DiGA Apps: So funktionieren sie in der Praxis I Nelly

7.7.2022
Digitalisierung
5 min read
Autorin:
Melanie Schröder

Seit 2019 können sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA Apps) auf Rezept verordnen lassen. Vielen Ärzten ist aber noch unklar, worum es sich dabei genau handelt. Lesen Sie hier, was eine DiGA-App ausmacht, wie man sie verschreibt und wie man sie abrechnet.

DiGA Apps: So funktioniert die Abrechnung und Verordnung für Ärzte und Ärztinnen

In diesem Artikel lesen Sie:

  • Was DiGA Apps sind
  • Passende DiGA Apps finden 
  • Kosten
  • Verordnung
  • Abrechnung 

Die wichtigsten Antworten zu DiGA Apps im Überblick: 

Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?

Digitale Gesundheitsanwendungen sind Apps, die Patienten und Patientinnen bei verschiedenen Erkrankungen helfen und auf Rezept verschrieben werden. Die Apps haben sehr unterschiedliche Funktionen und können für eine Vielzahl von Krankheiten verwendet werden. Beispielsweise kann es sich dabei um ein digitales Blutzucker Tagebuch oder um unterstützende Online-Kurse bei einer Depression handeln. 

Wie finde ich die richtige DiGA App?

Alle DiGA Apps sind in einem Verzeichnis aufgelistet. Hier können Sie frei nach Anwendungsgebiet wie zum Beispiel „Psyche“ oder auch „Herz und Kreislauf“ filtern. 

Wie kann ich eine DiGA App verordnen?

Sie verschreiben die DiGA App mit dem Muster 16, das Sie regulär auch für Arzneien verwenden. Hier tragen Sie neben den Patientendaten die Pharmazentralnummer (PZN) der jeweiligen App ein. Die PZN finden Sie im DiGA-Verzeichnis. 

Wie kann ich eine DiGA App abrechnen?

Ärzte sowie Ärztinnen und Psychotherapeuten sowie -therapeutinnen können die DiGA Apps mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 abrechnen. Die GOP wird mit 18 Punkten entlohnt (zwei Euro). 

Seit etwa zwei Jahren sind sie offiziell in Deutschland zugelassen, doch kaum jemand kennt sie: Digitale Gesundheitsanwendungen – auch DiGA Apps genannt. Als erstes Land weltweit hat Deutschland die digitalen medizinischen Anwendungen eingeführt. Eine Vorreiterrolle, die überrascht. Denn: Die deutsche Bürokratie ist hinsichtlich der Digitalisierung nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt. Doch was genau können sich Ärzte sowie Ärztinnen und Patienten sowie Patientinnen unter einer DiGA App vorstellen? 

Was sind DiGA Apps? 

DiGA ist die Abkürzung für Digitale Gesundheitsanwendung, die auf Rezept verschrieben wird. Dabei handelt sich um eine App oder eine Webanwendung, die der Patient mit seinem Smartphone, Tablet oder Laptop nutzen kann. Die App kann für ganz verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Beispielsweise zur Überwachung von Symptomen oder zur Erinnerung an die Medikamenteneinnahme.

Die gesetzliche Grundlage für die DiGA-App ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Damit haben Patienten und Patientinnen das Recht auf die DiGA App und die entsprechende Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Das allerdings nur, wenn sie offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft wurde und im Verzeichnis für DiGA Apps aufgeführt ist. 

Damit unterscheiden sich die offiziell zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen von den herkömmlichen Gesundheitsapps, Fitnesstrackern und Co., die nicht vom BfArM geprüft wurden und für jede Person frei zugänglich im App Store verfügbar sind.   

Bei diesen Krankheiten können DiGA Apps helfen

Die digitalen Gesundheitsanwendungen werden gegen eine Vielzahl von Krankheiten wie Tinnitus, Depressionen und Diabetes eingesetzt. 

Beispielsweise können Diabetiker bzw. Diabetikerinnen ihre mit dem Blutzuckermessgerät und Insulinpen ausgelesenen Daten direkt in eine DiGA App wie zum Beispiel Esysta übertragen: 

Einblick in die DiGA App Esysta für das digitale Diabetesmanagement

Die Daten kann der Patient anschließend mit seinem Arzt oder seiner Ärztin teilen, wenn er das möchte. Vorbei also die Zeiten, in denen diese Werte minutiös händisch in ein Heft eingetragen werden mussten! 

