Checkliste Praxisübernahme: Von Kosten bis Personal – darauf kommt es an

Die Praxisübernahme ist die beliebteste Form der ärztlichen Existenzgründung. So einfach eine Übernahme im Vergleich zur Neugründung klingt – auch dieser Prozess geht mit einigen Herausforderungen einher. Lesen Sie hier, worauf es ankommt, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie mit Bestandspersonal umgehen.

19.3.2024
Leitfaden
8
Min. Lesezeit
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Praxisübernahmen auf einen Blick:

Was ist zu beachten bei einer Praxisübernahme und was sind die durchschnittlichen Kosten dafür?

Informieren Sie sich bei Übernahmewunsch frühzeitig über den Prozess. Zu den wichtigsten Schritten auf dem Weg zur eigenen Praxis gehören: Wertermittlung der Praxis, Finanzplanung, Praxisübernahmevertrag, Abschließen relevanter Versicherungen, rechtssicherer Umgang mit der Patientenkartei, Informationen der Ärztekammer, des Personals und der Patienten. Die Kosten hängen stark von Ihrem Fachgebiet, aber auch vom Standort der Praxis, ihrer technischen Ausstattung, Größe und weiteren Faktoren ab. Normalerweise beläuft sich die Gesamtsumme auf 100.000 bis 400.000 Euro. Am günstigsten zu übernehmen sind Hausarztpraxen, am teuersten sind Facharztpraxen.

Muss ich das Praxispersonal übernehmen?

Ja. Laut Gesetzgeber liegt bei einer Praxisübernahme meistens ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vor, weshalb die bestehenden Arbeitsverträge mit dem Praxispersonal auch unter neuer Führung weiterhin gültig sind. Übernahmebedingte Kündigungen sind nicht zulässig.

Wann und wie muss ich die Patienten informieren?

Patienten sollten möglichst vor der Praxisübernahme über den bevorstehenden Eigentümerwechsel informiert werden. Dies kann im persönlichen Gespräch mit dem Praxispersonal, den behandelnden Ärzten, aber auch durch schriftliche Hinweise auf der Homepage, im Newsletter, auf Aushängen in den Praxisräumlichkeiten und durch weitere Maßnahmen erfolgen.

Viele Ärzte stehen im Laufe ihrer Karriere vor der Frage: Praxis gründen oder übernehmen? Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten, die eine ärztliche Überversorgung vorbeugen sollen, erschweren die Neugründung. So fielen im Jahr 2019 67 % aller zahnärztlichen Existenzgründungen auf die Übernahme einer bestehenden Praxis. Denn wer trotz der gesetzlichen Einschränkungen eine eigene Praxis führen und Kassenpatienten behandeln möchte, entscheidet sich deshalb meist für eine Praxisübernahme.

Einer Umfrage zufolge waren 67 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründungen 2019 Praxisübernahmen.

Warum sollten Sie eine Praxis übernehmen?

Doch die Möglichkeit, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, ist nicht der einzige Vorteil einer Praxisübernahme. Schließlich erhalten Sie nicht nur den „Kassensitz“, sondern auch technisch ausgestattete Räumlichkeiten und einen festen Patientenstamm. Sie überspringen also die Phase, in der Sie sich und Ihre Praxis erst etablieren müssen und können ab Tag eins verlässliche Umsatzprognosen erstellen. Nicht zuletzt trägt dazu auch das bestehende Praxispersonal bei.

Praxispersonal: Ihre Vorteile und Pflichten

Übernehmen Sie eine Praxis, profitieren Sie von einem bestehenden Team, das die Abläufe und die Patienten bereits in und auswendig kennt. Zudem regelt der Gesetzgeber in § 613a Abs. 1 BGB, dass das gesamte Personal „1:1“ übernommen werden muss – und zwar zu den gleichen Konditionen. Eine Praxisübernahme ist kein Kündigungsgrund!

Darüber hinaus sind Praxisleiter in der Pflicht, die Belegschaft schriftlich über den Eigentümerwechsel zu informieren. Konkret muss dieses Schreiben folgende Aspekte beinhalten:

  • Zeitpunkt der Praxisübernahme
  • Gründe für den Eigentümerwechsel
  • Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen
  • Geplante Maßnahmen, die das Personal betreffen

Hinweis: Das Personal hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall kann der Vorbesitzer jedoch eine betriebsbedingte Kündigung (zum Beispiel aufgrund des Übergangs in den Ruhestand) aussprechen. 

