IGeL-Leistungen: Ein Leitfaden für Ärzte und Patienten

Obwohl einige Patienten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) aktiv nachfragen, wird ihr Einsatz oft kritisiert. Ärzten wird immer wieder unterstellt, dass sie nur aus finanziellen Interessen IGeL-Leistungen empfehlen. Lesen Sie in diesem Leitfaden, was es bei individuellen Gesundheitsleistungen für beide Parteien zu beachten gilt.

19.3.2024
Leitfaden
7
Min. Lesezeit
Autor:
© Jonathan Borba/Pexels

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"Diese Leistung übernimmt die Krankenkasse leider nicht“ - das hören Patienten auf Nachfrage nach zusätzlichen Vorsorge-, Früherkennungs- oder kosmetischen Maßnahmen immer wieder. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt sich bei der nachgefragten Behandlung um eine sogenannte „IGeL-Leistung“, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss.

Was sind IGeL-Leistungen?

Die Abkürzung „IGeL“ steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“. Es handelt sich hierbei um Diagnose- und Therapiemethoden oder Serviceleistungen, die von den Patienten und Patientinnen auf eigene Kosten freiwillig in Anspruch genommen werden. Ärzte stehen den Patienten in diesen Fällen gerne beratend zur Seite und schlagen auch selbst zusätzliche Leistungen vor, wenn sie diese für nützlich erachten. Die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche Behandlung liegt am Ende aber natürlich bei den Patienten.

Bedeutung von "IGeL".

Darum werden individuelle Gesundheitsleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen

IGeL-Leistungen gelten als nicht als medizinisch notwendig und sind daher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Damit die entsprechenden Gesundheitsleistungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden, müssen sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Qualität und Wirksamkeit nach neustem Stand der Wissenschaft überprüft werden. Erst dann können die Leistungen über die Versicherungen abgerechnet werden.

Wer bietet Selbstzahlerleistungen an?

Die meisten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bieten Zusatzleistungen in unterschiedlichem Umfang an. Die Gründe dafür sind verschieden:

Gründe für Zusatzleistungen von Praxen.

Nur sehr wenige Gesundheitsversorger und schließen Zusatzleistungen grundsätzlich aus. Denn auch die Bundesärztekammer wertet IGeL als „vertretbare Leistungen“, deren Durchführung im Ermessen der Behandler liegt.

Diese IGeL-Leistungen gibt es

Das Angebot an Selbstzahlerleistungen ist sehr groß. Eine verbindliche Liste existiert allerdings nicht. Quasi in jedem Fachbereich können Patienten Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Zu den „beliebtesten“ IGeL-Leistungen gehören:

  • Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung)
  • Ultraschalluntersuchungen von Brust und Bauchraum
  • PSA-Test (Prostatakrebs-Früherkennung)
  • Entfernung von Tätowierungen
  • Reiseimpfungen

Da nicht alle IGeL risikoarm sind, sollte vor der Durchführung immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch erfolgen. 

Darauf sollten Sie als Arzt bei der Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen achten

Nutzen, Risiken und Kosten: Rund um IGeL gibt es einiges zu berücksichtigen, damit Patienten eine informierte Entscheidung treffen können. Dafür ist das Arzt-Patienten-Gespräch essentiell.

So können Sie Patienten auf IGeL hinweisen

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, Ihre Patienten auf Ihr Angebot an Zusatzleistungen hinzuweisen. 

Achtung: Für zusätzliche Gesundheitsleistungen gelten strenge Gesetze. Als Faustregel gilt: Sie dürfen für IGeL-Leistungen werben, müssen Ihrem Patienten jedoch vorrangig über die Behandlungen aufklären, die seine Krankenkasse übernimmt. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihrem Patienten eine IGeL-Leistung aufdrängen! Im Zweifelsfall beraten Sie gerne spezialisierte Rechtanwälte Sie zu diesem Thema.

Informationen im Netz: Homepage, Social Media und Co.

Im digitalen Zeitalter bietet es sich an, die Praxis-Homepage, Social-Media-Kanäle oder Ihre Profile auf Ärzteportalen zu nutzen, um auf Ihr Leistungsportfolio hinzuweisen. Gerade jüngere Patienten informieren sich häufig im Internet, bevor sie sich für eine Praxis entscheiden. Eine aussagekräftige Onlinepräsenz kann also der ausschlaggebende Faktor sein, durch den Sie sich von der Konkurrenz abheben. 