Im DiGA-Verzeichnis finden Sie die richtige App für Ihren Patienten

Da die DiGA Apps staatlich geprüft werden, gibt es auch ein offizielles Verzeichnis in der alle Digitalen Gesundheitsanwendungen aufgelistet sind. Wie hier links im Screenshot ersichtlich, können die Apps nach allen Anwendungsgebieten gefiltert werden: 

Beispiel für eine Online-Recherche im DiGA-Verzeichnis, um die richtige App für Ihren Patienten zu finden. 

Die Anwendungen werden entweder als „Vorläufig aufgenommen“ oder als „Dauerhaft aufgenommen“ gekennzeichnet. 

Bei dem Zusatz „Vorläufig aufgenommen“, muss der positive Effekt der App auf die Gesundheit des Patienten noch nachgewiesen werden. Der Dienstleister hat mit dieser Kennzeichnung 12 bis maximal 24 Monate Zeit, um valide Daten zu erheben, die den positiven Effekt der App bestätigen. 

Ist die App dahingegen bereits als „Dauerhaft aufgenommen“ markiert, hat der Hersteller bereits nachgewiesen, dass seine App einen positiven Einfluss auf die Gesundheit des Patienten hat. 

Was kosten DiGA Apps? 

Der Preis für eine DiGA App liegt im Schnitt bei etwa 400 Euro pro Quartal, wie eine Auswertung des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ergeben hat. Derzeit sind rund 30 Apps offiziell zugelassen, die für drei Monate ca. 120 bis zu fast 750 Euro kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen empfinden dieses Preisniveau als teilweise zu hoch und die Kostenstruktur zu intransparent. Denn sie müssen die Apps bis zu zwei Jahre vorfinanzieren – auch wenn sich später herausstellen sollte, dass die App keinen nennenswerten positiven Effekt beim Patienten erzielt.

Eine DiGA App kostet laut dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Durchschnitt pro Quartal etwa 400 Euro.

 So funktioniert die DiGA Verordnung

Wenn Sie als Arzt den Einsatz von einer Digitalen Gesundheitsanwendung bei einem Patienten für sinnvoll erachten, können Sie die App mit dem Rezeptformular Muster 16 verordnen, das sie normalerweise für Arznei- und Hilfsmittel verwenden. 

Hier füllen Sie die üblichen Formalitäten aus und geben die Pharmazentralnummer (PZN) der jeweiligen App an. Die PZN finden Sie im Verzeichnis der DiGA Apps unter „Informationen für Fachkreise“:

Die PZN finden Sie online im Verzeichnis der DiGA Apps unter dem Punkt „Informationen für Fachkreise“.

Wenn Sie auf dieser Seite etwas weiter herunterscrollen, finden Sie die Nummer unter dem Punkt „Verordnung“ in einem farblich hervorgehobenen Kasten:

Die PZN finden Sie schließlich in einem farblich hervorgehobenen Kasten in den Fachinformationen der jeweiligen DiGa App.

Achtung: Werden unterschiedliche Anwendungdauern angeboten, kann es dafür auch jeweils eigene PZN geben!

Mit dem ausgefüllten Rezept wendet sich Ihr Patient anschließend an seine Krankenkasse. Die Versicherung prüft das Rezept und generiert anschließend einen Rezeptcode. Unter Angabe dieses Codes kann Ihr Patient nun seine Digitale Gesundheitsanwendung im App Store herunterladen.

So rechnen Sie die digitalen Gesundheitsanwendungen ab

Haben Sie Ihrem Patienten nun die passende DiGA App verordnet, müssen Sie diese nur noch abrechnen. Seit kurzem gibt es dafür eine offizielle Gebührenordnungsposition (GOP) 01470, die kürzlich in den einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen wurde. Seit Januar 2021 können damit dauerhaft aufgenommene und seit August 2021 auch vorläufig aufgenommen DiGA Apps abgerechnet werden. Die Position wird mit 18 Punkten (2 Euro) vergütet.

Die DiGA Apps werden mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 01470 abgerechnet. 

Da die Digitalen Gesundheitsanwendungen noch recht neu und teilweise noch unerprobt sind, ist die GOP zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet. 

Nelly unterstützt Sie auf dem Weg zur digitalen Praxis

Die elektronische Patientenakte, die digitale Patientenaufnahme und nun auch noch die DiGA App: Immer mehr Praxen in Deutschland sind auf dem Weg in eine digitale Zukunft! Das möchten auch Sie für Ihr Team und Ihre Patienten sowie Patientinnen erreichen? Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Praxis ist die Modernisierung der Abrechnung. Das geht zum Beispiel mit der Software von Nelly. Nelly sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Abrechnung von Selbstzahlerleistungen – natürlich vollständig digital.

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Quelle Artikelbild: George Dolgikh/Pexels

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