Was sind IGeL?
Die Abkürzung „IGeL“ steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“. Es handelt sich hierbei um Diagnose- und Therapiemethoden oder Serviceleistungen, die von den Patientinnen und Patienten auf eigene Kosten freiwillig in Anspruch genommen werden. Ärztinnen und Ärzte stehen den Patientinnen und Patienten in diesen Fällen gerne beratend zur Seite und schlagen auch selbst zusätzliche Leistungen vor, wenn sie diese für nützlich erachten. Die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche Behandlung liegt am Ende aber natürlich bei den Patientinnen und Patienten.
Darum werden individuelle Gesundheitsleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen
IGeL gelten als nicht als medizinisch notwendig und sind daher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Damit die entsprechenden Gesundheitsleistungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden, müssen sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Qualität und Wirksamkeit nach neustem Stand der Wissenschaft überprüft werden. Erst dann können die Leistungen über die Versicherungen abgerechnet werden.
Wer bietet Selbstzahlerleistungen an?
Die meisten Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bieten Zusatzleistungen in unterschiedlichem Umfang an. Die Gründe dafür sind verschieden:
Nur sehr wenige Gesundheitsversorger:innen schließen Zusatzleistungen grundsätzlich aus. Denn auch die Bundesärztekammer wertet IGeL als „vertretbare Leistungen“², deren Durchführung im Ermessen der Behandlerinnen und Behandler liegt.
Diese IGeL gibt es
Das Angebot an Selbstzahlerleistungen ist sehr groß. Eine verbindliche Liste existiert allerdings nicht. Quasi in jedem Fachbereich können Patient:innen Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Zu den „beliebtesten“ IGeL gehören:
- Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung)
- Ultraschalluntersuchungen von Brust und Bauchraum
- PSA-Test (Prostatakrebs-Früherkennung)
- Entfernung von Tätowierungen
- Reiseimpfungen
Da nicht alle IGeL risikoarm sind, sollte vor der Durchführung immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch erfolgen.