Digitale Aufklärung von Patienten - Das sollten Ärzte wissen

Die Patientenaufklärung ist in Deutschland verpflichtend. Dieser Prozess lässt sich mithilfe moderner Tools mittlerweile sogar digital begleiten. Doch ist die digitale Unterstützung der Aufklärung von Patienten erlaubt? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Aufklärung von Patienten.

15.7.2024
Leitfaden
5
Min. Lesezeit
Autor:
© Canva

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Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Patientenaufklärung?

Egal ob physische oder digitale Begleitung der Patientenaufklärung - der Gesetzgeber verpflichtet Behandler mit § 630 Abs. 1 S. 1 BGB ganz grundsätzlich dazu, Patienten über sämtliche für die Einwilligung in eine medizinische Behandlung wesentlichen Umstände aufzuklären. Als wesentliche Umstände gelten insbesondere - aber nicht abschließend entsprechend Seite 2:

  • Art
  • Umfang
  • Durchführung
  • zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme
  • ihre Notwendigkeit
  • Dringlichkeit
  • Eignung
  • Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie

Warum muss aufgeklärt werden?

Ziel der Aufklärung ist die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten: Jeder Einzelne soll im Rahmen grundgesetzlicher und anderer fundamentaler Wertvorgaben der Rechtsordnung über seinen Körper und das, was mit ihm geschieht, selbst frei bestimmen können. 

Dem Patienten soll es damit überlassen bleiben, ob er sich behandeln lassen will und für welche Risiken und Chancen alternativ zur Verfügung stehender Therapien er sich entscheidet.

Wer darf den Patienten aufklären und wie?

In formeller Hinsicht stellt der Gesetzgeber mehrere Anforderungen:

  • Die Aufklärung muss immer mündlich im persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient erfolgen.
  • Sie muss vor der konkreten Behandlung erfolgen und zwar so rechtzeitig, dass der Patient Gelegenheit hat, deren Für und Wider abzuwägen. Von Notfällen und Sonderlagen abgesehen, muss ihm eine der Bedeutung des Eingriffs angemessene Überlegungsfrist für die Willensbildung verbleiben.
  • Die Aufklärung muss abhängig vom individuellen Patienten für diesen sprachlich und inhaltlich verständlich sein.
Anforderungen an die Patientenaufklärung

Welche Unterlagen zur Patientenaufklärung sind vorgeschrieben?

Die Verwendung von begleitenden Unterlagen im Rahmen des Aufklärungsgesprächs, beispielsweise von Aufklärungsbögen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entsprechende Unterlagen können jedoch den Inhalt der Aufklärung für den Patienten besser verständlich machen und finden in der Praxis daher regelmäßig Verwendung.

Zudem hat es sich bewährt, den Inhalt des Aufklärungsgespräches zum Schutz vor möglichen Arzthaftungsansprüchen festzuhalten und vom Patienten im Anschluss abzeichnen zu lassen, um in einem etwaigen Haftungsprozess die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen zu können. 

Ist die digitale Aufklärung von Patienten erlaubt?

Seitens des Gesetzgebers gibt es keine formellen Anforderungen an die Unterlagen zur Aufklärung des Patienten. Ein Aufklärungsbogen muss also weder physisch vorliegen noch zwingend händisch vom Patienten unterzeichnet werden. Erfolgt eine Begleitung der Aufklärung durch Aufklärungsbögen und werden diese vom Patienten im Anschluss unterzeichnet, sieht der Gesetzgeber lediglich vor, dass dem Patienten eine Fassung ausgehändigt wird.

Die digitale Begleitung der Aufklärung von Patienten bzw. die virtuelle Dokumentation und Unterzeichnung sind also zulässig.

Zulässigkeit der digitalen Aufklärung

Wie ist die Beweiskraft digitaler Unterlagen zur Patientenaufklärung?

Tatsächlich finden sich in der juristischen Literatur sogar Stimmen, die dem Beweiswert einer digitalen Dokumentation eine höhere Bedeutung zumessen als einer handschriftlichen:

“Der Beweiswert eines digitalen Aufklärungsbogens, welcher mittels einer elektronischen Signatur des Patienten versehen wurde und durch die aufgezeigten Sicherungsmaßnahmen gegen nachträgliche Manipulationen geschützt wird, weist keinen gegenüber der bisherigen handschriftlichen Dokumentation geminderten Beweiswert auf, die Manipulationsmöglichkeiten können sogar verringert und der Beweiswert damit erhöht werden.” (Professor Dr. Andreas Spickhoff in VersR 2013, 1350)

Die Zukunft der Patientenaufklärung

Als Fazit lässt sich also sagen, dass die digitale Begleitung der Patientenaufklärung sowohl eine zulässige, rechtskonforme als auch unbürokratischere, den "Papierkram" in einer Praxis reduzierende Alternative darstellt. Mithilfe digitaler Tools wie Nelly lassen sich aufklärungsbegleitende Unterlagen heutzutage über eine digitale Signatur leicht unterschreiben und aufbewahren.

