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Condizioni di utilizzo di Nelly Solutions GmbH

Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 15.09.2025 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 15.09.2025 abgeschlossen wurden.

(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")

1. Geltungsbereich

1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben

  • (a) Patientendaten zur digitalen Patientenaufnahme erheben und verwalten (nachfolgend „Modul Anamnese“);
  • (b) Standardisierte, dynamische Dokumente erstellen sowie individuelle Verträge mit Patienten abschließen  (nachfolgend „Modul Variable Dokumente“);
  • (c) Zahlungsdaten von Patienten erheben und verwalten, Behandlungen abrechnen sowie Zahlungen abwickeln (nachfolgend „Modul Zahlungsabwicklung“)
  • (d) Rechnungen an Patienten digital oder Analog versenden (nachfolgend „Modul Rechnungsversand”);
  • (e) Digitale Aufklärungsbögen zur Begleitung des ärztlichen Aufklärungsgespräches verwenden (nachfolgend „Modul Aufklärungsbögen”);
  • (f) Patienten nach Behandlungen um Feedback und Bewertung der Praxis gebeten werden (nachfolgend „Modul Patientreview 5/5”).
  • (g) vor Ort-Bezahlung mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay für Patienten anbieten („Modul POS Terminal“).
  • 2.2 Nelly stellt den Praxen, ausgenommen mit dem Modul Aufklärungsbögen, selbst keine Dokumente, Daten oder sonstigen Inhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“).
  • 2.3 Äußerungen von Mitarbeitern von Nelly oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn Nelly dies mindestens in Textform bestätigt hat. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  • 2.4 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.

3. Vertragsschluss

3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.

3.2 Das Angebot kann verschiedene Leistungen von Nelly in Service Leveln wie “Starter”, “Standard” und “Premium” zusammenfassen oder individuell Leistungen von Nelly bestimmen. Soweit aus dem Angebot nichts anderes hervorgeht, beinhalten die Service Level die Module “Anamnese”, “Variable Dokumente” entsprechend Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen in dem aus dem Angebot hervorgehenden Umfang. Die Service Level können weitere Module oder Teilleistungen weiterer Module beinhalten.

3.3 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.

3.4 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.

4. Funktionen der Plattform und Module

4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.

4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:

(a) Modul Anamnese:

  • Erstellen der individuellen Patientenaufnahme
  • Datenerhebung für die Vervollständigung der Dokumente der Praxis über das Smartphone der Patienten oder das von Nelly bereitgestellte Tablet für die Praxis (Ziffer 8)
  • Ermöglichen der digitalen Signatur von Dokumenten der Praxis durch Patienten
  • Bereitstellung eines QR-Codes samt Aufsteller für die Patientenregistrierung
  • Versenden von Dokumenten


(b) Modul Variable Dokumente:

  • Digitalisierung von dynamischen Dokumenten, insbes. Behandlungsverträgen
  • Pro Quartal können bis zu sechs neue Dokumente digitalisiert werden

(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:

  • Erhebung der Zahlungsdaten von Privat- und selbstzahlenden Patienten
  • Abrechnung von Behandlungen
  • Zahlungsabwicklung über den exteren Zahlungsdienstleister

(d) Modul Rechnungsversand:

  • Digitaler oder analoger Versand der Rechnungen an den Patienten
  • Bereitstellen einer Schnittstelle zur Rechnungsübermittlung

(e) Modul Aufklärungsbögen

Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete

(f) Modul Patientreview 5/5

    Erhebung von Zufriedenheitsdaten von Patienten auf digitalem Weg

(g) Modul POS Terminal

    Bereitstellung eines Point of Sale Kartenlesegeräts zur vor-Ort Abwicklung von Bezahlungen mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay

4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.

4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.

4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.

4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.

5. Zugang zur Plattform

5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.

5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.

5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.

6. Praxisinhalte und Daten

6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.

6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.

6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

7. Digitale Signaturen und Patientendaten

7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.

7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.

7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.

8. Tablets

8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten  der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.

8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.

8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.

8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.

8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

9. Zahlungsabwicklung

9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.

9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:

(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;

(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder

(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.

In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.

9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch

a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,

b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder

c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).

9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.

9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.

9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.

9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

10. POS-Terminals

10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.

10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.

11. Mitwirkung der Praxis

11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.

11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.

11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.

12. Verfügbarkeit

12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.

12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:

Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.

12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.

12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.

13. Vertragsdauer

13.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.

13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.

13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Vergütung

14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.

14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen vierzehn Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.

14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.

14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.

15. Nutzungsrechte

15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.

15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.

15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.

15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.

16. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls Patientenaufklärung

16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.

16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.

16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).

16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.

16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.

17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.

18.Geheimhaltung

18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.

18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.

18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.

19. Datenschutz

19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.

19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.

20. Übertragung von Rechten und Pflichten

20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.

20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

21. Preisanpassung

21.1 Nelly ist berechtigt, die für die Leistungen vereinbarten Preise während der Vertragslaufzeit einseitig anzupassen, soweit sich wesentliche Kostenfaktoren erhöhen oder verringern.

21.2 Eine Anpassung wird dem Vertragspartner mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten unter Darstellung der ab Inkrafttreten geltenden Preise in Textform mitgeteilt.

21.3 Übersteigt die Anpassung eine Erhöhung von 10% des zuletzt vereinbarten Preises innerhalb von 12 Monaten, ist die Praxis berechtigt, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu kündigen.

21.4 Unterbleibt eine Kündigung seitens der Praxis, gelten die geänderten Preise als vereinbart.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

22.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

22.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

22.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.

Nachfolgend finden Sie unseren vorherigen Nutzungsbedingungen

Nutzungs-bedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 15.09.2025 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 15.09.2025 abgeschlossen wurden.

(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")

1. Geltungsbereich

1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben

  • (a) Patientendaten zur digitalen Patientenaufnahme erheben und verwalten (nachfolgend „Modul Anamnese“);
  • (b) Standardisierte, dynamische Dokumente erstellen sowie individuelle Verträge mit Patienten abschließen  (nachfolgend „Modul Variable Dokumente“);
  • (c) Zahlungsdaten von Patienten erheben und verwalten, Behandlungen abrechnen sowie Zahlungen abwickeln (nachfolgend „Modul Zahlungsabwicklung“)
  • (d) Rechnungen an Patienten digital oder Analog versenden (nachfolgend „Modul Rechnungsversand”);
  • (e) Digitale Aufklärungsbögen zur Begleitung des ärztlichen Aufklärungsgespräches verwenden (nachfolgend „Modul Aufklärungsbögen”);
  • (f) Patienten nach Behandlungen um Feedback und Bewertung der Praxis gebeten werden (nachfolgend „Modul Patientreview 5/5”).
  • (g) vor Ort-Bezahlung mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay für Patienten anbieten („Modul POS Terminal“).
  • 2.2 Nelly stellt den Praxen, ausgenommen mit dem Modul Aufklärungsbögen, selbst keine Dokumente, Daten oder sonstigen Inhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“).
  • 2.3 Äußerungen von Mitarbeitern von Nelly oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn Nelly dies mindestens in Textform bestätigt hat. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  • 2.4 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.

3. Vertragsschluss

3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.

3.2 Das Angebot kann verschiedene Leistungen von Nelly in Service Leveln wie “Starter”, “Standard” und “Premium” zusammenfassen oder individuell Leistungen von Nelly bestimmen. Soweit aus dem Angebot nichts anderes hervorgeht, beinhalten die Service Level die Module “Anamnese”, “Variable Dokumente” entsprechend Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen in dem aus dem Angebot hervorgehenden Umfang. Die Service Level können weitere Module oder Teilleistungen weiterer Module beinhalten.

3.3 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.

3.4 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.

4. Funktionen der Plattform und Module

4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.

4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:

(a) Modul Anamnese:

  • Erstellen der individuellen Patientenaufnahme
  • Datenerhebung für die Vervollständigung der Dokumente der Praxis über das Smartphone der Patienten oder das von Nelly bereitgestellte Tablet für die Praxis (Ziffer 8)
  • Ermöglichen der digitalen Signatur von Dokumenten der Praxis durch Patienten
  • Bereitstellung eines QR-Codes samt Aufsteller für die Patientenregistrierung
  • Versenden von Dokumenten


(b) Modul Variable Dokumente:

  • Digitalisierung von dynamischen Dokumenten, insbes. Behandlungsverträgen
  • Pro Quartal können bis zu sechs neue Dokumente digitalisiert werden

(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:

  • Erhebung der Zahlungsdaten von Privat- und selbstzahlenden Patienten
  • Abrechnung von Behandlungen
  • Zahlungsabwicklung über den exteren Zahlungsdienstleister

(d) Modul Rechnungsversand:

  • Digitaler oder analoger Versand der Rechnungen an den Patienten
  • Bereitstellen einer Schnittstelle zur Rechnungsübermittlung

(e) Modul Aufklärungsbögen

Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete

(f) Modul Patientreview 5/5

    Erhebung von Zufriedenheitsdaten von Patienten auf digitalem Weg

(g) Modul POS Terminal

    Bereitstellung eines Point of Sale Kartenlesegeräts zur vor-Ort Abwicklung von Bezahlungen mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay

4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.

4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.

4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.

4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.

5. Zugang zur Plattform

5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.

5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.

5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.

6. Praxisinhalte und Daten

6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.

6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.

6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

7. Digitale Signaturen und Patientendaten

7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.

7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.

7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.

8. Tablets

8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten  der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.

8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.

8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.

8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.

8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

9. Zahlungsabwicklung

9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.

9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:

(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;

(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder

(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.

In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.

9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch

a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,

b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder

c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).

9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.

9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.

9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.

9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

10. POS-Terminals

10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.

10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.