Die Relevanz einer aussagekräftigen Onlinepräsenz.

Analog informieren mit Flyern und in Gesprächen

Natürlich können Sie auch analog auf Ihre Leistungen hinweisen. Zum Beispiel indem Sie Flyer mit Informationen zu Ihren Leistungen in den Praxisräumen auslegen. Nicht zu unterschätzen ist auch das Patientengespräch selbst! Im persönlichen Austausch können Sie nicht nur direkt auf IGeL-Leistungen hinweisen, sondern individuell auf Fragen reagieren.

Tipps für das Patientengespräch

Nicht immer fällt es leicht, mit Patienten über individuelle Gesundheitsleistungen zu sprechen. Schließlich möchten Ärzte nur ungern als Verkäufer wahrgenommen werden. Ein kommerzieller Auftritt kann nicht nur den Gesprächsverlauf negativ beeinflussen, sondern auch das Vertrauensverhältnis nachhaltig belasten. Im Zentrum Ihrer IGeL-Beratung sollten also immer die individuelle Situation des Patienten sowie die Vor- und Nachteile der medizinischen Leistung stehen. Somit befähigen Sie Ihren Patienten, eine freie, informierte und individuelle Entscheidungen für sich und seine Gesundheit zu treffen. 

Leitfaden für Patientengespräche über Selbstzahlerleistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt Ärzten konkrete Hinweise für die Arzt-Patienten-Kommunikation zum Thema IGeL-Leistungen. Zu diesen gehören unter anderem:

  1. Erläutern Sie Ihren Patienten, warum die Leistung aus medizinischer Perspektive ratsam ist.
  2. Informieren Sie Ihre Patienten auf verständliche Art über vorhandene wissenschaftliche Belege für den Nutzen der Leistung.
  3. Klären Sie über Risiken und Nebenwirkungen der Leistung auf.
  4. Halten Sie das Gespräch werbefrei und beraten Sie ohne Verkaufsabsicht, damit sich Ihre Patienten nicht bedrängt fühlen.
  5. Stellen Sie Ihren Patienten weitere Informationen zur Verfügung.
  6. Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie in Ruhe über das Angebot nachdenken dürfen und nicht sofort entscheiden müssen. 
  7. Erläutern Sie den konkreten Ablauf von der schriftlichen Behandlungsvereinbarung über die Durchführung bis zur Rechnungsstellung. So wissen Ihre Patienten, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erfolgen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Das sollten Sie als Patient bei IGeL-Leistungen beachten

Wichtig ist, dass Sie als Patient den individuellen Nutzen und die Risiken einer IGeL-Leistung vor der Behandlung abwägen. Ihre behandelnden Ärzte beraten Sie ausführlich unter medizinischen Gesichtspunkten. 

Hier finden Sie im Internet Informationen

Fall Sie über das Arztgespräch hinaus zu IGeL-Leistungen recherchieren möchten, ist das Internet eine gute Anlaufstelle. Jedoch sind nicht alle Webseiten seriös und unabhängig. Eine vertrauenswürdige Quelle ist der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Dort finden Sie eine Übersicht über beliebte Selbstzahlerleistungen, die entsprechend ihres potenziellen Nutzens und der möglichen Risiken von Fachleuten bewertet wurden. 

Tipps für das Arztgespräch

Analog zum Leitfaden für Ärzte hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auch Hinweise für Patienten zusammengestellt. Diese helfen Ihnen dabei zu erkennen, ob Sie gut beraten werden. Denn ein informatives Arztgespräch ohne werbenden Charakter ist wichtig für Ihre Entscheidungsfindung. 

Diese Gütekriterien sollte das Arztgespräch erfüllen:

Diverse Gütekriterien sollte das Arztgespräch erfüllen können.

Tipp: Die ausführliche IGeL-Checkliste für Patienten finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Behandlungsvertrag und Rechnung: Darauf kommt es an

Wenn Sie eine IGeL-Leistung anbieten oder in Anspruch nehmen, sind sowohl ein schriftlicher Behandlungsvertrag als auch eine Rechnung Pflicht.

