Barrierefreie Arztpraxis: Darauf kommt es an

Patienten mit Behinderungen sowie Ältere und Eltern mit kleinen Kindern profitieren von barrierefreien Praxen. Lesen Sie hier, was Sie rund um das Thema wissen müssen und welche Förderungsmöglichkeiten es für Ihren Praxisumbau gibt.

19.3.2024
Leitfaden
6
Min. Lesezeit
Autor:
© Marcus Aurelius/Pexels

Muss eine Praxis barrierefrei sein?

Nein. Laut der ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention müssen medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen zwar den gleichberechtigten Zugang gewährleisten, baurechtlich gilt dies mit Einschränkungen jedoch nur für Neubauten und Umnutzungen. Für Bestandspraxen gibt es kein entsprechendes Gesetz zu Barrierefreiheit.

Was ist eine barrierefreie Arztpraxis?

Eine barrierefreie Arztpraxis kann von allen Menschen ohne fremde Hilfe besucht werden. Auch die Behandlung von geistig oder körperlich behinderten Personen ist uneingeschränkt möglich.

Welche Barrieren gibt es in Arztpraxen?

Für körperlich und geistig behinderte Personen sowie für Ältere und Eltern mit Kinderwagen gibt es viele Barrieren in Arztpraxen. Dazu zählen unter anderem: Treppen und Stufen, fehlende Schilder und Piktogramme, enge Türen und Durchgänge, fehlende Alternativen zur telefonischen Terminvereinbarung, ungeschultes Personal.

Aktuell ist nur ca. jede dritte Praxis barrierefrei. Somit ist das Recht auf eine freie Arztwahl für viele Menschen in Deutschland de facto stark eingeschränkt. Doch welche Barrieren können den Besuch Ihrer Praxis behindern?

Nur jede dritte Praxis in Deutschland ist barrierefrei.

Welche Barrieren gibt es im Praxiskontext?

Im Praxiskontext gibt es viele Hindernisse für körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen sowie für Eltern mit kleinen Kindern. Diese lassen sich in drei Kategorien aufteilen: den Zugang zu Praxis, die Nutzung der Praxisräume und die Kommunikation. 

Barrieren im Praxiskontext können den Zugang, die Nutzung der Praxisräume und die Kommunikation betreffen.

Tipp: Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie eine Checkliste „Ist Ihre Praxis barrierefrei?“

Zugang zur Praxis

Bereits zur Praxis und in das Praxisgebäude zu gelangen, kann für viele Menschen schwierig sein. Barrieren beim Zugang zur Praxis lassen sich unter anderem an diesen Merkmalen erkennen:

  • Keine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Keine behindertengerechten Parkplätze
  • Zugang zum Haus nur über Treppen möglich
  • Keine Erreichbarkeit der Klingel für Rollstuhlnutzer:innen
  • Keine automatischen Türöffner
  • Keine rollstuhlgerechte Breite der Tür
  • Kein Fahrstuhl oder Treppenlift im Treppenhaus
  • In der Praxis angekommen, gibt es oft weitere Barrieren.

Nutzung der Praxisräume

In den Praxisräumlichkeiten angekommen, gibt es meist weitere Hindernisse. Diese Barrieren erschweren die Nutzung der Räumlichkeiten:

  • Kein behindertengerechtes WC mit Notrufknopf
  • Kein Platz für einen Rollstuhl oder Kinderwagen im Anmeldebereich, im Wartezimmer sowie in den Untersuchungsräumen 
  • Keine Rollstuhl-adäquate Höhe des Anmeldetresens
  • Keine rutschhemmenden Bodenbeläge
  • Ungeeignete, nicht höhenverstellbare Untersuchungsgeräte

Auch in Bezug auf die Kommunikation zwischen dem Praxispersonal und den Patienten sowie Patientinnen können Barrieren bestehen.

Kommunikation

Nicht nur physische Hindernisse machen vielen Patienten und Patientinnen den Praxisbesuch unmöglich. Oft bestehen in der Kommunikation Schwierigkeiten insbesondere für geistig behinderte, seh- oder hörgeschädigte Personen sowie Personen ohne Deutschkenntnisse. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Keine Alternative zur telefonischen Terminvereinbarung 
  • Personal ohne Fremdsprachenkenntnisse
  • Kein Informationsmaterial in leichter Sprache
  • Keine oder schlecht lesbare Beschilderung

Die Liste an Einschränkungen ist lang, denn Barrieren können nahezu überall bestehen. Doch was wird unter Barrierefreiheit in Arztpraxen verstanden?

Das bedeutet Barrierefreiheit in Arztpraxen

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Patienten und Patientinnen Ihre Praxis besuchen und behandelt werden können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. 

Eine vollständig barrierefreie Praxis ist aktuell leider noch nicht der Standard. In vielen Gebäuden gibt es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zu parken. Nicht immer ist es möglich, die gesamte Praxis entsprechend aufzurüsten. Dennoch erkennen immer mehr Ärzte und Ärztinnen das grundlegende Problem und sorgen im Rahmen des Möglichen für Barrierefreiheit und planen diese beim Praxiskauf oder -bau entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit ein. 

