie ist die Aufbewahrungsfrist von Daten aus dem Zahnarzt-Anamnesebogen?

Der Anamnesebogen und weitere im Zusammenhang mit der Behandlung entstandene Dokumente sollten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sind, die Dokumente bis zu 30 Jahre aufzuheben. Denn erst danach sind etwaige Haftungsansprüche des Patienten erloschen. 

Die Anamnese ist auch für Zahnärzte bzw. Zahnärztinnen und Kieferorthopäden bzw. -orthopädinnen eines der wichtigsten Instrumente, um frühzeitig Krankheiten zu erkennen und Risikofaktoren zu identifizieren. Doch auf was genau sollten Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihrer Anamnesefragen achten? 

Was gibt es beim Zahnarzt Anamnesebogen zu beachten?

Wichtig beim Erstellen des Anamnesebogens ist, dass Sie nicht nur Fragen zur Mundgesundheit, sondern auch zum allgemeinmedizinischen Befinden des Patienten stellen. 

Auch die Angabe eines Herzleidens oder einer Zuckerkrankheit kann für Sie wichtig sein! Denn beispielsweise ist die Mundschleimhaut eines Diabetikers empfindlicher als üblicherweise und neigt zu Entzündungen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf können Sie als Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Behandlung optimal auf Ihren Patienten abstimmen. 

Oft in Anamnesebögen von Zahnärzten und Zahnärztinnen abgefragt werden zum Beispiel diese Krankheiten bzw. Behandlungen:

  • Vergangene Herzoperationen
  • Diabetes
  • Störungen der Blutgerinnung 
  • HIV
  • Hepatitis
  • Krankheiten, die das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen
  • Asthma
  • Epilepsie
  • Unverträglichkeiten von Medikamenten
  • Allergien

Darüber hinaus kann es wichtig sein, zu erfahren, in welchen Umständen Ihr Patient lebt. Beispielsweise können Stress und Schlafstörungen Auslöser von Zähneknirschen sein. 

Anamnesebögen für Zahnärzte und Kieferorthopäden finden Sie hier:

Schriftliche Anamnese

Normalerweise werden diese Daten klassischerweise mit einem Fragebogen aus Papier oder auch direkt online abgefragt. Wichtig sind auf dem schriftlichen Fragebogen klare Hinweise zur ärztlichen Schweigepflicht. Außerdem hilfreich kann es sein, Anamnesebögen in mehreren Sprachen bereit zu halten.

Tipp: Die Anamnese können Sie zeitsparend und ressourcenschonend auch mit Nelly erledigen. Das Besondere dabei: Die Fragen werden automatisch in die Sprache des Patienten übersetzt. Anamnesebogen aus Papier in verschiedenen Sprachen gehören damit der Vergangenheit an!

Jetzt digitalen Anamnesebogen für Zahnärzte mit Nelly testen!

Mündliche Anamnese

Ergänzend zur schriftlichen Anamnese sollten Sie einige mündliche Zusatzfragen stellen. Im besten Falle stellen Sie offene Fragen wie „Was führt Sie zu mir?“ Vermeiden Sie Fragen, die der Patient nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten kann. Diese Vorgehensweise ist die beste Strategie, um alle relevanten medizinischen Daten zu erhalten und verbessert die Arzt-Patienten-Kommunikation.

Anamnese via Blickdiagnostik

Verlassen Sie sich nicht nur auf das, was Ihnen der Patient erzählt. Sondern nutzen Sie auch Ihr ärztliches Gespür, um eventuell Krankheiten durch reine Beobachtung des Patienten zu erkennen. Ein Beispiel: Vielleicht kann ein Husten auf eine Asthma-Erkrankung, einen Infekt oder eine Allergie hindeuten. Daraus lassen sich wiederum Rückschlüsse ableiten, die für Ihre anschließende Behandlung wichtig sein könnten! 

Die Anamnese beim Zahnarzt sollte schriftlich, mündlich und per Blickdiagnostik erfolgen. 

Anamnesebogen Zahnarzt Vorlage kostenlos

Trotz all dieser Tipps kann die ersten Konzeption oder die Überarbeitung des Fragebogens schwierig sein. Deshalb haben wir für Zahnärzte einen Anamnesebogen erstellt, der alle wichtigen Details abfragt, ohne dass er mit unnötigen Fragen überladen ist. 

Anamnesebogen Kieferorthopädie Vorlage kostenlos

Bei Kieferorthopäden bzw. -orthopädinnen gibt es einige Besonderheiten innerhalb der Anamnesebögen zu beachten. Beispielsweise wird üblicherweise abgefragt, ob der Patient schon einmal in kieferorthopädischer Behandlung war oder ob in der letzten Zeit Röntgenaufnahmen des Kiefers angefertigt wurden. Diese speziellen Fragen für Kieferorthopäden bzw. -orthopädinnen haben wir in dieser KFO-Vorlage für Sie berücksichtigt: 

https://25581243.fs1.hubspotusercontent-eu1.net/hubfs/25581243/Nelly%20Anamnese.pdf

Hinweis: Beide Anamnesebögen sind tatsächlich in zahnärztlichen und kieferorthopädischen Praxen im Einsatz – und daher „alltagserprobter“ als die Muster der Zahnärztekammer!

Welche Datenschutzregeln gelten beim Anamnesebogen?

Die bei der Anamnese erhobenen Daten sind sehr sensibel und natürlich vertraulich zu behandeln. Als gesundheitliche Daten unterliegen Sie einem besonderen Datenschutz. Kein Wunder, denn: Besonders Krankenversicherungen und Pharmafirmen interessieren sich für diese Daten, die natürlich nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. 

Achtung: Tatsächlich kann der Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.  

Generell gilt: Es dürfen nur solche Daten abgefragt werden, die zur Diagnostik bzw. zur Behandlung des Patienten wirklich notwendig sind. Eine Abfrage des Berufs oder Hobbys ist zum Beispiel nur dann zulässig, wenn diese Erkenntnisse tatsächlich die Behandlung beeinflussen könnte.  

Fragen bei der Anamnese müssen notwendig für die Behandlung sein

Aufbewahrungsfristen 

Grundsätzlich müssen Anamnesebögen von Zahnärzten und KFOs zehn Jahre lang nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Hierbei handelt es sich um Mindestaufbewahrungsfristen. In einzelnen Fällen ist es sogar ratsam, die Unterlagen 30 Jahre lang aufzubewahren. Denn nach Ablauf dieser Frist sind eventuelle Haftungsansprüche des Patienten verjährt. 

Wichtig: Wenn Sie die Anamnesebögen digitalisieren, sollten Sie das Original auf Papier auf jeden Fall aufbewahren. Denn im Zweifelsfall kann später niemand mehr feststellen, ob das eingescannte Dokument wirklich dem Original entspricht. 

Zahnärzte und Kieferorthopäden digitalisierten ihren Anamnesebogen am besten mit Nelly.

Digitale Anamnese beim Zahnarzt mit Nelly  

Besser ist es, wenn Sie die Anamnese gleich online erledigen lassen. Das geht ganz einfach mit der Software von Nelly. Die Patienten sowie Patientinnen können mit einem QR-Code die Anamnese auf Ihrem eigenen Smartphone schnell und unkompliziert erledigen. Mit einem Link auf Ihrer Website geht das sogar von Zuhause aus! 

Digitalisieren Sie Ihre Anamnese mit Nelly!

Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Quelle Artikelbild: Pavel Danilyuk/Pexels

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