Keine IGeL ohne Behandlungsvetrag und Rechnung.

Das steht im Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag wird vor der Durchführung der IGeL-Leistung zwischen Arzt und Patient geschlossen. Unabhängig von der jeweiligen Leistung muss er folgende Punkte beinhalten:

  • Konkrete Leistungsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag gemäß der Gebührenordnung für Ärzte
  • Erklärung, dass die Leistung von Patientenseite gewünscht ist
  • Erklärung, dass es sich bei der Leistung nicht um eine kassenärztliche Leistung handelt

Gebührenrahmen für IGeL-Rechnungen

Die formalen Vorgaben für die IGeL-Rechnung regelt die Gebührenordnung für Ärzte. Hier sind für jede Leistung feste Gebührenrahmen angegeben. Falls der Rechnungsbetrag von der veranschlagten Summe im Behandlungsvertrag abweicht, sollten Sie als Patient nachfragen und sich die Differenz begründen lassen! 

So rechnen Sie individuelle Gesundheitsleistungen ab!

Für viele Ärzte ist sie vor allem eine bürokratische Herausforderung: die Abrechnung von IGeL-Leistungen. Da sie nicht über die Krankenkasse, sondern von den Patienten und Patientinnen selbst gezahlt werden, sind Anpassungen des Abrechnungsprozesses notwendig. Schließlich soll der Vorgang für beide Seiten so effizient wie möglich sein. Hierbei hilft Ihnen die Software von Nelly, mit der Sie Selbstzahlerleistungen besonders einfach und nutzerfreundlich abrechnen können. 

Abrechnung leicht gemacht mit Nelly

Für Nelly ist kein Spezialwissen notwendig, denn der Abrechnungsprozess erfolgt ganz einfach in drei Schritten:

  1. Ihre Patienten wählen die Zahlungsmethode direkt an ihrem eigenen Smartphone. 
  2. Nelly verschlüsselt die Daten nach höchsten Sicherheitsstandards.
  3. Die Abrechnung wird von Nelly automatisch intiiert.
Der Abrechnungsprozess erfolgt in drei Schritten.

Schaffen auch Sie jetzt in Ihrer Praxis einen digitalen Workflow. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos zu Ihrem individuellen Fall!  

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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

"Diese Leistung übernimmt die Krankenkasse leider nicht“ - das hören Patienten auf Nachfrage nach zusätzlichen Vorsorge-, Früherkennungs- oder kosmetischen Maßnahmen immer wieder. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt sich bei der nachgefragten Behandlung um eine sogenannte „IGeL-Leistung“, die der Patient aus eigener Tasche bezahlen muss.

Was sind IGeL-Leistungen?

Die Abkürzung „IGeL“ steht für „individuelle Gesundheitsleistungen“. Es handelt sich hierbei um Diagnose- und Therapiemethoden oder Serviceleistungen, die von den Patienten und Patientinnen auf eigene Kosten freiwillig in Anspruch genommen werden. Ärzte stehen den Patienten in diesen Fällen gerne beratend zur Seite und schlagen auch selbst zusätzliche Leistungen vor, wenn sie diese für nützlich erachten. Die Entscheidung für oder gegen eine zusätzliche Behandlung liegt am Ende aber natürlich bei den Patienten.

Bedeutung von "IGeL".

Darum werden individuelle Gesundheitsleistungen nicht von den Krankenkassen übernommen

IGeL-Leistungen gelten als nicht als medizinisch notwendig und sind daher nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Damit die entsprechenden Gesundheitsleistungen in den Leistungskatalog aufgenommen werden, müssen sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Qualität und Wirksamkeit nach neustem Stand der Wissenschaft überprüft werden. Erst dann können die Leistungen über die Versicherungen abgerechnet werden.

Wer bietet Selbstzahlerleistungen an?

Die meisten Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten bieten Zusatzleistungen in unterschiedlichem Umfang an. Die Gründe dafür sind verschieden:

Gründe für Zusatzleistungen von Praxen.

Nur sehr wenige Gesundheitsversorger und schließen Zusatzleistungen grundsätzlich aus. Denn auch die Bundesärztekammer wertet IGeL als „vertretbare Leistungen“, deren Durchführung im Ermessen der Behandler liegt.