In Zukunft werden sich noch weitere Dokumente wirksam digital signieren lassen. Die Bundesregierung hat kürzlich die Grundlagen für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) festgelegt. Ziel ist es, die elektronische Form oder Textform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Regel zu erheben und die Schriftform ausschließlich als Ersatzform für die elektronische Form zu nutzen. Dies soll ein modernes und digital gestütztes Gesundheitswesen vorantreiben.

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  • Maximale Anpassbarkeit auf Knopfdruck: Gestalten Sie Ihre Aufklärungsbögen schnell und intuitiv. Egal ob Material, betroffene Region oder spezifischer Zahn - Sie bestimmen, was relevant ist.
  • Klare und transparente Vorschau: Vor der finalen Freigabe können Sie und IhrePatienten die Bögen in einer übersichtlichen Vorschau überprüfen. Dies gewährleistet höchste Präzision und Patientenzufriedenheit.
  • Digitale Effizienz: Alle relevanten Informationen wie der Zeitpunkt des Eingriffs, Durchführungsweise und ärztliche Anmerkungen werden digital erfasst und können jederzeit abgerufen werden.
  • Verbessertes Patientenerlebnis: Gemeinsam mit Ihren Patienten können Sie alle Aspekte der Behandlung - von Nebenwirkungen bis zu Verhaltensregeln vor und nach dem Eingriff - digital durchgehen und erklären.
  • Nahtlose Kommunikation: Mit nur einem Klick können die Bögen über SMS oder E-Mail an den Patienten gesendet werden. Einfach, effizient und unkompliziert.
  • Einfacher Zugang für alle: Sowohl über das Doktor- als auch über das Patientenportal können die Dokumente jederzeit eingesehen werden. Dies fördert das Vertrauen und die Transparenz in Ihrer Praxis.

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Bitte beachten Sie, dass diese Orientierungshilfe lediglich zu Informationszwecken erstellt wurde, keine rechtlich verbindliche Wirkung hat und mit dieser auch keine Rechtsberatung verbunden ist.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Patientenaufklärung?

Egal ob physische oder digitale Begleitung der Patientenaufklärung - der Gesetzgeber verpflichtet Behandler mit § 630 Abs. 1 S. 1 BGB ganz grundsätzlich dazu, Patienten über sämtliche für die Einwilligung in eine medizinische Behandlung wesentlichen Umstände aufzuklären. Als wesentliche Umstände gelten insbesondere - aber nicht abschließend entsprechend Seite 2:

  • Art
  • Umfang
  • Durchführung
  • zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme
  • ihre Notwendigkeit
  • Dringlichkeit
  • Eignung
  • Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie

Warum muss aufgeklärt werden?

Ziel der Aufklärung ist die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten: Jeder Einzelne soll im Rahmen grundgesetzlicher und anderer fundamentaler Wertvorgaben der Rechtsordnung über seinen Körper und das, was mit ihm geschieht, selbst frei bestimmen können. 

Dem Patienten soll es damit überlassen bleiben, ob er sich behandeln lassen will und für welche Risiken und Chancen alternativ zur Verfügung stehender Therapien er sich entscheidet.

Wer darf den Patienten aufklären und wie?

In formeller Hinsicht stellt der Gesetzgeber mehrere Anforderungen:

  • Die Aufklärung muss immer mündlich im persönlichen Gespräch zwischen Arzt und Patient erfolgen.
  • Sie muss vor der konkreten Behandlung erfolgen und zwar so rechtzeitig, dass der Patient Gelegenheit hat, deren Für und Wider abzuwägen. Von Notfällen und Sonderlagen abgesehen, muss ihm eine der Bedeutung des Eingriffs angemessene Überlegungsfrist für die Willensbildung verbleiben.
  • Die Aufklärung muss abhängig vom individuellen Patienten für diesen sprachlich und inhaltlich verständlich sein.
Anforderungen an die Patientenaufklärung

Welche Unterlagen zur Patientenaufklärung sind vorgeschrieben?

Die Verwendung von begleitenden Unterlagen im Rahmen des Aufklärungsgesprächs, beispielsweise von Aufklärungsbögen, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Entsprechende Unterlagen können jedoch den Inhalt der Aufklärung für den Patienten besser verständlich machen und finden in der Praxis daher regelmäßig Verwendung.