11. Mitwirkung der Praxis

11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.

11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.

11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.

12. Verfügbarkeit

12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.

12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:

Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.

12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.

12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.

13. Vertragsdauer

13.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.

13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.

13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Vergütung

14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.

14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen vierzehn Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.

14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.

14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.

15. Nutzungsrechte

15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.

15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.

15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.

15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.

16. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls Patientenaufklärung

16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.

16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.

16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).

16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.

16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.

17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.

18.Geheimhaltung

18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.

18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.

18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.

19. Datenschutz

19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.

19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.

20. Übertragung von Rechten und Pflichten

20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.

20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

21. Preisanpassung

21.1 Nelly ist berechtigt, die für die Leistungen vereinbarten Preise während der Vertragslaufzeit einseitig anzupassen, soweit sich wesentliche Kostenfaktoren erhöhen oder verringern.

21.2 Eine Anpassung wird dem Vertragspartner mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten unter Darstellung der ab Inkrafttreten geltenden Preise in Textform mitgeteilt.

21.3 Übersteigt die Anpassung eine Erhöhung von 10% des zuletzt vereinbarten Preises innerhalb von 12 Monaten, ist die Praxis berechtigt, den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu kündigen.

21.4 Unterbleibt eine Kündigung seitens der Praxis, gelten die geänderten Preise als vereinbart.

22. Schlussbestimmungen

22.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

22.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

22.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

22.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.

Nutzungs-bedingungen

Die folgenden Nutzungsbedingungen für Nelly Solutions gelten für Verträge, die ab dem 21.01.2025 geschlossen worden sind. Im unteren Abschnitt dieser Seite finden sich jene Nutzungsbedingungen für Verträge, die vor dem 21.05.2025 abgeschlossen wurden.

(nachfolgend "Nutzungsbedingungen")

1. Geltungsbereich

1.1 Dies sind die Nutzungsbedingungen der Nelly Solutions GmbH, (nachfolgend „Nelly“). Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Nelly und Nutzern, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses juristische Person des öffentlichen Recht oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind (nachfolgend „Praxen“), die die Nelly Solutions Software (nachfolgend „Plattform“) nutzen möchten und die mit Nelly einen entsprechenden Nutzungsvertrag schließen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unter dem Unternehmerbegriff nach diesen Nutzungsbedingungen fallen ausdrücklich auch niedergelassene, die Ärzte, die in Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Praxen werden nur Vertragsbestandteil, soweit Nelly ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nelly in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Praxis mit der Leistungsausführung beginnt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Nelly bietet die Plattform als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Praxen an. Über die Plattform können Praxen wie im Einzelnen in Ziffer 4 beschrieben

  • (a) Patientendaten zur digitalen Patientenaufnahme erheben und verwalten (nachfolgend „Modul Anamnese“);
  • (b) Standardisierte, dynamische Dokumente erstellen sowie individuelle Verträge mit Patienten abschließen  (nachfolgend „Modul Variable Dokumente“);
  • (c) Zahlungsdaten von Patienten erheben und verwalten, Behandlungen abrechnen sowie Zahlungen abwickeln (nachfolgend „Modul Zahlungsabwicklung“)
  • (d) Rechnungen an Patienten digital oder Analog versenden (nachfolgend „Modul Rechnungsversand”);
  • (e) Digitale Aufklärungsbögen zur Begleitung des ärztlichen Aufklärungsgespräches verwenden (nachfolgend „Modul Aufklärungsbögen”);
  • (f) Patienten nach Behandlungen um Feedback und Bewertung der Praxis gebeten werden (nachfolgend „Modul Patientreview 5/5”).
  • (g) vor Ort-Bezahlung mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay für Patienten anbieten („Modul POS Terminal“).
  • 2.2 Nelly stellt den Praxen, ausgenommen mit dem Modul Aufklärungsbögen, selbst keine Dokumente, Daten oder sonstigen Inhalte zur Verfügung, sondern bietet eine Softwarelösung zur Organisation und Bearbeitung von praxiseigenen Inhalten, die von Beschäftigten der Praxis (nachfolgend „Nutzer“) auf die Plattform hochgeladen werden können (nachfolgend „Praxisinhalte“).
  • 2.3 Äußerungen von Mitarbeitern von Nelly oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn Nelly dies mindestens in Textform bestätigt hat. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
  • 2.4 Nelly beachtet in besonderer Weise den hohen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und gemäß der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie auf Grundlage der mit der Praxis geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung.

3. Vertragsschluss

3.1 Nelly übermittelt der Praxis ein Angebot über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Angebot“). Das Angebot definiert insbesondere die vereinbarten Module sowie die von der Praxis zu zahlende Vergütung und ist ohne Unterzeichnung durch Nelly wirksam.

3.2 Das Angebot kann verschiedene Leistungen von Nelly in Service Leveln wie “Starter”, “Standard” und “Premium” zusammenfassen oder individuell Leistungen von Nelly bestimmen. Soweit aus dem Angebot nichts anderes hervorgeht, beinhalten die Service Level die Module “Anamnese”, “Variable Dokumente” entsprechend Ziffer 4 dieser Nutzungsbedingungen in dem aus dem Angebot hervorgehenden Umfang. Die Service Level können weitere Module oder Teilleistungen weiterer Module beinhalten.

3.3 Der kostenpflichtige Nutzungsvertrag zwischen Nelly und der Praxis kommt zustande, wenn das von der Praxis unterzeichnete Angebot Nelly zugeht. Soweit nicht abweichend im Angebot vorgesehen, ist Nelly an das Angebot nur für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden.

3.4 Im Fall von Widersprüchen gehen die Vereinbarungen der Parteien im Angebot diesen Nutzungsbedingungen vor.

4. Funktionen der Plattform und Module

4.1 Nelly ermöglicht der Praxis Zugriff auf das Patienten- und Praxisportal (https://app.gonelly.de) einschließlich der im Angebot ausgewählten Module zu den im Angebot dargestellten Konditionen.

4.2 Soweit die Parteien im Nutzungsvertrag keine abweichende Regelung vornehmen, umfassen die genannten Module die folgenden Funktionen:

(a) Modul Anamnese:

  • Erstellen der individuellen Patientenaufnahme
  • Datenerhebung für die Vervollständigung der Dokumente der Praxis über das Smartphone der Patienten oder das von Nelly bereitgestellte Tablet für die Praxis (Ziffer 8)
  • Ermöglichen der digitalen Signatur von Dokumenten der Praxis durch Patienten
  • Bereitstellung eines QR-Codes samt Aufsteller für die Patientenregistrierung
  • Versenden von Dokumenten


(b) Modul Variable Dokumente:

  • Digitalisierung von dynamischen Dokumenten, insbes. Behandlungsverträgen
  • Pro Quartal können bis zu sechs neue Dokumente digitalisiert werden

(c) Modul Zahlungsabwicklung im Auftrag der Praxis:

  • Erhebung der Zahlungsdaten von Privat- und selbstzahlenden Patienten
  • Abrechnung von Behandlungen
  • Zahlungsabwicklung über den exteren Zahlungsdienstleister

(d) Modul Rechnungsversand:

  • Digitaler oder analoger Versand der Rechnungen an den Patienten
  • Bereitstellen einer Schnittstelle zur Rechnungsübermittlung

(e) Modul Aufklärungsbögen

Bereitstellung digitaler Aufklärungsbögen zur Unterstützung des medizinischen Aufklärungsgespräches von Patienten hinsichtlich vereinbarter Fachgebiete

(f) Modul Patientreview 5/5

    Erhebung von Zufriedenheitsdaten von Patienten auf digitalem Weg

(g) Modul POS Terminal

    Bereitstellung eines Point of Sale Kartenlesegeräts zur vor-Ort Abwicklung von Bezahlungen mittels Kredit-/Debitkarte oder Mobile Pay

4.3 In Modulen können Nutzer teilweise eigene Praxisinhalte auf der Plattform hochladen bzw. erstellen und anhand übermittelter und/ oder von Nelly erhobener Daten und Signaturen der Patienten gemäß Ziffern 5, 6 oder 7 vervollständigen. Anschließend können Nutzer die Dokumente über die Plattform verwalten und archivieren.

4.4 Weitere Leistungen sind von Nelly nicht geschuldet. Insbesondere ist Nelly nicht zu einer Prüfung verpflichtet, ob die von der Praxis beabsichtigte Verwendung der Praxisinhalte für eigene Zwecke der Praxis rechtmäßig ist.

4.5 Nelly ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere der Plattform im Rahmen von technologischen, nutzeroberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.

4.6 Aufgrund der Durchführung von notwendigen Wartungsarbeiten und Verbesserungen kann es vorkommen, dass die Plattform, einzelne Module oder einzelne Funktionen kurzzeitig nicht zur Verfügung stehen. Nelly berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen der Praxis, insbesondere durch rechtzeitige Vorabinformation. Der Anspruch auf Nutzung der Plattform besteht nur nach dem aktuellen Stand der Technik und der in Ziffer 11 genannten Verfügbarkeit.

5. Zugang zur Plattform

5.1 Der Zugriff auf die Plattform erfolgt per Internet-Browser. Die Praxis hat selbst für eine ausreichende Internetanbindung zu sorgen. Die Praxis ist für die Einhaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf ein aktuelles Betriebssystem und Browser.

5.2 Die Anzahl der zugriffsberechtigten Nutzer innerhalb der Praxis kann im Angebot festgelegt werden. Die Praxis darf den Zugriff auf die Plattform nur Personen einräumen, die bei der Praxis beschäftigt sind, Zeitarbeit eingeschlossen. Die Praxis hat die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun.

