Leitfaden

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Alle Infos (2025)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist mehr als nur eine Plastikkarte: Er ist der Schlüssel zur digitalen Zukunft Ihrer Praxis. Wer E-Rezepte, eArztbriefe oder die elektronische Patientenakte nutzen möchte, braucht ihn. Doch was genau steckt hinter dem eHBA? Wie beantragt man ihn, was kostet er und welche Anwendungen sind damit möglich? Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen, verständlich, aktuell und praxisnah.

30.7.2025
Robert Adam
Lesezeit
output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Die wichtigsten Antworten zum eHBA auf einen Blick:

>Was ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis bzw. Arztausweis ist eine personenbezogene Chipkarte und ermöglicht es Ihnen, sich auch digital als Angehöriger eines Gesundheitsberufs auszuweisen. Er ist inzwischen Voraussetzung für den Umgang mit digitalen medizinischen Patientendaten bspw. beim elektronischen Medikationsplan (eMP) oder dem elektronischen Rezept (eRezept).

>Ist der elektronische Arztausweis (eHBA) Pflicht?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist verpflichtend, wenn Sie digitale medizinische Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, den eArztbrief, das Notfalldatenmanagement (NFDM), den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), KIM, digitale Laborüberweisungen (Muster 10) oder Teleradiologische Konsile nutzen möchten. Ab Juli 2025 gilt die eHBA-Pflicht auch für Pflegeeinrichtungen, ab 2026 zudem für alle Heilmittelerbringer wie Physio- und Ergotherapiepraxen. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird damit für weitere Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben – inklusive Nutzung des eHBA für Zugriff und Signatur.

>Wer braucht einen eHBA?

Angehörige von Gesundheitsberufen benötigen einen eHBA, wenn sie digitale medizinische Anwendungen nutzen wollen.

Praxis
Typ
Fachrichtung
Ort
Website
Über die Praxis

Herausforderung

In diesem Artikel lesen Sie:

In nahezu jedem Jahr gelangen neue digitale Anwendungen im Bereich der Medizin auf den Markt. Sowohl Patienten als auch Behandler profitieren von diesen innovativen Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung. Gleichzeitig rücken Fragen zur Datensicherheit verstärkt in den Fokus. Es stellt sich die Herausforderung, sicherzustellen, dass ausschließlich autorisierte Personen Zugang zu den sensiblen Patientendaten haben. Eine klare Antwort darauf liefert der Gesetzgeber: durch den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweises!

Was ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (kurz: eHBA) ist ein persönlicher Ausweis im Kartenformat für medizinische Fachkräfte. Er dient der sicheren digitalen Identifikation im Gesundheitswesen und ist Voraussetzung für viele zentrale Anwendungen in der Telematikinfrastruktur.

Neben der Identifikation ermöglicht der eHBA auch die qualifizierte elektronische Signatur. Damit können medizinische Dokumente rechtsgültig digital unterschrieben werden. 

Technisch gesehen enthält der Ausweis zwei digitale Zertifikate: 

  1. eines zur Authentifizierung 
  2. und eines für die Signatur.

Damit wird der eHBA zum verbindlichen Standard für die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen – sicher, datenschutzkonform und bundesweit anerkannt.

Was sind die Vorteile des eHBA? 

Der elektronische Heilberufsausweis bringt spürbare Vorteile im Alltag medizinischer Einrichtungen. Er schafft Vertrauen, erhöht die Sicherheit und ermöglicht digitale Prozesse ohne Medienbrüche.

Ein zentrales Plus ist die rechtsgültige digitale Signatur, mit der sich Dokumente schnell, sicher und verbindlich freigeben lassen. Gleichzeitig senkt der eHBA den Verwaltungsaufwand, reduziert Papierprozesse und beschleunigt die interne wie externe Kommunikation.

Wer heute bereits digital arbeitet (oder es künftig plant) erhält mit dem eHBA eine zukunftssichere Grundlage, die sich in nahezu alle Praxis- und Kliniksysteme integrieren lässt.

Das sind die direkten Vorteile der eHBA: sichere Datenverschlüsselung, Nutzung digitaler Anwendungen, rechtssichere Unterschrift.