Pflichten und Vorschriften

Es gibt aktuell wenige Vorschriften zur Barrierefreiheit für bestehende Arztpraxen. Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen jedoch zumindest online über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen informieren.

Anders sieht es für Neubauten oder Umnutzungen von bestehenden Räumlichkeiten aus.

Gesetzliche Regelung für Praxis-Neubauten und Nutzungsänderungen

Planen Sie aktuell ein neues Praxisgebäude, so ist eine bauliche Barrierefreiheit Pflicht. Die Musterbauordnung, die als Vorlage für die Landesbauverordnungen gilt, schreibt unter § 50 Barrierefreies Bauen insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens vor: „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.“ 

Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen in den dem Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.

Ausnahmen 

Es gibt jedoch auch hier Einschränkungen. Ausnahmen von der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit können laut § 50 Absatz 3 folgende sein:

  • Schwierige Geländeverhältnisse
  • Einbau eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs
  • Ungünstige vorhandene Bebauung
  • Unverhältnismäßiger Mehraufwand

Trifft einer oder mehrere dieser Punkte auf Ihr Projekt zu, so ist es möglich, dass Sie von der Pflicht zur Erfüllung der Barrierefreiheit entbunden sind. 

Hinweis: Im Zweifel wenden Sie sich frühzeitig an das zuständige Bauamt oder an einen spezialisierten Anwalt für eine fachkundige Einschätzung.

Falls Sie die finanzielle Investition Sorgen bereitet, so können Zuschüsse eine gewisse Erleichterung schaffen.

Förderungsmöglichkeiten für Ihre Praxisumbau

Sie ziehen einen Umbau Ihrer Praxis in Betracht, um für noch mehr Menschen erreichbar zu sein? Dann profitieren Sie möglicherweise von diversen Förderprogrammen und -krediten. Diese Ausschreibungen könnten für Sie geeignet sein:

Je nach Projekt können Renovierungen schnell eine sehr zeitintensive Angelegenheit werden. Wenn Sie schon heute kurzfristig Barrieren abbauen möchten, helfen digitale Tools – zum Beispiel für die Anamnese. 

So einfach funktioniert die barrierefreie Anamnese mit Nelly

Dank Nelly wird die Anamnese ganz einfach barrierefrei. Denn Sie können Ihren Patienten Fragebögen und Informationsblätter mehrsprachig und auch in leichter Sprache digital zur Verfügung stellen. Außerdem ermöglicht Nelly es ihnen, Informationen – zum Beispiel zur Barrierefreiheit in Ihrer Praxis – mit Ihren Patienten zu teilen. So geht’s: 

  1. Patienten geben alle relevanten Daten in die Eingabemaske ein.
  2. Mit einem Klick können viele Dokumente und Behandlungsverträge rechtskonform unterschrieben werden. 
  3. Ihnen stehen alle Daten automatisch in der Praxissoftware zur Verfügung.

Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihrem individuellen Fall!

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Aktuell ist nur ca. jede dritte Praxis barrierefrei. Somit ist das Recht auf eine freie Arztwahl für viele Menschen in Deutschland de facto stark eingeschränkt. Doch welche Barrieren können den Besuch Ihrer Praxis behindern?

Nur jede dritte Praxis in Deutschland ist barrierefrei.

Welche Barrieren gibt es im Praxiskontext?

Im Praxiskontext gibt es viele Hindernisse für körperlich oder geistig eingeschränkte Menschen sowie für Eltern mit kleinen Kindern. Diese lassen sich in drei Kategorien aufteilen: den Zugang zu Praxis, die Nutzung der Praxisräume und die Kommunikation. 

Barrieren im Praxiskontext können den Zugang, die Nutzung der Praxisräume und die Kommunikation betreffen.

Tipp: Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie eine Checkliste „Ist Ihre Praxis barrierefrei?“

Zugang zur Praxis

Bereits zur Praxis und in das Praxisgebäude zu gelangen, kann für viele Menschen schwierig sein. Barrieren beim Zugang zur Praxis lassen sich unter anderem an diesen Merkmalen erkennen:

  • Keine Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Keine behindertengerechten Parkplätze
  • Zugang zum Haus nur über Treppen möglich
  • Keine Erreichbarkeit der Klingel für Rollstuhlnutzer:innen
  • Keine automatischen Türöffner
  • Keine rollstuhlgerechte Breite der Tür
  • Kein Fahrstuhl oder Treppenlift im Treppenhaus
  • In der Praxis angekommen, gibt es oft weitere Barrieren.

Nutzung der Praxisräume

In den Praxisräumlichkeiten angekommen, gibt es meist weitere Hindernisse. Diese Barrieren erschweren die Nutzung der Räumlichkeiten:

  • Kein behindertengerechtes WC mit Notrufknopf
  • Kein Platz für einen Rollstuhl oder Kinderwagen im Anmeldebereich, im Wartezimmer sowie in den Untersuchungsräumen 
  • Keine Rollstuhl-adäquate Höhe des Anmeldetresens
  • Keine rutschhemmenden Bodenbeläge
  • Ungeeignete, nicht höhenverstellbare Untersuchungsgeräte

Auch in Bezug auf die Kommunikation zwischen dem Praxispersonal und den Patienten sowie Patientinnen können Barrieren bestehen.