Zudem hat es sich bewährt, den Inhalt des Aufklärungsgespräches zum Schutz vor möglichen Arzthaftungsansprüchen festzuhalten und vom Patienten im Anschluss abzeichnen zu lassen, um in einem etwaigen Haftungsprozess die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen zu können. 

Ist die digitale Aufklärung von Patienten erlaubt?

Seitens des Gesetzgebers gibt es keine formellen Anforderungen an die Unterlagen zur Aufklärung des Patienten. Ein Aufklärungsbogen muss also weder physisch vorliegen noch zwingend händisch vom Patienten unterzeichnet werden. Erfolgt eine Begleitung der Aufklärung durch Aufklärungsbögen und werden diese vom Patienten im Anschluss unterzeichnet, sieht der Gesetzgeber lediglich vor, dass dem Patienten eine Fassung ausgehändigt wird.

Die digitale Begleitung der Aufklärung von Patienten bzw. die virtuelle Dokumentation und Unterzeichnung sind also zulässig.

Zulässigkeit der digitalen Aufklärung

Wie ist die Beweiskraft digitaler Unterlagen zur Patientenaufklärung?

Tatsächlich finden sich in der juristischen Literatur sogar Stimmen, die dem Beweiswert einer digitalen Dokumentation eine höhere Bedeutung zumessen als einer handschriftlichen:

“Der Beweiswert eines digitalen Aufklärungsbogens, welcher mittels einer elektronischen Signatur des Patienten versehen wurde und durch die aufgezeigten Sicherungsmaßnahmen gegen nachträgliche Manipulationen geschützt wird, weist keinen gegenüber der bisherigen handschriftlichen Dokumentation geminderten Beweiswert auf, die Manipulationsmöglichkeiten können sogar verringert und der Beweiswert damit erhöht werden.” (Professor Dr. Andreas Spickhoff in VersR 2013, 1350)

Die Zukunft der Patientenaufklärung

Als Fazit lässt sich also sagen, dass die digitale Begleitung der Patientenaufklärung sowohl eine zulässige, rechtskonforme als auch unbürokratischere, den "Papierkram" in einer Praxis reduzierende Alternative darstellt. Mithilfe digitaler Tools wie Nelly lassen sich aufklärungsbegleitende Unterlagen heutzutage über eine digitale Signatur leicht unterschreiben und aufbewahren.

In Zukunft werden sich noch weitere Dokumente wirksam digital signieren lassen. Die Bundesregierung hat kürzlich die Grundlagen für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) festgelegt. Ziel ist es, die elektronische Form oder Textform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Regel zu erheben und die Schriftform ausschließlich als Ersatzform für die elektronische Form zu nutzen. Dies soll ein modernes und digital gestütztes Gesundheitswesen vorantreiben.

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  • Maximale Anpassbarkeit auf Knopfdruck: Gestalten Sie Ihre Aufklärungsbögen schnell und intuitiv. Egal ob Material, betroffene Region oder spezifischer Zahn - Sie bestimmen, was relevant ist.
  • Klare und transparente Vorschau: Vor der finalen Freigabe können Sie und IhrePatienten die Bögen in einer übersichtlichen Vorschau überprüfen. Dies gewährleistet höchste Präzision und Patientenzufriedenheit.
  • Digitale Effizienz: Alle relevanten Informationen wie der Zeitpunkt des Eingriffs, Durchführungsweise und ärztliche Anmerkungen werden digital erfasst und können jederzeit abgerufen werden.
  • Verbessertes Patientenerlebnis: Gemeinsam mit Ihren Patienten können Sie alle Aspekte der Behandlung - von Nebenwirkungen bis zu Verhaltensregeln vor und nach dem Eingriff - digital durchgehen und erklären.
  • Nahtlose Kommunikation: Mit nur einem Klick können die Bögen über SMS oder E-Mail an den Patienten gesendet werden. Einfach, effizient und unkompliziert.
  • Einfacher Zugang für alle: Sowohl über das Doktor- als auch über das Patientenportal können die Dokumente jederzeit eingesehen werden. Dies fördert das Vertrauen und die Transparenz in Ihrer Praxis.

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Bitte beachten Sie, dass diese Orientierungshilfe lediglich zu Informationszwecken erstellt wurde, keine rechtlich verbindliche Wirkung hat und mit dieser auch keine Rechtsberatung verbunden ist.

Tobias Kirchgessner

General Legal Counsel @Nelly Solutions

Tobias Kirchgessner war vor seiner Zeit bei Nelly neun Jahre als Rechtsanwalt unter anderem im Medizinrecht tätig. Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt er die Nelly Solutions GmBH bei allen rechtlichen Fragen.

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