5.3 Möchte die Praxis Personen außerhalb ihrer Organisation Zugriff auf die Plattform einräumen (nachfolgend „externe Nutzer“), muss sie zuvor Nellys ausdrückliche Zustimmung in Textform einholen. Die Zustimmung für im Angebot genannte externe Nutzer gilt als erteilt. Externe Nutzer können die Funktionen der Plattform in gleicher Weise wie praxisinterne Nutzer nutzen. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen der Praxis im Sinne von § 278 BGB. Die Praxis wird Nelly von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese Dritten aufgrund von Verletzungen vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Nutzungsvertrags gegenüber Nelly geltend machen, sofern externe Nutzer diese Verletzungen zu vertreten haben.

5.4 Nelly kann den Zugriff der Praxis auf die Plattform vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Praxis gesetzliche Vorschriften oder die Pflichten aus diesem Vertrag verletzt oder mit der Zahlung einer Vergütung in Verzug ist. Nelly wird bei der Entscheidung über eine Sperre die berechtigten Interessen der Praxis berücksichtigen, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Praxis den Verstoß nicht verschuldet hat. Die Praxis bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nelly wird die Sperre aufheben, sobald der Verstoß oder der Zahlungsverzug beendet ist.

6. Praxisinhalte und Daten

6.1 Nutzer können Praxisinhalte (hierzu zählen insbesondere Praxisdokumente, Praxisdaten sowie Patientendaten) auf die Plattform hochladen und auf der Plattform nutzen und bearbeiten.

6.2 Die Praxis räumt Nelly für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von der Praxis hochgeladenen Praxisinhalte verwenden, vervielfältigen bzw. verändern zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

6.3 Die Praxis für sämtliche von ihr oder ihrer zugriffberechtigten Nutzer verwendeten und verarbeiteten Praxisinhalte sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Nelly nimmt von hochgeladenen Praxisinhalten in der Regel keine Kenntnis und prüft die genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

6.4 Die Praxis verpflichtet sich, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Plattform zu nutzen.

6.5 Die Praxis verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls Nelly von Dritten infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen der Praxis in Anspruch genommen wird. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

7. Digitale Signaturen und Patientendaten

7.1 Die Praxis hat über eine Funktion der Plattform die Option, Unterschriften ihrer Patienten auf bestimmten Dokumenten als digitale Signaturen einzuholen. In diesem Fall tritt Nelly im Auftrag der Praxis in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst. Die Praxis gewährleistet, dass die Kontaktaufnahme durch Nelly und die vertragsgemäße Einholung der Signaturen durch Nelly keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für datenschutzrechtliche Vorgaben.

7.2 Nelly garantiert, dass Nelly der Praxis bei Bedarf in Bezug auf von Nelly auf Grundlage des Nutzungsvertrags eingeholte digitale Signatur Nutzerdaten bereitstellen kann, mithilfe derer eindeutig ermittelt werden kann, welche Person die jeweilige digitale Signatur angefertigt hat. Sollte eine Ermittlung der Person nicht möglich sein, ersetzt Nelly der Praxis den der Praxis hieraus entstandenen Schaden. Ausgenommen hiervon sind Signaturen, die basierend auf Rufnummern erstellt wurden, die nicht aus der EU oder den Vereinigten Staaten stammen.

7.3 Die Praxis nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass über die Plattform von Nelly eingeholte digitale Signaturen der Textform gem. § 126b BGB entsprechen. Eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a Abs. 1 BGB wird nicht angeboten. Bestimmte Dokumente können besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen unterliegen. Nelly ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein bestimmtes Dokument auf elektronischem Wege rechtmäßig signiert werden kann, d.h. insbesondere ob das Dokument einem gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernis unterliegt, das der digitalen Signatur über die Plattform von Nelly entgegensteht. Insoweit Nelly Informationen zur digitalen Signatur bereitstellt, dient dies allein allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

7.4 Die Praxis ist allein dafür verantwortlich, die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit der digitalen Signatur für ihre eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Gesetze und Berufsordnungen.

8. Tablets

8.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer Tablets zur Verfügung, auf denen Patienten  der Praxis, die über kein Smartphone verfügen, die Patientenaufnahme durchführen können. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

8.2 Zur Verfügung gestellte Tablets sind grundsätzlich am Standort der Praxis zu nutzen. Eine Verwendung der Tablets an einem anderen Ort, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nelly. Nelly wird die Erlaubnis nicht verweigern, wenn keine angemessenen Gründe entgegenstehen.

8.3 Es obliegt der Praxis, die für die Installation und den Betrieb der Tablets notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten bereitzustellen.

8.4 Die Praxis ist verpflichtet, die Tablets innerhalb von einer Woche nach dem Ende der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten an Nelly zurückzusenden.

8.5 Falls die Praxis feststellt, dass ein Tablet nicht ordnungsgemäß funktioniert, ist die Praxis verpflichtet, Nelly hierüber unverzüglich in Textform zu informieren. Auf Anforderung von Nelly ist die Praxis zudem verpflichtet, in einem solchen Fall ein Tablet auf Kosten von Nelly an Nelly zurückzusenden.

8.6 Im Falle einer Beschädigung oder Funktionseinschränkung des Tablets ist Nelly berechtigt einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von EUR 30 zu berechnen., Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt Nelly vorbehalten; der Praxis bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

9. Zahlungsabwicklung

9.1 Im Rahmen des Moduls Zahlungsabwicklung, ermöglicht Nelly die Abrechnung und Zahlungsabwicklung durchgeführter Behandlungen gegenüber Privatpatienten und selbstzahlenden Patienten. Zur Erhebung der Zahlungsdaten tritt Nelly über die Plattform in direkten Kontakt mit dem jeweiligen Patienten im Auftrag der Praxis. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die von der Praxis übermittelten Kontaktdaten des Patienten oder durch den Patienten selbst.

9.2 Die Erstellung der Rechnung erfolgt auf die im Angebot festgelegte Art wahlweise:

(a) manuell durch die Praxis über die Plattform oder das Praxismanagementsystem der Praxis, welches über eine Schnittstelle mit der Plattform verknüpft ist;

(b) durch Nelly im Namen und im Einzelauftrag der Praxis oder

(c) durch Nelly im Namen und im Auftrag der Praxis über eine Schnittstelle, die automatisiert regelmäßig Rechnungsdaten an Nelly übermittelt.

In allen Fällen erstellt Nelly die Rechnungen durch eine Plattformfunktion und stellt diese im Auftrag der Praxis dem Patienten zu.

9.3 Zur Zahlungsabwicklung bindet Nelly den Zahlungsdienstleister Adyen N.V. German Branch Jägerstraße 27 10117 Berlin ("Adyen“) ein. Sämtliche mit der Zahlungsabwicklung verbundenen Leistungen erfolgen im Auftrag der Praxis. Voraussetzung für die Durchführung der Zahlungsabwicklung ist, dass die Praxis einen Vertrag über einen Account mit Adyen schließt, wie im Angebot festgelegt. Die Zahlungsabwicklung durch den Zahlungsdienstleister erfolgt nach Vereinbarung mit der Praxis entweder durch

a) einen Zahlungsauftrag seitens des Patienten über die Plattform mittels einer der zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden,

b) durch Abbuchung seitens der Praxis über die Plattform mittels pre-autorisierter Zahlungsmethoden des Patienten oder

c) durch Zahlung seitens des Patienten in der Praxis mittels eines zur Verfügung gestellten Kartenlesegerätes (Ziffer 10).

9.4 Der Patient zahlt den Rechnungsbetrag direkt an Adyen. Hierfür stehen dem Patienten die im Angebot festgelegten Zahlungsmethoden zur Verfügung. Adyen leitet den eingegangenen Zahlungsbetrag abzüglich der im Angebot spezifizierten Abrechnungsgebühren an die Praxis weiter. Nelly hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf den vom Patienten gezahlten Rechnungsbetrag.

9.5 Nelly stellt der Praxis auf der Plattform ein Portal zur Verwaltung und Überwachung der von Adyen angebotenen Dienste bereit. Über das Portal hat die Praxis Zugriff auf eingegangene Zahlungen, vorgenommene Bankauszahlungen sowie fällige Nutzungsgebühren.

9.6 Nelly bietet über die Integration auf der Plattform die Möglichkeit der Nutzung der Dienste von Adyen, wird aber nicht selbst Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Adyen und der Praxis und übernimmt auch sonst keine Verantwortung für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Insoweit kann Nelly auch keine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Funktionalität der von Adyen angebotenen Dienste übernehmen.

9.7 Die Praxis verpflichtet sich, Nelly von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich Bußgelder sowie möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von Adyen durch die Praxis geltend gemacht werden, freizustellen, soweit nicht Nelly hierfür ein Verschulden trifft. Nelly wird die Praxis über die Inanspruchnahme unterrichten und ihr, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird die Praxis Nelly unverzüglich alle ihr verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen.

10. POS-Terminals

10.1 Falls im Angebot vereinbart, stellt Nelly der Praxis für die Vertragsdauer ein oder mehrere Point of Sale (POS)-Terminals zur Verfügung, um vor-Ort Bezahlungen für Patienten. Hierfür zahlt die Praxis die im Angebot festgelegte Mietgebühr.

10.2 Für die Nutzung des POS-Terminals ist der Abschluss eines Vertrags über einen Account zwischen Praxis und dem Zahlungsdienstleister Adyen erforderlich (Ziffer 9.3). Für die Nutzung des POS-Terminals gelten insoweit die jeweiligen Bedingungen von Adyen, die zwischen der Praxis und Adyen vereinbart sind.

10.3 Im Übrigen gilt für die Überlassung des POS-Terminals von Nelly an die Praxis Abschnitt 8 dieser Nutzungsbedingungen entsprechend.

11. Mitwirkung der Praxis

11.1 Allein die Praxis ist für die Richtigkeit der an Nelly übermittelten und in die Plattform eingespeisten Praxisinhalte und sonstigen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Daten, die die Praxis zur Rechnungserstellung an Nelly übermittelt.

11.2 Bei Fehlerhaftigkeit der Praxisinhalte oder sonstigen Daten informiert die Praxis Nelly hierüber unverzüglich.

11.3 Ebenso informiert die Praxis Nelly unverzüglich über Mängel und Fehlfunktionen der Plattform und erläutert die näheren Umstände. Nelly wird Mängel sodann innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Nelly ist berechtigt, Mängel durch eine Workaround-Lösung zu beheben, wenn die Mangelursache selbst nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigen ist und die Nutzbarkeit der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt ist.

12. Verfügbarkeit

12.1 Nelly stellt die im Angebot genannten Leistungen während der vereinbarten Betriebszeiten zur Verfügung. Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind die Betriebszeiten 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ bzw. MESZ an allen Kalendertagen mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, bundesweiten gesetzlichen Feiertagen sowie mit Ausnahme des 24. und 31. Dezembers jeden Jahres.

12.2 Nelly gewährt eine technische Mindest-Verfügbarkeit der Plattform von 95 % während der Betriebszeiten. Die Verfügbarkeit, ausgedrückt als Prozentsatz, wird wie folgt berechnet:

Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in einem Kalendermonat minus der Gesamtzahl der Ausfall-Minuten während der Betriebszeit in demselben Kalendermonat dividiert durch die Gesamtzahl der Betriebszeitminuten in demselben Kalendermonat.

12.3 Serviceunterbrechungen werden spätestens innerhalb einer Woche von Nelly behoben.

12.4 Nelly weist die Praxis darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Plattform entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Nelly liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Nelly handeln, von Nelly nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die von der Praxis genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Nelly haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Nelly erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen und findet für die gewährleistete Mindest-Verfügbarkeit der Plattform keine Berücksichtigung.

13. Vertragsdauer

13.1 Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, beträgt die Laufzeit des Nutzungsvertrages zunächst sechs Monate nach Vertragsschluss. Der Nutzungsvertrag verlängert sich hiernach und jedes weitere Mal, sofern er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit rechtzeitig gekündigt wird, um weitere zwölf Monate.

13.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch Nelly liegt insbesondere vor, wenn unberechtigte Dritte Zugriff auf die Plattform erhalten und die Praxis oder ihre Nutzer dies zu vertreten haben.

13.3 Kündigungen bedürfen der Textform.

14. Vergütung

14.1 Die von der Praxis zu zahlende Vergütung ist im Angebot festgelegt. Die im Angebot dargestellten Preise richten sich jeweils nach der vereinbarten Anzahl der Ärzte je Standort der Praxis. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, wird jeder Standort abhängig von der für diesen Standort vereinbarten Anzahl Ärzte abgerechnet. Die Erhöhung oder Verringerung der vereinbarten Ärzte- bzw. Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Nutzt die Praxis die Nelly-Leistungen an einem nicht vereinbarten Standort, gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung für diesen Standort entsprechend.

14.2 Sämtliche im Angebot oder in diesen Nutzungsbedingungen genannten Vergütungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.3 Soweit nicht im Angebot ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist die Vergütung binnen dreißig Tagen nach der Rechnungsstellung durch Nelly zur Zahlung fällig.

14.4 Verzögert die Praxis die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist Nell nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Nelly bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn Nelly ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hat.

14.5 Der Anspruch von Nelly auf die Vergütung entsteht am Tag nach Einweisung der Praxis in die vereinbarten Leistungen und ist unabhängig davon, ob die Praxis die vereinbarten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt oder nutzt.

14.6 Die Vergütung für einzelne Module, insbesondere Zahlungsabwicklung und POS-Terminals, kann ganz oder teilweise durch den Einbehalt des entsprechenden Betrages im Rahmen einer mittels der entsprechenden Module geleisteten Transaktion durch den Zahlungsabwickler oder Nelly erfolgen.

15. Nutzungsrechte

15.1 Nelly räumt der Praxis das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Nutzungsvertrags für den im Nutzervertrag vorgesehenen Zweck und mit der im Angebot festgelegten Nutzeranzahl zu nutzen.

15.2 Die Praxis räumt Nelly die für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (insbesondere für die Bereitstellung der im Angebot festgelegten Funktionen) erforderlichen, unentgeltlichen, nicht-ausschließlichen, nicht unterlizenzierbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechte an allen Praxisinhalten ein, insbesondere, soweit erforderlich, das Vervielfältigungsrecht, das Bearbeitungsrecht, das Recht zur Onlinebereithaltung, -übertragung und -wiedergabe sowie das Datenbank- und Archivierungsrecht.

15.3 Nelly bleibt es vorbehalten, nicht personenbezogene Daten der Praxis und ihrer Nutzer zu aggregieren und in dieser Form zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung der Plattform sowie der Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistung zu verwenden.

15.4 Die im Modul Patientenaufklärung zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hinaus sind Rechte an den zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch unbekannten Nutzungsarten geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Änderung oder Bearbeitung (auch auszugsweise) auf mechanischem, digitalem oder sonstigem Wege ist untersagt. Weiter sind auch untersagt, die Veröffentlichung und Verbreitung in digitaler oder analoger Form auf Bild- Daten- und Tonträger aller Art und diese ihrerseits zu vervielfältigen und zu verbreiten. Das Auslesen von Daten aus der Plattform mit technischen Hilfsmitteln oder das Speichern der Inhalte in Datenbanksystemen ist nicht gestattet.

16. Hinweise zur Nutzung der Inhalte des Moduls Patientenaufklärung

16.1 Nelly bietet der Praxis im Modul Patientenaufklärung in Form von EDV-gestützten Lösungen (Software) Patientenaufklärungsformulare für Ärzte an. Diese dienen lediglich der begleitenden Unterstützung des in jedem Fall vom Aufklärungspflichtigen zu führenden, individuellen und gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllenden Aufklärungsgesprächs und können dieses nicht ersetzen.

16.2 Nelly verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare einmal jährlich auf ihre fachliche und inhaltliche Richtigkeit hin zu überprüfen oder überprüfen zu lassen sowie dem Vertragspartner, sofern nach Maßgabe der Prüfung erforderlich, neue bzw. aktualisierte Fassungen der Patientenaufklärungsformulare zur Verfügung zu stellen.

16.3 Die Verantwortung für eine vollständige, zutreffende und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 630e BGB, zu erfüllende Patientenaufklärung verbleibt auch bei der Verwendung der Patientenaufklärungsformulare im Übrigen ausschließlich beim gesetzlichen Aufklärungspflichtigen. Eine vollständige oder teilweise Übertragung der entsprechenden Pflichten auf Nelly erfolgt nicht. Die Praxis und der Aufklärungspflichtige werden darauf hingewiesen, dass gesetzlicher Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht einem ständigen Wandel unterliegen, insbesondere durch die rechtlichen und fachlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht, und neue fachliche Erkenntnisse, die eine erweiterte Aufklärung erfordern können (z. B. über neu oder neu erkannte Behandlungsrisiken und neue Behandlungsmethoden).

16.4 Die in den Patientenaufklärungsformularen verwendeten Häufigkeitsangaben wie beispielsweise „häufig“, „selten“ u.ä. für die dabei genannten Komplikationen/Risiken geben nur eine allgemeine Einschätzung der Urheber der Patientenaufklärungsformulare zum Zeitpunkt deren Erstellung wieder, die sich auf einen lege artis durchgeführten ärztlichen Eingriff beziehen. Sie entsprechen unter anderem nicht den statistischen Angaben zu Nebenwirkungen von Arzneimitteln in Beipackzetteln. Bei Häufigkeitsangaben muss der Arzt im Aufklärungsgespräch die individuellen Besonderheiten des Patienten stets berücksichtigen.

16.5 Patientenaufklärungsformulare von Nelly sind zur ausschließlichen Verwendung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

16.6. Das Recht zur Nutzung der von Nelly zur Verfügung gestellten Patientenaufklärungsformulare erlischt nach der auf ihnen ausgewiesenen Nutzungsdauer, spätestens jedoch mit Erlöschen des zwischen Nelly und der Praxis bestehenden Vertrages über deren Nutzung. Die Praxis verpflichtet sich nach Ablauf der Nutzungsrechte sämtliche in ihrem Besitz befindlichen physischen oder digitalen Kopien der Muster-Patientenaufklärungsformulare zu löschen bzw. zu vernichten.

17. Haftungsbeschränkung

17.1 Soweit Nelly der Praxis Zugang zu Websites, APIs, Datenbanken oder sonstigen Infrastrukturen Dritter ermöglicht, ist Nelly weder für deren Verfügbarkeit noch für hierüber bezogene Inhalte (insbesondere Inhalt oder Qualität von Daten) verantwortlich. Eine Haftung von Nelly für hieraus entstehende Schäden der Praxis ist daher, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.2 Nelly haftet für Schäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig von Nelly verursacht wurden oder aus Nellys Verletzung von Pflichten resultieren, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Praxis vertrauen darf, sog. vertragswesentliche Pflichten. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Nelly für vertragswesentliche Pflichten der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

17.3 Im Übrigen ist die Haftung von Nelly unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn Nelly haftet aufgrund Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch Nelly erfolgen grundsätzlich nur schriftlich und werden als solche bezeichnet.

17.4 Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch bei Ansprüchen gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter und Beauftragte sowie sonstige Erfüllungsgehilfen von Nelly.

18.Geheimhaltung

18.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art, die ihnen bei der Durchführung des Nutzungsvertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat.