Durch den Fachkräftemangel und die pandemiebedingten Kündigungen herrscht auf dem Arbeitsmarkt eine große Nachfrage an qualifiziertem Praxispersonal: MFAs und ZFAs werden händeringend gesucht. Ihre zukünftigen Mitarbeitenden sind also quasi im Kaufpreis inbegriffen. Aber wie viel kostet eine Praxisübernahme eigentlich?

 Bestehendes Praxispersonal muss übernommen werden und die Arbeitsverträge bleiben bei der Praxisübernahme gültig.

Durchschnittliche Kosten einer Praxisübernahme

Natürlich ist die eigene Praxis immer auch eine finanzielle Frage. Die Kosten einer Praxisübernahme hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel von Ihrer Fachrichtung, dem Standort, der Ausstattung und der Größe der Praxis ab. Hausärzte und -ärztinnen zahlen durchschnittlich ungefähr 169.300 Euro. Darin sind die Kosten für die Modernisierung der Praxis, Geräte und Umbaumaßnahmen bereits enthalten. 

Das zahlen Fachärzte

Die Investitionssumme von Fachärzten liegt deutlich höher. So müssen gynäkologische Praxen mit 300.000 Euro, Zahnarzt-Praxen mit etwa 376.000 Euro und orthopädische Praxen mit 400.000 Euro die höchsten Beträge für eine Praxisübernahme zahlen. Sehr viel günstiger ist dahingegen die Übernahme einer Physiotherapie-Praxis: Hier ist mit einem Finanzierungsbedarf von etwa 35.000 bis 65.000 Euro zu rechnen. Diese Unterschiede lassen sich durch die benötigte technische Ausstattung erklären.

Die Übernahme einer Hausarztpraxis kostet in etwa 169.000 Euro und die einer Facharztpraxis zwischen 284.600 und 400.000 Euro.

Checkliste: Darauf sollten Sie bei Praxisübernahme achten!

Sie haben sich für die Übernahme einer Arztpraxis entschieden und möchten die nächsten Schritte gehen? In dieser Checkliste finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte Ihres Übernahmeprojekts.

  • Wertermittlung: Lassen Sie den Wert Ihrer Wunschpraxis professionell durch einen unabhängigen Gutachter bzw. einer unabhängigen Gutachterin ermitteln. Dieser sollte die Grundlage für den Kaufpreis sein.
  • Beratung: Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einer spezialisierten Rechtsanwältin und/oder Steuerberater bzw. Steuerberaterin zu Ihrem Übernahmevorhaben beraten.
  • Business Plan: Grundlage für einen Kredit oder staatliche Förderungen ist meist ein Business Plan, in dem Sie die Entwicklung der Praxis für die kommenden Jahre skizzieren.
  • Finanzplanung: Für Ärzte sowie Ärztinnen mit Übernahmewunsch gibt es spezielle Kreditformen, -institute und staatliche Förderprogramme (Gründungszuschuss), um die Finanzierung der Praxis zu ermöglichen. 
  • Praxisübernahmevertrag: Eine notarielle Beglaubigung ist meist nicht notwendig, es sei denn Sie erwerben auch die Räumlichkeiten. Musterschreiben für Praxisübernahmeverträge finden Sie bei der Zahnärztekammer Niedersachsen und bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Hinweis: Möglicherweise lohnt es sich für Sie, diesen Vertrag anwaltlich aufsetzen oder zumindest prüfen zu lassen, um sich rechtlich abzusichern.
  • Ärztekammer: Sie sind verpflichtet, den Praxisübernahmevertrag bei Ihrer Ärztekammer vorzulegen.
  • Versicherungen: Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie für sich und Ihre Praxis benötigen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist beispielsweise notwendig.
  • Praxisverträge: Es gibt kein Recht auf die Übernahme des bestehenden Mietvertrags. Dieser muss mit dem Vermieter separat ausgehandelt werden. Gleiches gilt für den Telefon- und Internetanschluss. Meist ist eine Fortführung möglich. Diese erfordert jedoch die Zustimmung der Vertragspartner. Hinweis: Achten Sie darauf, die bestehende Telefon- und Faxnummer zu behalten, um für den Patientenstamm weiterhin erreichbar zu sein!
  • Übergabeplan: Um bei der Übergabe strukturiert vorzugehen und nichts zu vergessen, sollten Sie mit dem ehemaligen Praxisbesitzer einen detaillierten Plan erstellen, wann welche Schritte bis zur vollständigen Praxisübernahme erfolgen.
  • Patientenkartei: Datenschutz und Schweigepflicht erfordern einen sensiblen Umgang mit der Patientenkartei. Ein Zwei-Schrank-System hat sich in der Praxis bewährt. Ziehen Sie im Zweifelsfall Medizinrechtler:innen zurate.
  • Information des Personals: Absolut notwendig ist auch die schriftliche Information des Bestandspersonals über Ihre Übernahme der Praxis.
  • Information der Patienten sowie Patientinnen: Auch Patienten sollten rechtzeitig über den Inhaberwechsel informiert werden. Durch Aushänge, Newsletter oder Informationen auf der Webseite und persönliche Gespräche in der Praxis halten Sie alle auf dem Laufenden. 