Kommunikation

Nicht nur physische Hindernisse machen vielen Patienten und Patientinnen den Praxisbesuch unmöglich. Oft bestehen in der Kommunikation Schwierigkeiten insbesondere für geistig behinderte, seh- oder hörgeschädigte Personen sowie Personen ohne Deutschkenntnisse. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Keine Alternative zur telefonischen Terminvereinbarung 
  • Personal ohne Fremdsprachenkenntnisse
  • Kein Informationsmaterial in leichter Sprache
  • Keine oder schlecht lesbare Beschilderung

Die Liste an Einschränkungen ist lang, denn Barrieren können nahezu überall bestehen. Doch was wird unter Barrierefreiheit in Arztpraxen verstanden?

Das bedeutet Barrierefreiheit in Arztpraxen

Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Patienten und Patientinnen Ihre Praxis besuchen und behandelt werden können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. 

Eine vollständig barrierefreie Praxis ist aktuell leider noch nicht der Standard. In vielen Gebäuden gibt es zum Beispiel keinen Fahrstuhl oder Möglichkeiten, in unmittelbarer Nähe zu parken. Nicht immer ist es möglich, die gesamte Praxis entsprechend aufzurüsten. Dennoch erkennen immer mehr Ärzte und Ärztinnen das grundlegende Problem und sorgen im Rahmen des Möglichen für Barrierefreiheit und planen diese beim Praxiskauf oder -bau entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit ein. 

Pflichten und Vorschriften

Es gibt aktuell wenige Vorschriften zur Barrierefreiheit für bestehende Arztpraxen. Seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes 2019 müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen jedoch zumindest online über die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen informieren.

Anders sieht es für Neubauten oder Umnutzungen von bestehenden Räumlichkeiten aus.

Gesetzliche Regelung für Praxis-Neubauten und Nutzungsänderungen

Planen Sie aktuell ein neues Praxisgebäude, so ist eine bauliche Barrierefreiheit Pflicht. Die Musterbauordnung, die als Vorlage für die Landesbauverordnungen gilt, schreibt unter § 50 Barrierefreies Bauen insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens vor: „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.“ 

Öffentlich zugängliche bauliche Anlagen müssen in den dem Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein.

Ausnahmen 

Es gibt jedoch auch hier Einschränkungen. Ausnahmen von der gesetzlichen Pflicht zur Barrierefreiheit können laut § 50 Absatz 3 folgende sein:

  • Schwierige Geländeverhältnisse
  • Einbau eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs
  • Ungünstige vorhandene Bebauung
  • Unverhältnismäßiger Mehraufwand

Trifft einer oder mehrere dieser Punkte auf Ihr Projekt zu, so ist es möglich, dass Sie von der Pflicht zur Erfüllung der Barrierefreiheit entbunden sind. 

Hinweis: Im Zweifel wenden Sie sich frühzeitig an das zuständige Bauamt oder an einen spezialisierten Anwalt für eine fachkundige Einschätzung.

Falls Sie die finanzielle Investition Sorgen bereitet, so können Zuschüsse eine gewisse Erleichterung schaffen.

Förderungsmöglichkeiten für Ihre Praxisumbau

Sie ziehen einen Umbau Ihrer Praxis in Betracht, um für noch mehr Menschen erreichbar zu sein? Dann profitieren Sie möglicherweise von diversen Förderprogrammen und -krediten. Diese Ausschreibungen könnten für Sie geeignet sein:

Je nach Projekt können Renovierungen schnell eine sehr zeitintensive Angelegenheit werden. Wenn Sie schon heute kurzfristig Barrieren abbauen möchten, helfen digitale Tools – zum Beispiel für die Anamnese. 

So einfach funktioniert die barrierefreie Anamnese mit Nelly

Dank Nelly wird die Anamnese ganz einfach barrierefrei. Denn Sie können Ihren Patienten Fragebögen und Informationsblätter mehrsprachig und auch in leichter Sprache digital zur Verfügung stellen. Außerdem ermöglicht Nelly es ihnen, Informationen – zum Beispiel zur Barrierefreiheit in Ihrer Praxis – mit Ihren Patienten zu teilen. So geht’s: 

  1. Patienten geben alle relevanten Daten in die Eingabemaske ein.
  2. Mit einem Klick können viele Dokumente und Behandlungsverträge rechtskonform unterschrieben werden. 
  3. Ihnen stehen alle Daten automatisch in der Praxissoftware zur Verfügung.

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Laura Sophia Hauck

Autorin

Laura Sophia Hauck ist Soziologin und Expertin im Bereich Lektorat und Content. Hier hat sie sich besonders auf den medizinischen Bereich spezialisiert.

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