18.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Praxisinhalte, Unterlagen, Angaben, Daten und Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die (i) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder einem ihrer Repräsentanten); (ii) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der empfangende Partei befunden hatten, bevor sie sie von der offenlegenden Partei erhalten hat; oder (iii) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneingeschränkt offenzulegen.

18.3 Ist eine Partei verpflichtet, einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen der anderen Partei im vorgenannten Sinne zugänglich zu machen, so ist sie hierzu berechtigt; die andere Partei ist unverzüglich und möglichst noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu informieren.

18.4 Die Rechte und Pflichten dieser Ziff. 15 werden von einer Beendigung dieses Vertrags nicht berührt.

19. Datenschutz

19.1 Nelly kennt und beachtet den besonderen Schutzbedarf von Patientendaten. Nelly behandelt personenbezogene Daten (insbesondere Patientendaten) deshalb vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Für den Schutz personenbezogener Daten gilt die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.2 Die Praxis ist verantwortlich für die Einholung der erforderlichen Einwilligungserklärungen der Nutzer der Plattform und ihrer Patienten zur Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.

19.3 Nelly ergreift technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten gegen unbefugten Zugriff und zur täglichen Datensicherung. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung in Anlage 1.

19.4 Bei Beendigung des Nutzungsvertrags wird Nelly nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten löschen oder an die Praxis herausgeben und die vorhandenen Kopien der Daten unwiderruflich löschen.

20. Übertragung von Rechten und Pflichten

20.1 Die Abtretung der Rechte und Pflichten der Praxis aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nelly zulässig.

20.2 Nelly ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Die Bestimmungen des Nutzungsvertrags ersetzen alle mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen oder Ergänzungen des Nutzungsvertrags – inklusive dieser Textformklausel – und ihrer Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

21.2 Der Nutzungsvertrag unterliegt in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 ist ausgeschlossen.

21.3 Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

21.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die, soweit rechtlich zulässig, nach Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war. Dies gilt entsprechend im Fall von unbeabsichtigten Lücken in diesem Vertrag. Diese salvatorische Klausel ist keine bloße Beweislastumkehr, sondern bedingt § 139 BGB insgesamt ab.

Nutzungs-bedingungen

(di seguito denominate “Condizioni d’uso”)

Le seguenti Condizioni d’uso di Nelly Solutions si applicano ai contratti conclusi a partire dal …. Nella sezione inferiore di questa pagina si trovano le Condizioni d’uso per i contratti stipulati prima del 01.04.2024.

1. Ambito di applicazione

1.1 Queste sono le Condizioni d’uso di Nelly Solutions GmbH, (di seguito "Nelly"). Esse disciplinano il rapporto commerciale tra Nelly e gli utenti che, al momento della stipula del contratto, sono persone giuridiche di diritto pubblico o imprenditori ai sensi dell'articolo 14 del BGB (Codice Civile tedesco) (di seguito "Studi") che desiderano utilizzare il Software Nelly Solutions (di seguito "Piattaforma") e che stipulano con Nelly un corrispondente contratto d'uso (di seguito "Contratto d'uso"). L'imprenditore è una persona fisica o giuridica o una società di persone dotata di capacità giuridica che, al momento della conclusione di un negozio giuridico, agisce nell'esercizio della propria attività commerciale, imprenditoriale o professionale. Il termine "imprenditore" ai sensi delle presenti Condizioni d'uso comprende espressamente anche i medici che esercitano la professione privata e che agiscono nell'esercizio della loro attività libero-professionale.

1.2 Eventuali condizioni generali di contratto divergenti, contrastanti o integrative da parte di uno studio diventano parte integrante del contratto solo qualora Nelly ne abbia espressamente accettato la validità in forma scritta. Questo requisito del consenso si applica anche nel caso in cui Nelly inizi la prestazione di servizi pur essendo a conoscenza delle condizioni generali di uno studio.

2. Oggetto del contratto

2.1 Nelly offre la piattaforma come soluzione software-as-a-service basata su cloud per gli studi medici. Gli studi medici possono utilizzare la piattaforma come descritto in dettaglio nella clausola 4

  • (a) Raccogliere e gestire i dati del paziente per l'ammissione digitale del paziente stesso (di seguito “Modulo anamnesi”);
  • (c) Creare documenti standardizzati e dinamici e stipulare contratti individuali con i pazienti (di seguito “Modulo documenti variabili”);
  • (d) Raccogliere e gestire i dati di pagamento dei pazienti, fatturare i trattamenti ed elaborare i pagamenti (di seguito “Modulo di elaborazione dei pagamenti”);
  • (e) Inviare le fatture ai pazienti in forma digitale o analogica (di seguito “Modulo spedizione fatture”);
  • (f) Utilizzare fogli informativi digitali per accompagnare la consultazione medica (di seguito “Modulo fogli informativi”);
  • (g) Richiedere ai pazienti un feedback e una valutazione dello Studio dopo i trattamenti (di seguito “Modulo feedback del paziente 5/5”).
  • (h) Offrire ai pazienti la possibilità di pagamento in loco con carta di credito/debito o MobilePay ("Modulo terminale POS").

2.2 Nelly non fornisce agli studi medici documenti, dati o altri contenuti, ad eccezione del modulo fogli informativi, ma offre una soluzione software per l'organizzazione e la modifica dei contenuti dello Studio (di seguito denominati "Contenuti dello Studio"), che possono essere caricati sulla piattaforma dai dipendenti dello Studio (di seguito denominati “Utenti”).

2.3 In caso di dubbio, le dichiarazioni dei dipendenti di Nelly o di terzi, nonché le dichiarazioni pubblicitarie, rappresenteranno una descrizione della natura della prestazione dovuta solo se Nelly lo avrà confermato almeno in forma scritta. In caso di dubbio, le informazioni sulla natura della prestazione oggetto del contratto costituiranno una garanzia solo se espressamente indicate come tali.

2.4 Nelly presta particolare attenzione alle elevate esigenze di protezione dei dati dei pazienti. Nelly tratta pertanto i dati personali (in particolare quelli dei pazienti) in modo confidenziale e in conformità alle norme di legge sulla protezione dei dati e sulla base dell'accordo di trattamento dei dati stipulato con lo Studio.

3. Stipula del contratto

3.1 Nelly presenta allo Studio un'offerta per l'utilizzo della Piattaforma (di seguito "Offerta"). L'offerta definisce in particolare i moduli concordati nonché il compenso che lo Studio deve corrispondere ed è efficace anche senza la firma di Nelly.

3.2 Il Contratto d’uso a pagamento tra Nelly e lo Studio entra in vigore nel momento in cui l'offerta firmata dallo Studio arriva a Nelly. Salvo diversamente previsto nell'offerta, Nelly sarà vincolata dall'offerta solo per un periodo di quattro settimane.

3.3 In presenza di divergenze, gli accordi delle parti nell'offerta hanno la prevalenza sulle presenti Condizioni d'uso.

4. Funzioni della piattaforma e dei moduli

4.1 Nelly concede allo Studio l'accesso al portale dei pazienti e dello Studio (https://app.gonelly.de), compresi i moduli selezionati nell'offerta, alle condizioni stabilite nell'offerta stessa.

4.2 Salvo diversamente concordato dalle parti nel contratto d’uso, i suddetti moduli includono le seguenti funzioni:

(a) Modulo Anamnesi:

  • Creazione della cartella clinica individuale
  • Raccolta dei dati per la compilazione dei documenti dello Studio tramite lo smartphone del paziente o il tablet fornito da Nelly allo Studio (clausola 8)
  • Facoltà per i pazienti di firmare digitalmente i documenti dello Studio
  • Fornitura di un codice QR comprensivo di supporto per la registrazione dei pazienti
  • Invio di documenti

(b) Modulo documenti variabili:

  • Digitalizzazione di documenti dinamici, in particolare contratti di trattamento
  • È possibile digitalizzare fino a sei nuovi documenti a trimestre

(c) Modulo di elaborazione dei pagamenti per conto dello Studio:

  • raccolta dei dati di pagamento dei pazienti privati e di quelli che pagano autonomamente
  • Fatturazione dei trattamenti
  • Elaborazione del pagamento tramite il fornitore esterno di servizi di pagamento

(d) Modulo spedizione fatture:

  • Invio delle fatture al paziente in formato digitale o analogico
  • Fornitura di un'interfaccia per la trasmissione delle fatture

(e) Modulo fogli informativi

    Fornitura di fogli informativi digitali per supportare i colloqui informativi medici con i pazienti in relazione alle aree di specializzazione concordate

(f) Modulo feedback del paziente 5/5

    Raccolta digitale dei dati sulla soddisfazione dei pazienti

(g) Modulo terminale POS

    Fornitura di un lettore di carte per punti vendita per l’elaborazione dei pagamenti in loco con carta di credito/carta di debito o MobilePay

4.3 In alcuni moduli, gli utenti possono caricare o creare sulla piattaforma contenuti propri dello Studio e completarli sulla base dei dati trasmessi e/o raccolti da Nelly e delle firme dei pazienti, in conformità alle clausole 5, 6 o 7 Gli utenti possono poi gestire e archiviare i documenti tramite la piattaforma.

4.4 Nelly non è tenuta a fornire ulteriori servizi. In particolare, Nelly non è tenuta a verificare la legittimità dell'uso che lo Studio intende fare dei propri contenuti per i propri scopi.

4.5 Nelly si riserva il diritto di modificare e adattare il contenuto dei suoi servizi, in particolare la piattaforma, nell'ambito di ulteriori sviluppi tecnologici, legati all'interfaccia utente o ai contenuti, a condizione che le funzionalità concordate non ne risultino limitate o compromesse.