Diese digitalen Anwendungen können Sie mit dem eHBA nutzen

In der täglichen Praxis bleibt oft ungenutzt, was der eHBA tatsächlich ermöglicht. Deshalb hier ein Überblick über die wichtigsten Funktionen, die sich wirklich lohnen.

  • Elektronische Patientenakte (ePA): Zugriff auf medizinische Informationen Ihrer Patienten – von Befunden über Medikationspläne bis zu Impfungen. Sie können Daten einsehen, ergänzen und strukturieren.
  • E-Rezept: Digitale Verordnung von Medikamenten direkt aus dem Praxisverwaltungssystem. Mit dem eHBA unterschreiben Sie das Rezept elektronisch, schnell und rechtskonform.
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Der eHBA ermöglicht die fälschungssichere digitale Unterschrift von medizinischen Dokumenten wie Arztbriefen, AU-Bescheinigungen oder OP-Berichten.
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Über KIM versenden Sie vertrauliche Nachrichten und medizinische Dokumente sicher per E-Mail an andere Akteure im Gesundheitswesen.
  • Notfalldatenmanagement (NFDM): Notfallrelevante Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen oder aktuelle Medikation können direkt auf der Gesundheitskarte gespeichert werden.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Krankschreibung wird digital: Sie signieren die eAU mit dem eHBA, senden sie an die Krankenkasse – der Rest läuft automatisch.
  • eArztbrief: Digitale Arztbriefe können schnell und sicher direkt aus der Praxissoftware versendet werden. Das spart Zeit, Aufwand und Porto.

Diese Anwendungen sind nur der Anfang. Der eHBA macht Ihre Praxis fit für kommende digitale Dienste und eine effizientere Versorgung im gesamten Gesundheitswesen.

eHBA beantragen: So geht's in 6 Schritten

Die Beantragung des eHBA ist zwar mit ein paar Schritten verbunden, aber gut strukturiert und unkompliziert machbar. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie in sechs klaren Etappen zum fertigen Ausweis kommen:

1. Zuständige Kammer finden

Bevor Sie mit dem Antrag starten, klären Sie, welche Heilberufekammer für Sie zuständig ist. Je nach Bundesland und Berufsgruppe ist das beispielsweise die Landesärztekammer, Zahnärztekammer oder Apothekerkammer. Diese Kammer prüft später, ob Sie tatsächlich zum jeweiligen Gesundheitsberuf gehören und den eHBA beantragen dürfen.

2. Anbieter auswählen

Es gibt mehrere zugelassene Anbieter, die eHBA-Karten ausstellen – darunter D-Trust, medisign und T-Systems. Die Anbieter unterscheiden sich in Preisgestaltung, Vertragslaufzeit und Support. Ein kurzer Vergleich lohnt sich, denn nicht jeder Anbieter passt zu jeder beruflichen Situation oder Softwareumgebung.

3. Antrag online ausfüllen

Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie den Antrag direkt auf dessen Website aus. Dabei machen Sie Angaben zu Ihrer Person und wählen das gewünschte Kartenformat sowie die Laufzeit des Vertrags. In der Regel dauert dieser Schritt nur wenige Minuten.

4. Identitätsnachweis erbringen

Nach dem Antrag folgt die Legitimierung. Sie dient dazu, Ihre Identität eindeutig zu bestätigen, zum Beispiel per Postident in einer Filiale oder bequem per Videoident von zu Hause. Beim Postident-Verfahren weisen Sie sich mit Ihrem Ausweis persönlich in einer Postfiliale aus. Der Anbieter erklärt Ihnen genau, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

In der Praxis klappt das selten so reibungslos, wie es auf den Anbieter-Websites klingt. Häufig scheitert es an abgelaufenen Ausweisen, unvollständigen Unterlagen oder stockender Videoidentifizierung.

Unser Tipp: Halten Sie alle Dokumente parat, nutzen Sie am besten die Videoident-Lösung am Desktop (nicht am Handy) und prüfen Sie vorab, ob Ihre Kamera und Mikrofon einwandfrei funktionieren.