Doch nicht nur für die Zeit vor und während der Praxisübernahme gibt es vieles zu beachten. Auch für effiziente Prozesse der Praxisverwaltung können Sie im Vorfeld die Weichen stellen.

Und nach der Praxisübernahme?

Bereits vor der Übernahme einer Arztpraxis ist es ratsam, sich über einige grundlegende Aspekte des Praxisablaufs Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen. Zu diesem gehört auch, inwiefern Sie Ihre Praxis digitalisieren möchten. Moderne digitale Praxismanagementsysteme sowie Signatur und Abrechnungstools wie Nelly ermöglichen Ihnen eine unkomplizierte Verwaltung wichtiger buchhalterischer Prozesse. Außerdem sparen digitale Lösungen Ihnen und Ihrem Team täglich viel Zeit – Nelly sogar 90 Minuten täglich!

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Viele Ärzte stehen im Laufe ihrer Karriere vor der Frage: Praxis gründen oder übernehmen? Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten, die eine ärztliche Überversorgung vorbeugen sollen, erschweren die Neugründung. So fielen im Jahr 2019 67 % aller zahnärztlichen Existenzgründungen auf die Übernahme einer bestehenden Praxis. Denn wer trotz der gesetzlichen Einschränkungen eine eigene Praxis führen und Kassenpatienten behandeln möchte, entscheidet sich deshalb meist für eine Praxisübernahme.

Einer Umfrage zufolge waren 67 Prozent aller zahnärztlichen Existenzgründungen 2019 Praxisübernahmen.

Warum sollten Sie eine Praxis übernehmen?

Doch die Möglichkeit, gesetzlich versicherte Patienten zu behandeln, ist nicht der einzige Vorteil einer Praxisübernahme. Schließlich erhalten Sie nicht nur den „Kassensitz“, sondern auch technisch ausgestattete Räumlichkeiten und einen festen Patientenstamm. Sie überspringen also die Phase, in der Sie sich und Ihre Praxis erst etablieren müssen und können ab Tag eins verlässliche Umsatzprognosen erstellen. Nicht zuletzt trägt dazu auch das bestehende Praxispersonal bei.

Praxispersonal: Ihre Vorteile und Pflichten

Übernehmen Sie eine Praxis, profitieren Sie von einem bestehenden Team, das die Abläufe und die Patienten bereits in und auswendig kennt. Zudem regelt der Gesetzgeber in § 613a Abs. 1 BGB, dass das gesamte Personal „1:1“ übernommen werden muss – und zwar zu den gleichen Konditionen. Eine Praxisübernahme ist kein Kündigungsgrund!

Darüber hinaus sind Praxisleiter in der Pflicht, die Belegschaft schriftlich über den Eigentümerwechsel zu informieren. Konkret muss dieses Schreiben folgende Aspekte beinhalten:

  • Zeitpunkt der Praxisübernahme
  • Gründe für den Eigentümerwechsel
  • Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Konsequenzen
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 Bestehendes Praxispersonal muss übernommen werden und die Arbeitsverträge bleiben bei der Praxisübernahme gültig.

Durchschnittliche Kosten einer Praxisübernahme

Natürlich ist die eigene Praxis immer auch eine finanzielle Frage. Die Kosten einer Praxisübernahme hängen von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel von Ihrer Fachrichtung, dem Standort, der Ausstattung und der Größe der Praxis ab. Hausärzte und -ärztinnen zahlen durchschnittlich ungefähr 169.300 Euro. Darin sind die Kosten für die Modernisierung der Praxis, Geräte und Umbaumaßnahmen bereits enthalten. 

Das zahlen Fachärzte

Die Investitionssumme von Fachärzten liegt deutlich höher. So müssen gynäkologische Praxen mit 300.000 Euro, Zahnarzt-Praxen mit etwa 376.000 Euro und orthopädische Praxen mit 400.000 Euro die höchsten Beträge für eine Praxisübernahme zahlen. Sehr viel günstiger ist dahingegen die Übernahme einer Physiotherapie-Praxis: Hier ist mit einem Finanzierungsbedarf von etwa 35.000 bis 65.000 Euro zu rechnen. Diese Unterschiede lassen sich durch die benötigte technische Ausstattung erklären.