4.6 A causa dell'esecuzione di lavori di manutenzione e miglioramenti necessari, la piattaforma, singoli moduli o singole funzioni potrebbero non essere disponibili per un breve periodo di tempo. Nelly tiene conto dei legittimi interessi dello Studio, in particolare fornendo informazioni preventive in tempo utile. Il diritto all’utilizzo della piattaforma sussiste solo in conformità  allo stato attuale della tecnica e alla disponibilità specificata nella clausola 11.

5. Accesso alla piattaforma

5.1 L’accesso alla piattaforma avviene tramite un browser Internet. Lo Studio stesso deve garantire una connessione Internet sufficiente. Lo Studio è responsabile del rispetto dei requisiti di sistema necessari per l'utilizzo della piattaforma, in particolare per quanto riguarda un sistema operativo e un browser aggiornati.


5.2 Il numero di utenti autorizzati all'interno dello Studio può essere specificato nell'offerta. Lo Studio può concedere l'accesso alla piattaforma solo a persone che sono dipendenti dello Studio, compreso il personale temporaneo. Lo Studio deve mantenere segreti i dati di accesso forniti e assicurarsi che i dipendenti a cui saranno forniti i dati di accesso facciano lo stesso.


5.3 Se lo Studio desidera concedere l'accesso alla piattaforma a persone estranee alla propria organizzazione (di seguito “Utenti esterni”), deve prima ottenere il consenso esplicito di Nelly in forma scritta. Il consenso per gli utenti esterni indicati nell'offerta si considera concesso. Gli utenti esterni possono utilizzare le funzioni della piattaforma allo stesso modo degli utenti interni dello Studio. Essi sono considerati ausiliari esecutivi dello Studio ai sensi dell’Art. 278 del BGB (Codice Civile tedesco). Lo studio manleva Nelly da qualsiasi eventuale richiesta di risarcimento avanzata da terzi nei confronti di Nelly a causa di violazioni di obblighi contrattuali o della legge in relazione all’esecuzione del presente Contratto d’uso, nella misura in cui gli utenti esterni siano responsabili di tali violazioni.


5.4 Nelly ha facoltà di bloccare temporaneamente l’accesso dello Studio alla piattaforma in presenza di indizi concreti di violazione delle disposizioni di legge o degli obblighi derivanti dal presente contratto o in caso di mancato pagamento del compenso. Nella decisione riguardo al blocco dell’accesso, Nelly terrà conto degli interessi legittimi dello Studio, in particolare nel caso in cui sussistano prove che quest’ultimo non sia colpevole della violazione. In questo caso, lo Studio rimane obbligato a pagare il compenso concordato. Nelly rimuoverà il blocco non appena la violazione o l'inadempienza sarà terminata.

6. Contenuti e dati dello Studio

6.1 Gli utenti possono caricare sulla piattaforma i contenuti dello Studio (tra cui, in particolare, documenti dello Studio, dati dello Studio e dati dei pazienti) e utilizzarli e modificarli sulla piattaforma.

6.2 Ai fini dell’esecuzione del contratto, lo Studio concede a Nelly il diritto di utilizzare, riprodurre o modificare i contenuti dello Studio caricati dallo Studio, nella misura in cui ciò sia necessario per la fornitura dei servizi dovuti ai sensi del presente contratto.

6.3 Lo studio è l'unico responsabile di tutti i contenuti dello Studio utilizzati ed elaborati dalla studio stesso o dai suoi utenti autorizzati nonché di eventuali posizioni legali necessarie a tale scopo. Di norma, Nelly non viene a conoscenza dei contenuti dello Studio caricati e non controlla i contenuti utilizzati.


6.4 Lo Studio si impegna a non pubblicare contenuti o dati punibili per legge o comunque illegali in assoluto o nei confronti di singoli terzi e a non utilizzare programmi contenenti virus o altri malware durante l’uso della piattaforma.


6.5 In questo contesto, lo Studio si impegna a manlevare Nelly da ogni responsabilità e costo, compresi costi eventuali ed effettivi di procedimenti legali, qualora siano avanzate pretese nei confronti di Nelly da parte di terzi in conseguenza di presunti atti o omissioni dello Studio. Nelly informerà lo Studio della richiesta di risarcimento e, nella misura in cui ciò sia legalmente possibile, gli darà la possibilità di difendersi dalla richiesta di risarcimento avanzata. Allo stesso tempo, lo Studio dovrà fornire immediatamente a Nelly tutte le informazioni disponibili sui fatti oggetto della pretesa.


7. Firme digitali e dati dei pazienti

7.1 Tramite una funzione della piattaforma, lo Studio ha la possibilità di ottenere le firme dei propri pazienti su alcuni documenti come firma digitale. In questo caso, Nelly entra in contatto diretto con il rispettivo paziente per conto dello Studio. Il contatto avviene tramite i dati di contatto del paziente forniti dallo Studio o dal paziente stesso. Lo Studio garantisce che la presa di contatto da parte di Nelly e la raccolta delle firme da parte di Nelly in conformità al contratto non violano alcun diritto di terzi. Ciò vale in particolare per i requisiti di protezione dei dati.


7.2 Nelly garantisce che, in caso di necessità, potrà fornire allo Studio i dati dell'utente relativi a qualsiasi firma digitale ottenuta da Nelly ai sensi del contratto con l'utente, in modo da consentire allo Studio di identificare senza ambiguità la persona che ha apposto la firma digitale in questione. Qualora non fosse possibile identificare la persona, Nelly dovrà risarcire allo Studio le eventuali perdite subite dallo stesso. Ciò non si applica alle firme create sulla base di numeri di telefono che non provengono dall'UE o dagli Stati Uniti.

7.3 Lo Studio riconosce e accetta che le firme digitali ottenute tramite la piattaforma Nelly sono conformi alla forma scritta ai sensi dell’Art. 126b del BGB (Codice civile tedesco). Non si offre una firma elettronica qualificata ai sensi dell’Art. 126a, comma 1 del BGB. Alcuni documenti possono essere soggetti a particolari requisiti formali legali o contrattuali. Nelly non è tenuta a verificare se un determinato documento possa essere legalmente firmato elettronicamente, ossia, in particolare, se il documento sia soggetto a un requisito formale legale o contrattuale che impedisca la firma digitale tramite la piattaforma di Nelly. Nella misura in cui Nelly fornisce informazioni sulla firma digitale, ciò avviene solo a scopo informativo generale e non costituisce una consulenza legale.

7.4 Lo studio è l'unico responsabile della verifica della validità e della legalità della firma digitale per i propri scopi, in particolare per quanto riguarda il rispetto delle leggi e dei regolamenti professionali ad esso applicabili.


8. Tablet

8.1 Se concordato nell'offerta, Nelly fornirà allo Studio dei tablet per la durata del contratto, sui quali i pazienti dello Studio che non dispongono di uno smartphone potranno effettuare la procedura di accettazione. Per tale servizio, lo Studio pagherà il canone di noleggio indicato nell’offerta.

8.2 I tablet forniti devono essere sempre utilizzati presso la sede dello Studio. Qualsiasi utilizzo dei tablet in un altro luogo richiede il previo consenso scritto di Nelly. Nelly non rifiuterà l'autorizzazione se non sussistono ragionevoli motivi contrari.

8.3 È responsabilità dello Studio stabilire a proprie spese le condizioni necessarie per l'installazione e il funzionamento dei tablet.


8.4 Lo Studio è tenuto a restituire i tablet a Nelly a proprie spese entro una settimana dalla scadenza del contratto.


8.5 Se lo Studio accerta che un tablet non funziona correttamente, è tenuto a informare immediatamente Nelly per iscritto. In tal caso, su richiesta di Nelly, lo Studio è tenuto a restituire il tablet a Nelly con spese a carico di quest’ultima.


8.6 In caso di danneggiamento o compromissione funzionale del tablet, Nelly ha il diritto di addebitare un risarcimento forfettario pari a 30 euro. Nelly si riserva il diritto di fornire la prova di eventuali ulteriori danni; lo Studio è libero di fornire la prova dell'assenza di danni o di danni minori.


9. Elaborazione dei pagamenti

9.1 Come parte del modulo di elaborazione dei pagamenti, Nelly consente la fatturazione e l'elaborazione dei pagamenti dei trattamenti erogati ai pazienti privati e a quelli che pagano autonomamente. Per raccogliere i dati di pagamento, Nelly entra in contatto diretto con il singolo paziente per conto dello Studio tramite la piattaforma. Il contatto avviene tramite i dati di contatto del paziente forniti dallo Studio o dal paziente stesso.


9.2 La fattura sarà emessa con una delle seguenti modalità secondo quanto stabilito nell’offerta:

(a) manualmente da parte dello Studio attraverso la piattaforma o il sistema di gestione dello Studio, che è collegato alla piattaforma tramite un'interfaccia;

(b) da parte di Nelly in nome e per conto dello Studio; oppure

(c) da parta Nelly a nome e per conto dello Studio, tramite un'interfaccia che trasmette automaticamente a Nelly i dati delle fatture su base regolare.

In tutti i casi, Nelly emette le fatture attraverso una funzione della piattaforma e le consegna al paziente per conto dello Studio.

9.3 Per l’elaborazione dei pagamenti, Nelly utilizza il fornitore di servizi di pagamento Adyen N.V. Filiale tedesca Jägerstraße 27 10117 Berlino ("Adyen"). Tutti i servizi connessi all’elaborazione dei pagamenti sono forniti per conto dello Studio. Il prerequisito per l'esecuzione dell'elaborazione dei pagamenti è che lo Studio stipuli con Adyen un contratto per un account, come specificato nell'offerta. L'elaborazione del pagamento da parte del prestatore di servizi di pagamento avviene in base a un accordo con lo Studio oppure

a) tramite un ordine di pagamento da parte del paziente tramite la piattaforma, utilizzando uno dei metodi di pagamento previsti,

b) tramite addebito diretto da parte dello Studio medico attraverso la piattaforma, utilizzando i metodi di pagamento pre-autorizzati dal paziente, oppure

c) tramite pagamento da parte del paziente presso lo Studio, utilizzando un lettore di carte messo a disposizione (clausola 10).