Diese IGeL-Leistungen gibt es

Das Angebot an Selbstzahlerleistungen ist sehr groß. Eine verbindliche Liste existiert allerdings nicht. Quasi in jedem Fachbereich können Patienten Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Zu den „beliebtesten“ IGeL-Leistungen gehören:

  • Augeninnendruckmessung (Glaukom-Früherkennung)
  • Ultraschalluntersuchungen von Brust und Bauchraum
  • PSA-Test (Prostatakrebs-Früherkennung)
  • Entfernung von Tätowierungen
  • Reiseimpfungen

Da nicht alle IGeL risikoarm sind, sollte vor der Durchführung immer ein ausführliches Aufklärungsgespräch erfolgen. 

Darauf sollten Sie als Arzt bei der Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen achten

Nutzen, Risiken und Kosten: Rund um IGeL gibt es einiges zu berücksichtigen, damit Patienten eine informierte Entscheidung treffen können. Dafür ist das Arzt-Patienten-Gespräch essentiell.

So können Sie Patienten auf IGeL hinweisen

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, Ihre Patienten auf Ihr Angebot an Zusatzleistungen hinzuweisen. 

Achtung: Für zusätzliche Gesundheitsleistungen gelten strenge Gesetze. Als Faustregel gilt: Sie dürfen für IGeL-Leistungen werben, müssen Ihrem Patienten jedoch vorrangig über die Behandlungen aufklären, die seine Krankenkasse übernimmt. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihrem Patienten eine IGeL-Leistung aufdrängen! Im Zweifelsfall beraten Sie gerne spezialisierte Rechtanwälte Sie zu diesem Thema.

Informationen im Netz: Homepage, Social Media und Co.

Im digitalen Zeitalter bietet es sich an, die Praxis-Homepage, Social-Media-Kanäle oder Ihre Profile auf Ärzteportalen zu nutzen, um auf Ihr Leistungsportfolio hinzuweisen. Gerade jüngere Patienten informieren sich häufig im Internet, bevor sie sich für eine Praxis entscheiden. Eine aussagekräftige Onlinepräsenz kann also der ausschlaggebende Faktor sein, durch den Sie sich von der Konkurrenz abheben. 

Die Relevanz einer aussagekräftigen Onlinepräsenz.

Analog informieren mit Flyern und in Gesprächen

Natürlich können Sie auch analog auf Ihre Leistungen hinweisen. Zum Beispiel indem Sie Flyer mit Informationen zu Ihren Leistungen in den Praxisräumen auslegen. Nicht zu unterschätzen ist auch das Patientengespräch selbst! Im persönlichen Austausch können Sie nicht nur direkt auf IGeL-Leistungen hinweisen, sondern individuell auf Fragen reagieren.

Tipps für das Patientengespräch

Nicht immer fällt es leicht, mit Patienten über individuelle Gesundheitsleistungen zu sprechen. Schließlich möchten Ärzte nur ungern als Verkäufer wahrgenommen werden. Ein kommerzieller Auftritt kann nicht nur den Gesprächsverlauf negativ beeinflussen, sondern auch das Vertrauensverhältnis nachhaltig belasten. Im Zentrum Ihrer IGeL-Beratung sollten also immer die individuelle Situation des Patienten sowie die Vor- und Nachteile der medizinischen Leistung stehen. Somit befähigen Sie Ihren Patienten, eine freie, informierte und individuelle Entscheidungen für sich und seine Gesundheit zu treffen. 

Leitfaden für Patientengespräche über Selbstzahlerleistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt Ärzten konkrete Hinweise für die Arzt-Patienten-Kommunikation zum Thema IGeL-Leistungen. Zu diesen gehören unter anderem:

  1. Erläutern Sie Ihren Patienten, warum die Leistung aus medizinischer Perspektive ratsam ist.
  2. Informieren Sie Ihre Patienten auf verständliche Art über vorhandene wissenschaftliche Belege für den Nutzen der Leistung.
  3. Klären Sie über Risiken und Nebenwirkungen der Leistung auf.
  4. Halten Sie das Gespräch werbefrei und beraten Sie ohne Verkaufsabsicht, damit sich Ihre Patienten nicht bedrängt fühlen.
  5. Stellen Sie Ihren Patienten weitere Informationen zur Verfügung.
  6. Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie in Ruhe über das Angebot nachdenken dürfen und nicht sofort entscheiden müssen. 
  7. Erläutern Sie den konkreten Ablauf von der schriftlichen Behandlungsvereinbarung über die Durchführung bis zur Rechnungsstellung. So wissen Ihre Patienten, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erfolgen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Das sollten Sie als Patient bei IGeL-Leistungen beachten

Wichtig ist, dass Sie als Patient den individuellen Nutzen und die Risiken einer IGeL-Leistung vor der Behandlung abwägen. Ihre behandelnden Ärzte beraten Sie ausführlich unter medizinischen Gesichtspunkten. 

Hier finden Sie im Internet Informationen

Fall Sie über das Arztgespräch hinaus zu IGeL-Leistungen recherchieren möchten, ist das Internet eine gute Anlaufstelle. Jedoch sind nicht alle Webseiten seriös und unabhängig. Eine vertrauenswürdige Quelle ist der IGeL-Monitor des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Dort finden Sie eine Übersicht über beliebte Selbstzahlerleistungen, die entsprechend ihres potenziellen Nutzens und der möglichen Risiken von Fachleuten bewertet wurden. 

Tipps für das Arztgespräch

Analog zum Leitfaden für Ärzte hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung auch Hinweise für Patienten zusammengestellt. Diese helfen Ihnen dabei zu erkennen, ob Sie gut beraten werden. Denn ein informatives Arztgespräch ohne werbenden Charakter ist wichtig für Ihre Entscheidungsfindung. 

Diese Gütekriterien sollte das Arztgespräch erfüllen:

Diverse Gütekriterien sollte das Arztgespräch erfüllen können.

Tipp: Die ausführliche IGeL-Checkliste für Patienten finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Behandlungsvertrag und Rechnung: Darauf kommt es an

Wenn Sie eine IGeL-Leistung anbieten oder in Anspruch nehmen, sind sowohl ein schriftlicher Behandlungsvertrag als auch eine Rechnung Pflicht.

Keine IGeL ohne Behandlungsvetrag und Rechnung.

Das steht im Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag wird vor der Durchführung der IGeL-Leistung zwischen Arzt und Patient geschlossen. Unabhängig von der jeweiligen Leistung muss er folgende Punkte beinhalten:

  • Konkrete Leistungsbeschreibung
  • Kostenvoranschlag gemäß der Gebührenordnung für Ärzte
  • Erklärung, dass die Leistung von Patientenseite gewünscht ist
  • Erklärung, dass es sich bei der Leistung nicht um eine kassenärztliche Leistung handelt

Gebührenrahmen für IGeL-Rechnungen

Die formalen Vorgaben für die IGeL-Rechnung regelt die Gebührenordnung für Ärzte. Hier sind für jede Leistung feste Gebührenrahmen angegeben. Falls der Rechnungsbetrag von der veranschlagten Summe im Behandlungsvertrag abweicht, sollten Sie als Patient nachfragen und sich die Differenz begründen lassen! 

So rechnen Sie individuelle Gesundheitsleistungen ab!

Für viele Ärzte ist sie vor allem eine bürokratische Herausforderung: die Abrechnung von IGeL-Leistungen. Da sie nicht über die Krankenkasse, sondern von den Patienten und Patientinnen selbst gezahlt werden, sind Anpassungen des Abrechnungsprozesses notwendig. Schließlich soll der Vorgang für beide Seiten so effizient wie möglich sein. Hierbei hilft Ihnen die Software von Nelly, mit der Sie Selbstzahlerleistungen besonders einfach und nutzerfreundlich abrechnen können. 

Abrechnung leicht gemacht mit Nelly

Für Nelly ist kein Spezialwissen notwendig, denn der Abrechnungsprozess erfolgt ganz einfach in drei Schritten:

  1. Ihre Patienten wählen die Zahlungsmethode direkt an ihrem eigenen Smartphone. 
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Die in diesem Artikel verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich immer gleichermaßen auf alle Personen. Auf eine Doppelnennung und gegenderte Bezeichnungen wird zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

Laura Sophia Hauck

Autorin

Laura Sophia Hauck ist Soziologin und Expertin im Bereich Lektorat und Content. Hier hat sie sich besonders auf den medizinischen Bereich spezialisiert.

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