5. Kammerfreigabe einholen

Sobald Sie sich erfolgreich legitimiert haben, wird Ihre zuständige Kammer eingebunden. Diese prüft, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind und zum beantragten Beruf gehören. Die Freigabe erfolgt dann digital und wird automatisch an den Anbieter übermittelt.

6. Karte erhalten und aktivieren

Nach erfolgreicher Prüfung wird Ihre eHBA-Karte produziert und per Post verschickt. Separat erhalten Sie ein Schreiben mit Ihren persönlichen PINs. Sobald die Karte da ist, können Sie sie aktivieren und in Ihrem Praxisverwaltungssystem oder Kartenlesegerät einsetzen.

Ein häufiger Fehler ist, den PIN-Brief zu verlegen oder die Karte nicht sofort zu testen. Sobald der eHBA da ist, empfehlen wir, ihn direkt im System einzubinden und die Signaturfunktion zu prüfen. So vermeiden Sie Verzögerungen im späteren Praxisbetrieb.

Hinweis: Zwischen Antrag und Aktivierung können je nach Anbieter und Kammer mehrere Wochen vergehen. Wer den eHBA frühzeitig beantragt, ist für gesetzliche Fristen und digitale Prozesse auf der sicheren Seite.

Tipp: Inzwischen bieten viele Anbieter eine vollständig digitale Beantragung mit Video-Ident oder über den Online-Ausweis (eID-Funktion) an. So sparen Sie sich den Gang zur Postfiliale und können den Antrag bequem von zu Hause aus abschließen.

Was kostet der elektronische Heilberufsausweis?

Die laufenden Kosten für den eHBA liegen je nach Anbieter aktuell bei rund 8 Euro pro Monat, also etwa 96 Euro im Jahr. Hinzu kommen einmalige Gebühren für die Identitätsprüfung und Bearbeitung, z. B. durch das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), die meist zwischen 30 und 40 Euro liegen.

Über die fünfjährige Laufzeit ergeben sich dadurch Gesamtkosten zwischen 400 und 500 Euro (je nach Anbieter, Beruf und gewähltem Servicepaket).

Für viele Berufsgruppen gibt es Erstattungen oder Pauschalen:

  • Vertragsärzte und Zahnärzte erhalten eine jährliche Pauschale von 46,52 Euro über die Kassenärztlichen Vereinigungen.
  • In Krankenhäusern oder großen Pflegeeinrichtungen übernimmt häufig der Arbeitgeber die Kosten.
  • Auch Heilmittelerbringer und Pflegefachpersonen können bei TI-Anbindung Zuschüsse erhalten, abhängig vom Bundesland und Versorgungsbereich.

Es lohnt sich, vor Beantragung bei der zuständigen Kammer oder dem Berufsverband nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Die Kosten für die eHBA variieren je nach Anbieter und Berufsgruppe und belaufen sich auf circa 420 Euro netto im Jahr.

Welche Anbieter gibt es für den eHBA?

In Deutschland gibt es derzeit vier offiziell zugelassene Anbieter, bei denen medizinische Fachkräfte den elektronischen Heilberufsausweis beantragen können. Diese Anbieter erfüllen die technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen der gematik und arbeiten eng mit den jeweiligen Kammern zusammen.

Zu den Anbietern gehören:

Alle vier stellen den eHBA für verschiedene Berufsgruppen aus (darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige der Pflege- und Heilberufe.

Gut zu wissen: Die Leistungen und Preise können sich je nach Anbieter leicht unterscheiden. Während einige mit optionalem Kartenlesegerät oder speziellen Servicepaketen werben, setzen andere auf besonders schnelle Bearbeitungszeiten oder flexible Vertragslaufzeiten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich in jedem Fall.

Wichtig: Aktuell werden eHBA der Generation G2.1 ausgegeben. Karten der Generation G2.0 verlieren bis Ende 2025 ihre Gültigkeit, da sie technisch nicht mehr den neuen Signaturstandards entsprechen. Wer einen eHBA G2.0 besitzt, sollte frühzeitig prüfen, ob ein Austausch erforderlich ist. Weitere Infos finden Sie z. B. auf zm-online.de.