9.4 Il paziente paga l'importo della fattura direttamente ad Adyen. A tale scopo, il paziente ha a disposizione i metodi di pagamento specificati nell'offerta. Adyen trasmetterà allo Studio l'importo del pagamento ricevuto, al netto delle commissioni specificate nell’offerta. Nelly non ha in nessun momento accesso all'importo della fattura pagata dal paziente.

9.5 Sulla piattaforma, Nelly mette a disposizione dello Studio un portale per la gestione e il monitoraggio dei servizi offerti da Adyen. Tramite il portale, lo Studio ha accesso ai pagamenti ricevuti, ai prelievi bancari effettuati e alle commissioni di utilizzo dovute.

9.6 Nelly offre la possibilità di utilizzare i servizi di Adyen attraverso l'integrazione sulla Piattaforma, ma non diventa essa stessa parte del rapporto contrattuale tra Adyen e lo Studio e non si assume altrimenti alcuna responsabilità per la fornitura di servizi di pagamento. In tal senso, Nelly non può assumersi alcuna responsabilità per la disponibilità e la funzionalità dei servizi offerti da Adyen.

9.7 Lo studio si impegna a manlevare Nelly da qualsiasi eventuale responsabilità e costo, comprese le multe e i costi potenziali ed effettivi dei procedimenti legali in relazione all'utilizzo dei servizi di Adyen da parte dello Studio, a meno che Nelly non sia colpevole. Nelly informerà lo Studio della richiesta di risarcimento e, nella misura in cui ciò sia legalmente possibile, gli darà la possibilità di difendersi dalla richiesta di risarcimento avanzata. Allo stesso tempo, lo Studio dovrà fornire immediatamente a Nelly tutte le informazioni disponibili sui fatti oggetto della pretesa.

10. Terminali POS

10.1 Se concordato nell'offerta, Nelly fornirà allo Studio uno o più terminali POS (Point of Sale) per la durata del contratto, per consentire ai pazienti il pagamento in loco. Per tale servizio, lo Studio pagherà il canone di noleggio indicato nell’offerta.

10.2 L'utilizzo del terminale POS richiede la stipula di un contratto per un account tra lo Studio medico e il fornitore di servizi di pagamento Adyen (clausola 9.3). Per l’utilizzo del terminale POS si applicano le rispettive condizioni di Adyen, concordate tra lo Studio e Adyen.

10.3 Per tutti gli altri aspetti, il trasferimento del terminale POS da Nelly allo Studio è soggetto a quanto stabilito nella clausola 8 delle presenti Condizioni d'uso.


11. Partecipazione dello Studio

11.1 Lo Studio è l'unico responsabile della correttezza dei propri contenuti e degli altri dati trasmessi a Nelly e caricati sulla piattaforma. Ciò vale anche, in particolare, per tutti i dati che lo Studio trasmette a Nelly per la fatturazione.


11.2 In caso di errori nei contenuti dello Studio o in altri dati, lo Studio dovrà informare immediatamente Nelly.


11.3 Lo studio dovrà informare immediatamente Nelly anche in caso di eventuali difetti e malfunzionamenti della piattaforma, spiegandone le circostanze in modo dettagliato. Nelly dovrà quindi porre rimedio a qualsiasi difetto entro un periodo di tempo ragionevole. Nelly ha il diritto di porre rimedio ai difetti mediante una soluzione workaround nel caso in cui la causa del difetto possa essere eliminata solo con un impiego sproporzionato di risorse e ciò non comprometta in modo significativo l’utilizzabilità della piattaforma.

12. Disponibilità

12.1 Nelly fornirà i servizi specificati nell'offerta durante gli orari di operatività concordati. Salvo accordi diversi espressamente citati nell'offerta, l'orario di operatività va dalle ore 8:00 alle ore 18:00 CET o CEST di tutti i giorni di calendario, a eccezione del sabato, della domenica, dei giorni festivi nazionali e del 24 e 31 dicembre di ogni anno.


12.2 Nelly garantisce una disponibilità tecnica minima della piattaforma del 95% durante gli orari di operatività. La disponibilità, espressa in percentuale, è calcolata come segue:

Numero totale di minuti di tempo di attività in un mese di calendario meno il numero totale di minuti di inattività durante il tempo di operatività nello stesso mese di calendario, diviso per il numero totale di minuti di tempo di operatività nello stesso mese di calendario.

12.3 Le interruzioni del servizio saranno eliminate da Nelly entro il periodo massimo di una settimana.‍

12.3 Nelly fa presente allo Studio che possono insorgere limitazioni o problemi della Piattaforma che esulano dal controllo di Nelly. Ciò include in particolare azioni di terzi che non agiscono per conto di Nelly, condizioni tecniche di Internet al di fuori del controllo di Nelly e cause di forza maggiore. Anche l'hardware, il software e l'infrastruttura tecnica utilizzati dallo Studio possono avere un impatto sulle prestazioni di Nelly. Nella misura in cui tali circostanze influenzino la disponibilità o la funzionalità del servizio fornito da Nelly, ciò non avrà alcun effetto sulla conformità contrattuale dei servizi forniti e non sarà preso in considerazione per la disponibilità minima garantita della piattaforma.

13. Durata del contratto

13.1 Salvo diversamente specificato nell'offerta, la durata del Contratto d’uso è inizialmente di sei mesi dalla stipula del contratto. Il Contratto d’uso sarà prorogato successivamente e ogni volta di altri dodici mesi, a meno che non sia disdetto in tempo utile con un preavviso di un mese rispetto alla scadenza del rispettivo periodo di validità.


13.2 Resta salvo il diritto di entrambe le parti di risolvere il contratto senza preavviso per giusta causa. Una giusta causa di risoluzione da parte di Nelly sussiste in particolare se terzi non autorizzati accedono alla piattaforma e lo Studio o i suoi utenti ne sono responsabili.

13.3 Le disdette devono essere presentate in forma scritta.


‍14. Remunerazione

13.1 Il compenso che lo Studio deve corrispondere è specificato nell'offerta. I prezzi indicati nell'offerta si basano sul numero di medici concordato per ogni sede dello Studio. Se uno Studio ha più sedi, ogni sede sarà contabilizzata in base al numero di medici convenzionati per quella sede. Qualsiasi aumento o diminuzione del numero di medici o delle sedi concordate richiede un accordo separato. Se lo Studio utilizza i servizi Nelly in una sede non concordata, la remunerazione concordata nell'offerta si applicherà corrispondentemente alla suddetta sede.


13.2 Tutti i compensi indicati nell'offerta o nelle presenti Condizioni d'uso sono soggetti all'imposta sul valore aggiunto prevista dalla legge.


13.3 Salvo accordi diversi espressamente indicati nell'offerta, il pagamento del compenso è dovuto entro trenta giorni dall'emissione della fattura da parte di Nelly. Se concordato con lo Studio, il pagamento avverrà tramite un mandato di addebito diretto SEPA. In questo caso, lo Studio accetta che Nelly si avvalga di un fornitore di servizi di pagamento esterno.

13.4 Nel caso che lo Studio ritardi di oltre quattro settimane il pagamento di un compenso dovuto, Nell ha il diritto di bloccare l'accesso alla piattaforma dopo un sollecito preventivo con fissazione di un termine per l’adempimento e una scadenza di tale termine. Il blocco non pregiudica il diritto di Nelly alla remunerazione. L'accesso alla piattaforma sarà riattivato immediatamente dopo il pagamento degli importi arretrati dovuti. Il diritto di bloccare l'accesso è un utilizzabile come mezzo più blando anche nel caso in cui Nelly abbia diritto a una risoluzione straordinaria.


13.5 Il diritto di Nelly al compenso sorge il giorno successivo al conferimento dell'incarico da parte dello Studio di fornire i servizi concordati ed è indipendente dal fatto che lo Studio utilizzi effettivamente o meno i Servizi concordati.

13.6 Il pagamento per dei singoli moduli, in particolare per l'elaborazione dei pagamenti e i terminali POS, può essere effettuato per intero o parzialmente dall'elaboratore di pagamenti o da Nelly mediante trattenuta dell'importo corrispondente come parte di una transazione effettuata utilizzando i corrispondenti moduli.

‍15. Diritti di utilizzo

15.1 Nelly concede allo Studio il diritto non esclusivo, non trasferibile e non sublicenziabile di utilizzare la piattaforma per la durata del Contratto d'uso, per gli scopi da questo previsti e con il numero di utenti specificato nell’offerta.


15.2 Lo Studio concede a Nelly i diritti d'uso gratuiti, non esclusivi, non sublicenziabili e non trasferibili su tutti i contenuti dello Studio necessari per l'uso previsto della piattaforma (in particolare per la fornitura delle funzioni specificate nell'offerta), in particolare, nella misura necessaria, il diritto di riproduzione, il diritto di modifica, il diritto di memorizzazione, trasmissione e riproduzione online, nonché il diritto di database e di archiviazione.


15.3 Nelly si riserva il diritto di aggregare i dati non personali dello Studio e dei suoi utenti e di utilizzarli in questa forma allo scopo di adeguare la progettazione alla domanda, di eseguire l'ulteriore sviluppo e l'ottimizzazione della piattaforma, nonché per fornire il servizio previsto dal contratto.


15.4 I fogli informativi per i pazienti contenuti nel modulo “Informative per i pazienti” sono protetti da copyright. Sono inoltre tutelati i diritti sui fogli informativi per i pazienti messi a disposizione per i tipi di utilizzo che erano ancora sconosciuti al momento della stipula del contratto. È vietata qualsiasi forma (anche parziale) di riproduzione, modifica o adattamento con mezzi meccanici, digitali o di altro tipo. Sono inoltre vietate la pubblicazione e la diffusione in forma digitale o analogica su supporti di immagini, supporti di dati e supporti sonori di qualsiasi tipo, nonché la riproduzione e la diffusione degli stessi. Non è consentito leggere i dati dalla piattaforma con ausili tecnici o salvare il contenuto in sistemi di database.

16. Note sull'utilizzo dei contenuti del modulo “Informative per i pazienti”

16.1 Nelly offre allo Studio fogli informativi per i pazienti sotto forma di soluzioni (software) supportate da EDP nel modulo “Informative per i pazienti”. Questi hanno il semplice scopo di supportare il colloquio informativo individuale che deve essere condotto in ogni caso dalla persona obbligata a fornire informazioni, in particolare in conformità all’art. 630e del BGB (Codice Civile tedesco), e non devono sostituirlo.


16.2 Nelly si impegna a verificare o a far verificare una volta all'anno la correttezza tecnica e contenutistica dei fogli informativi per i pazienti forniti e a fornire al partner contrattuale versioni nuove o aggiornate dei fogli informativi per i pazienti, nel caso che ciò sia necessario dopo la verifica.


16.3 La responsabilità di fornire informazioni complete e corrette sul paziente e tali da soddisfare i requisiti di legge, in particolare l’art. 630e del BGB (Codice Civile tedesco), rimane esclusivamente a carico del titolare del dovere legale di informare, anche quando si utilizzano i fogli informativi per i pazienti. Non ha luogo nessun trasferimento totale o parziale dei relativi obblighi a Nelly. Lo Studio e la persona che è tenuta a fornire informazioni devono tenere presente il fatto il contenuto legale e la portata dell’obbligo di informazione sono soggetti a continui cambiamenti, in particolare a causa dei requisiti legali e professionali dell'obbligo di informazione e di nuove scoperte che possono richiedere un’estensione delle informazioni (ad esempio, sui rischi di trattamento nuovi o recentemente identificati e sui nuovi metodi di trattamento).


16.4 Le indicazioni relative alla frequenza utilizzate nei fogli informativi per i pazienti in riferimento alle complicazioni/ai rischi in essi menzionati (come "frequentemente", "raramente", ecc.) riflettono solo una valutazione generale degli autori dei fogli informativi per i pazienti al momento della loro creazione, che si riferiscono a un intervento medico eseguito lege artis. Non corrispondono ad esempio alle informazioni statistiche sugli effetti collaterali dei farmaci contenute nei foglietti illustrativi. Per quanto riguarda le indicazioni relative alla frequenza, nel colloquio informativo il medico deve sempre tenere conto delle caratteristiche individuali del paziente.


16.5 I fogli di informazione per il paziente forniti da Nelly sono destinati ad essere usati esclusivamente nella Repubblica Federale di Germania.


16.6. Il diritto di utilizzare i fogli informativi per i pazienti forniti da Nelly scade dopo il periodo di utilizzabilità indicato sugli stessi, tuttavia al più tardi alla scadenza del contratto relativo al loro utilizzo stipulato tra Nelly e lo Studio. Lo Studio si impegna a cancellare o distruggere tutte le copie fisiche o digitali dei moduli campione di informazioni sui pazienti in suo possesso una volta scaduti i diritti di utilizzo.


‍17. Limitazione di responsabilità

17.1 Nelly fornisce allo Studio l'accesso a siti web, API, database o altre infrastrutture di terzi. Tuttavia Nelly non è responsabile della loro disponibilità o di qualsiasi loro contenuto (in particolare contenuto o qualità dei dati). La responsabilità di Nelly per qualsiasi eventuale danno risultante allo Studio è pertanto esclusa nella misura consentita dalla legge.

17.2 Nelly sarà responsabile dei danni nella misura in cui questi siano stati causati intenzionalmente o per grave negligenza da parte di Nelly o derivino dalla violazione da parte di Nelly di obblighi il cui adempimento sia essenziale per la corretta esecuzione del presente contratto e sulla cui osservanza lo Studio può fare affidamento, ossia i cd. obblighi contrattuali essenziali. Salvo il caso di dolo o colpa grave, la responsabilità di Nelly per gli obblighi contrattuali essenziali è limitata all'ammontare dei danni tipicamente prevedibili al momento della conclusione del contratto.

17.3 Per altro, la responsabilità di Nelly è esclusa indipendentemente dalla sua base giuridica, a meno che Nelly non sia obbligatoriamente responsabile per legge, in particolare per lesioni alla vita, all'incolumità fisica o alla salute di una persona, per l'assunzione di una garanzia espressa, per l'occultamento fraudolento di un difetto o ai sensi della legge sulla responsabilità del prodotto. Fondamentalmente, le garanzie di Nelly sono fornite solo per iscritto e sono indicate come tali.

17.4 Le limitazioni di responsabilità di cui ai paragrafi precedenti si applicano anche alle richieste di risarcimento nei confronti dei rappresentanti legali, dei dirigenti, dei dipendenti e degli agenti, nonché di altri agenti ausiliari di Nelly.

18. Riservatezza

18.1 Le parti si impegnano a trattare come riservate tutte le informazioni riservate (ad esempio di natura tecnica, commerciale od organizzativa) dell'altra parte di cui vengano a conoscenza durante l'esecuzione del Contratto d’uso e a utilizzarle solo per gli scopi concordati contrattualmente. L'obbligo di riservatezza non si applica alle persone autorizzate a prendere conoscenza e vincolate per legge o per contratto al segreto o se la controparte ha acconsentito alla divulgazione.


18.2 Ai sensi della presente disposizione, per informazioni riservate si intendono i contenuti dello Studio, i documenti, i dettagli, i dati e le informazioni considerati riservati o che per loro natura devono essere considerati tali. Il concetto di “informazioni riservate” non comprende le informazioni che (i) sono o diventano di dominio pubblico o generalmente accessibili (tranne che a seguito di una violazione del presente Contratto compiuta dalla parte ricevente o da uno dei suoi rappresentanti); (ii) erano già legittimamente in possesso della parte ricevente, senza alcun obbligo di riservatezza, prima che essa le ricevesse dalla parte divulgatrice; o (iii) sono state ricevute da una terza parte autorizzata a divulgare senza restrizioni tali informazioni.

18.3 Se una parte è obbligata a mettere a disposizione di un ente pubblico informazioni riservate dell'altra parte nel senso sopra indicato, ha facoltà di farlo; la controparte deve essere informata immediatamente e, se possibile, prima che le informazioni siano rilasciate all'ente pubblico.

18.4 I diritti e gli obblighi di cui alla presente clausola 15 non saranno pregiudicati da un'eventuale risoluzione del presente Contratto.

19. Protezione dei dati‍

19.1 Nelly conosce e rispetta le particolari esigenze di protezione dei dati dei pazienti. Nelly tratta pertanto i dati personali (in particolare quelli dei pazienti) in modo confidenziale e in conformità alle norme di legge sulla protezione dei dati. Per la protezione dei dati personali, si applica l'accordo sul trattamento dei dati commissionato di cui all’Allegato 1.

19.2 Lo Studio è responsabile dell'ottenimento delle necessarie dichiarazioni di consenso da parte degli utenti della piattaforma e dei loro pazienti per il trattamento dei dati personali tramite la piattaforma.

19.3 Nelly si impegna ad adottare misure tecniche e organizzative per proteggere i dati da accessi non autorizzati e per il backup giornaliero dei dati. I dettagli sono contenuti nell'accordo sul trattamento dei dati di cui all’Allegato 1.

19.4 Al termine del Contratto d’uso, Nelly, a discrezione dello Studio, cancellerà o cederà allo Studio tutti i dati personali e cancellerà irrimediabilmente tutte le copie esistenti dei dati.

20. Trasferimento di diritti e obblighi

20.1 La cessione dei diritti e degli obblighi dello Studio ai sensi del presente contratto è consentita solo previo consenso scritto da parte di Nelly.

20.2 Nelly ha facoltà di affidare a terzi l’adempimento degli obblighi derivanti dal presente contratto.

21. Disposizioni finali

21.1 Le disposizioni del Contratto d’uso sostituiscono tutti gli eventuali accordi verbali o scritti tra le parti. Per essere efficaci, le modifiche o le integrazioni al Contratto d'uso e ai suoi allegati devono essere redatte in forma scritta. Ciò vale anche per la presente clausola sulla forma scritta. La priorità dei singoli accordi contrattuali (Art. 305b BGB) rimane inalterata.

21.2 L’applicazione e l’interpretazione del Contratto d’uso sono disciplinate esclusivamente al diritto della Repubblica Federale di Germania. È esclusa l'applicazione della Convenzione delle Nazioni Unite sui contratti di vendita internazionale di merci dell'11 aprile 1980.

21.3 Per tutte le eventuali pretese derivanti dal, e in relazione al, Contratto d'uso, Berlino è il foro competente esclusivo, nella misura in cui ciò sia legalmente consentito.

21.4 Qualora una disposizione del presente contratto sia o diventi completamente o parzialmente inefficace o inapplicabile, l’efficacia delle restanti disposizioni del presente contratto rimane inalterata. In sostituzione della disposizione non valida o non applicabile, si riterrà concordata una disposizione che, nella misura consentita dalla legge, in termini economici, di luogo, tempo, estensione e portata si avvicini maggiormente al significato e allo scopo originario della disposizione non valida o non applicabile. Ciò di cui sopra si intende valido anche in caso di lacune involontarie nel presente contratto. Questa clausola salvatoria non è una semplice inversione dell'onere della prova, ma dipende piuttosto dall’art. 139 del BGB (Codice civile tedesco) nel suo complesso.