Die Übernahme einer Hausarztpraxis kostet in etwa 169.000 Euro und die einer Facharztpraxis zwischen 284.600 und 400.000 Euro.

Checkliste: Darauf sollten Sie bei Praxisübernahme achten!

Sie haben sich für die Übernahme einer Arztpraxis entschieden und möchten die nächsten Schritte gehen? In dieser Checkliste finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Schritte Ihres Übernahmeprojekts.

  • Wertermittlung: Lassen Sie den Wert Ihrer Wunschpraxis professionell durch einen unabhängigen Gutachter bzw. einer unabhängigen Gutachterin ermitteln. Dieser sollte die Grundlage für den Kaufpreis sein.
  • Beratung: Lassen Sie sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bzw. einer spezialisierten Rechtsanwältin und/oder Steuerberater bzw. Steuerberaterin zu Ihrem Übernahmevorhaben beraten.
  • Business Plan: Grundlage für einen Kredit oder staatliche Förderungen ist meist ein Business Plan, in dem Sie die Entwicklung der Praxis für die kommenden Jahre skizzieren.
  • Finanzplanung: Für Ärzte sowie Ärztinnen mit Übernahmewunsch gibt es spezielle Kreditformen, -institute und staatliche Förderprogramme (Gründungszuschuss), um die Finanzierung der Praxis zu ermöglichen. 
  • Praxisübernahmevertrag: Eine notarielle Beglaubigung ist meist nicht notwendig, es sei denn Sie erwerben auch die Räumlichkeiten. Musterschreiben für Praxisübernahmeverträge finden Sie bei der Zahnärztekammer Niedersachsen und bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Hinweis: Möglicherweise lohnt es sich für Sie, diesen Vertrag anwaltlich aufsetzen oder zumindest prüfen zu lassen, um sich rechtlich abzusichern.
  • Ärztekammer: Sie sind verpflichtet, den Praxisübernahmevertrag bei Ihrer Ärztekammer vorzulegen.
  • Versicherungen: Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie für sich und Ihre Praxis benötigen. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist beispielsweise notwendig.
  • Praxisverträge: Es gibt kein Recht auf die Übernahme des bestehenden Mietvertrags. Dieser muss mit dem Vermieter separat ausgehandelt werden. Gleiches gilt für den Telefon- und Internetanschluss. Meist ist eine Fortführung möglich. Diese erfordert jedoch die Zustimmung der Vertragspartner. Hinweis: Achten Sie darauf, die bestehende Telefon- und Faxnummer zu behalten, um für den Patientenstamm weiterhin erreichbar zu sein!
  • Übergabeplan: Um bei der Übergabe strukturiert vorzugehen und nichts zu vergessen, sollten Sie mit dem ehemaligen Praxisbesitzer einen detaillierten Plan erstellen, wann welche Schritte bis zur vollständigen Praxisübernahme erfolgen.
  • Patientenkartei: Datenschutz und Schweigepflicht erfordern einen sensiblen Umgang mit der Patientenkartei. Ein Zwei-Schrank-System hat sich in der Praxis bewährt. Ziehen Sie im Zweifelsfall Medizinrechtler:innen zurate.
  • Information des Personals: Absolut notwendig ist auch die schriftliche Information des Bestandspersonals über Ihre Übernahme der Praxis.
  • Information der Patienten sowie Patientinnen: Auch Patienten sollten rechtzeitig über den Inhaberwechsel informiert werden. Durch Aushänge, Newsletter oder Informationen auf der Webseite und persönliche Gespräche in der Praxis halten Sie alle auf dem Laufenden. 

Doch nicht nur für die Zeit vor und während der Praxisübernahme gibt es vieles zu beachten. Auch für effiziente Prozesse der Praxisverwaltung können Sie im Vorfeld die Weichen stellen.

Und nach der Praxisübernahme?

Bereits vor der Übernahme einer Arztpraxis ist es ratsam, sich über einige grundlegende Aspekte des Praxisablaufs Gedanken zu machen und Entscheidungen zu treffen. Zu diesem gehört auch, inwiefern Sie Ihre Praxis digitalisieren möchten. Moderne digitale Praxismanagementsysteme sowie Signatur und Abrechnungstools wie Nelly ermöglichen Ihnen eine unkomplizierte Verwaltung wichtiger buchhalterischer Prozesse. Außerdem sparen digitale Lösungen Ihnen und Ihrem Team täglich viel Zeit – Nelly sogar 90 Minuten täglich!

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Laura Sophia Hauck

Autorin

Laura Sophia Hauck ist Soziologin und Expertin im Bereich Lektorat und Content. Hier hat sie sich besonders auf den medizinischen Bereich spezialisiert.

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