H2 - So setzen Sie digitale Prozesse rechtssicher und patientenfreundlich um

Sie möchten Ihre Praxis digital entlasten und Abläufe effizienter gestalten? Mit Nelly automatisieren Sie zentrale Abläufe wie Dokumentenversand, digitale Signaturen, Rechnungsstellung und Patientenkommunikation – sicher, effizient und vollständig digital. Ganz gleich, ob Sie den eHBA bereits nutzen oder Ihre Praxis auf dem Weg zur Digitalisierung ist: Wir zeigen Ihnen, wie moderne Gesundheitskommunikation heute funktioniert.

Jetzt Kontakt aufnehmen und Ihre Prozesse neu denken!

Häufige Fragen

Wie kann man den elektronischen Heilberufsausweis beantragen?

So kann man den elektronischen Heilberufsausweis beantragen: Zuerst wählen Sie einen zertifizierten Anbieter wie medisign, D-Trust, T-Systems oder SHC. Danach füllen Sie online den Antrag aus und durchlaufen ein Identifizierungsverfahren, zum Beispiel per Postident oder Videoident. Ihre zuständige Kammer prüft anschließend die Berufszugehörigkeit und gibt den Ausweis zur Produktion frei.

Wie kann man den elektronischen Heilberufsausweis aktivieren? 

So kann man den elektronischen Heilberufsausweis aktivieren: Nach Erhalt des Ausweises und der zugehörigen PIN-Briefe wird die Karte über ein Kartenlesegerät oder direkt im Praxisverwaltungssystem aktiviert. Der Anbieter stellt dazu genaue Anleitungen zur Verfügung. Nach erfolgreicher Aktivierung kann der eHBA sofort genutzt werden, zum Beispiel für digitale Signaturen oder den Zugang zur Telematikinfrastruktur.

Wie hoch sind die monatlichen Kosten für einen eHBA?

Die monatlichen Kosten für einen eHBA liegen je nach Anbieter in der Regel zwischen 6 und 9 Euro. Inklusive einmaliger Bearbeitungsgebühren ergeben sich über eine Laufzeit von fünf Jahren Gesamtkosten von etwa 400 bis 500 Euro. Einige Anbieter bieten Staffelpreise oder Rabatte für bestimmte Berufsgruppen an.

Wer zahlt den elektronischen Heilberufsausweis? 

Die Kosten für den eHBA tragen in der Regel die Heilberufler selbst und Ärzte im ambulanten Bereich erhalten über die Kassenärztlichen Vereinigungen eine pauschale Erstattung pro Jahr. In Kliniken übernehmen häufig die Arbeitgeber die Gebühren. Ob ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, hängt vom Beruf und Versorgungsbereich ab.

Ist mein Arztausweis im Ausland gültig? 

Der elektronische Heilberufsausweis ist in Deutschland offiziell zugelassen, im EU-Ausland jedoch in der Regel nicht ohne Weiteres nutzbar. Für internationale digitale Signaturen oder Zugänge gelten andere nationale Regelungen und Zertifizierungsstellen. Wer im Ausland tätig ist, sollte prüfen, ob zusätzliche Nachweise oder länderspezifische eID-Lösungen erforderlich sind.

Welche Berufsgruppen sind für den eHBA antragsberechtigt?

Einen eHBA benötigen alle Angehörigen von Gesundheitsberufen, die digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen: Zum Beispiel für E-Rezepte, elektronische Patientenakten oder digitale Signaturen.

Dazu gehören aktuell:

  • Ärzte und Zahnärzte
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker
  • Pflegefachpersonen
  • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologinnen
  • Hebammen
  • Seit 2025 auch staatlich anerkannte Diätassistenten

Die Ausgabe erfolgt je nach Beruf über die zuständige Kammer oder das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Weitere Informationen bieten die jeweiligen Berufsverbände oder Portale wie ehba.de oder vfed.de.

Bild von Robert Adam
Robert Adam

Autor

Robert Adam betreibt mit seiner Agentur ClickFound SEO & Blog Marketing für Tech Startups und KMUs. Er ist Experte in den Bereichen HealthTech und FinTech.

Neugierig geworden?

Jetzt kostenfrei Informationen erhalten.

Gespräch vereinbaren

Das könnte Sie auch interessieren: