Leitfaden

Anamnesebogen für Zahnärzte: Kostenlose Vorlage zum Download

Hier finden Sie eine kostenlose Anamnesebogen-Vorlage für Zahnärzte und Kieferorthopäden als druckfertige PDF.

25.9.2025
Robert Adam
Lesezeit
output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Alle Antworten zum Anamnesebogen für Zahnärzte auf einen Blick:

>Wie oft muss der Zahnarzt-Anamnesebogen ausgefüllt werden?

In der Regel sollte die Anamnese bei Neupatienten durchgeführt und danach etwa einmal jährlich wiederholt werden. Teilweise raten Ärzte sogar dazu, die Anamnese bei jeder Behandlung neu durchzuführen. Dafür gibt es keine genauen gesetzlichen Vorgaben. Im BGB § 630f ist von einem „unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung“ die Rede, ohne dass dieser Zeitraum genauer definiert ist.

>Ist der Anamnesebogen Pflicht für Zahnärzte?

Ja, die Anamnese ist Pflicht für den Zahnarzt – nicht aber für den Patienten. Dieser hat das Recht, die Auskunft zu verweigern. Jedoch können auch Sie als Zahnarzt in diesem Fall die Behandlung verweigern, wenn Sie die Auskünfte des Patienten für unerlässlich für die Behandlung halten.

>Wie ist die Aufbewahrungsfrist von Daten aus dem Zahnarzt-Anamnesebogen?

Der Anamnesebogen und weitere im Zusammenhang mit der Behandlung entstandene Dokumente sollten mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sind, die Dokumente bis zu 30 Jahre aufzuheben. Denn erst danach sind etwaige Haftungsansprüche des Patienten erloschen. 

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In diesem Artikel lesen Sie:

Anamnesebogen für Zahnärzte & Kieferorthopäden hier kostenlos zum Download 

Unsere Vorlage enthält alle relevanten Felder für die zahnärztliche Erstanamnese – übersichtlich und einfach ausfüllbar. Ideal für Zahnarztpraxen und Kieferorthopäden.

Hier finden Sie den Anamnesebogen für Zahnärzte, der alle wichtigen Details abfragt, ohne dass er mit unnötigen Fragen überladen ist.

Bei Kieferorthopäden gibt es einige Besonderheiten innerhalb der Anamnesebögen zu beachten. Beispielsweise wird üblicherweise abgefragt, ob der Patient schon einmal in kieferorthopädischer Behandlung war oder ob in der letzten Zeit Röntgenaufnahmen des Kiefers angefertigt wurden. Diese speziellen Fragen für Kieferorthopäden haben wir in dieser KFO-Vorlage für Sie berücksichtigt.

Hinweis: Beide Anamnesebögen sind tatsächlich in zahnärztlichen und kieferorthopädischen Praxen im Einsatz – und daher „alltagserprobter“ als die Muster der Zahnärztekammer!

Was gehört in einen zahnärztlichen Anamnesebogen?

Ein zahnärztlicher Anamnesebogen dient dazu, die gesundheitliche Vorgeschichte und mögliche Risiken für die Behandlung zu erfassen.

Er sollte folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Krankenkasse.
  • Medizinische Vorgeschichte: Vorerkrankungen, Operationen, chronische Krankheiten.
  • Allergien und Unverträglichkeiten: z. B. gegen Medikamente oder Materialien wie Latex.
  • Aktuelle Medikation: Blutverdünner, Antibiotika, Schmerzmittel etc.
  • Besondere Risikofaktoren: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Schwangerschaft.
  • Zahnspezifische Angaben: Zahnprothesen, Implantate, kieferorthopädische Vorbehandlungen.
  • Einverständniserklärungen: Datenschutz, Röntgenaufnahmen, ggf. Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentationszwecken.

Ein vollständiger Bogen sorgt dafür, dass Zahnärzte Behandlungen sicher und individuell planen können.

Welche Fragen muss der Zahnarzt bei der Anamnese stellen? 

Die Fragen in der zahnärztlichen Anamnese sollen alle relevanten gesundheitlichen Aspekte abdecken, z. B.:

  • Haben Sie bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten?
  • Leiden Sie unter chronischen Erkrankungen (z. B. Herz-Kreislauf, Diabetes)?
  • Nehmen Sie aktuell Medikamente ein?
  • Gab es in der Vergangenheit Komplikationen bei zahnärztlichen Behandlungen?
  • Haben Sie Implantate, Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke?
  • Besteht eine Schwangerschaft?

Solche Fragen helfen, Risiken wie Blutungen, Infektionen oder allergische Reaktionen zu vermeiden.

Ist der Anamnesebogen beim Zahnarzt Pflicht? 

Ja, Zahnärzte sind verpflichtet, eine Anamnese zu erheben und zu dokumentieren.

Die Grundlagen dafür sind:

  • § 630f BGB (Dokumentationspflicht): Behandlungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Berufsordnungen der Zahnärztekammern: Diese sowie weitere standesrechtliche Vorgaben fordern eine sorgfältige Anamnese und Dokumentation, legen jedoch nicht im Detail fest, wie ein Anamnesebogen aufgebaut sein muss. Praxen können das Formular individuell gestalten, solange alle relevanten Patientendaten vollständig und nachvollziehbar erhoben werden.
  • Haftungsrechtlich gilt: Wenn eine unvollständige oder fehlerhafte Anamnese nachweislich zu einem Behandlungsfehler beiträgt und dadurch ein Schaden entsteht, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Weiterhin: Die Anamnese sollte außerdem regelmäßig aktualisiert werden, z. B. bei neuen Behandlungen oder wenn sich die gesundheitliche Situation des Patienten ändert.

Weitere Informationen und offizielle Empfehlungen zur Anamnese in der Zahnmedizin finden Sie bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

DSGVO & Datenschutz: Anforderungen an den Anamnesebogen für Zahnärzte

Da ein Anamnesebogen Gesundheitsdaten enthält, gelten besonders strenge Datenschutzvorgaben:

  • Rechtsgrundlage: Art. 9 DSGVO erlaubt die Verarbeitung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten oder gesetzlicher Grundlage.
  • Speicherung: Daten müssen sicher und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufbewahrt werden.
  • Zweckbindung: Nutzung nur für die Behandlung und Dokumentation, nicht für andere Zwecke.
  • Aufbewahrungsfristen: In der Regel mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung.
  • Informationspflicht: Patienten müssen über die Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten informiert werden.

Bei digitalen Anamnesebögen ist außerdem auf verschlüsselte Übertragung und DSGVO-konforme Software zu achten.

Fragen bei der Anamnese müssen notwendig für die Behandlung sein.

Digitale Anamnese: So sparen Zahnarztpraxen Zeit & Aufwand

In vielen Zahnarztpraxen frisst die Patientenaufnahme noch immer wertvolle Zeit: Papierformulare, schwer lesbare Handschriften und das manuelle Übertragen der Daten in die Praxissoftware sorgen für unnötige Verzögerungen.

Mit digitalen Lösungen wie Nelly läuft dieser Prozess deutlich effizienter. Patienten können den Anamnesebogen vor dem Termin von zu Hause oder direkt in der Praxis über einen QR-Code am eigenen Smartphone oder Tablet ausfüllen.

Besonders hilfreich: Der Fragebogen reagiert dynamisch auf die Antworten der Patienten. Gibt ein Patient zum Beispiel keine Herz-Kreislauf-Erkrankungen an, entfallen automatisch Detailfragen zu Blutverdünnern oder OP-Risiken. 

Wer keine Allergien meldet, muss sich nicht durch unnötige Zusatzfelder klicken. Das spart Zeit, vermeidet Übertragungsfehler und stellt sicher, dass Zahnärzte alle relevanten Informationen sofort in strukturierter Form erhalten.

Vorteile für Zahnarztpraxen zusammengefasst: 

  • Zeitersparnis: Deutlich weniger Verwaltungsaufwand pro Tag
  • Kostensenkung: Geringere Ausgaben für Papier, Druck und Porto
  • Datenschutz: Digitale Signatur und DSGVO-konforme Speicherung sensibler Gesundheitsdaten
  • Integration: Anbindung an gängige Praxisverwaltungssysteme möglich
  • Patientenkomfort: Kein Papierkram, intuitive Bedienung auf dem eigenen Gerät

Möchten Sie erfahren, wie Sie digitale Anamnese in Ihrer Praxis umsetzen können? Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen 

Was muss in einen Anamnesebogen? 

Ein zahnärztlicher Anamnesebogen muss persönliche Daten, Vorerkrankungen, Allergien, aktuelle Medikamente und behandlungsrelevante Informationen wie Implantate oder Prothesen enthalten. So kann der Zahnarzt Risiken erkennen und die Behandlung optimal planen.

Was muss beim Zahnarzt dokumentiert werden? 

Neben der Anamnese müssen Zahnärzte Behandlungsabläufe, Diagnosen, Röntgenbilder, Laborbefunde und Einverständniserklärungen vollständig dokumentieren. Diese Daten sind rechtlich vorgeschrieben und mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

Wie oft muss ein Anamnesebogen aktualisiert werden? 

Der Anamnesebogen sollte bei jeder relevanten Änderung im Gesundheitszustand des Patienten aktualisiert werden. So bleibt die Dokumentation vollständig und rechtssicher.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zur allgemeinen Information, ersetzt jedoch keine rechtliche und medizinische Beratung. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität ist ausgeschlossen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztekammer und einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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Robert Adam

Autor

Robert Adam ist SEO-Content-Spezialist und Betreiber von clickfound.de. Er unterstützt Unternehmen und Tech-Startups dabei, komplexe Themen zu recherchieren und verständlich aufzubereiten.

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