Leitfaden

IGeL-Leistungen: Ein Leitfaden für Patienten & Ärzte (2025)

IGeL-Leistungen sind Zusatzangebote in Arztpraxen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Für manche bedeuten sie mehr Sicherheit und Vorsorge, andere halten sie für überflüssige Kosten. Welche typischen Angebote es gibt, was sie kosten und wann sie sinnvoll sein können, erfahren Sie in diesem Leitfaden für Patienten und Ärzte.

4.9.2025
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In diesem Artikel lesen Sie:

Was sind IGeL-Leistungen? 

Individuelle Gesundheitsleistungen sind medizinische Zusatzangebote, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Patienten müssen sie daher privat bezahlen.

Dazu gehören zum Beispiel spezielle Vorsorgeuntersuchungen wie ein Ultraschall zur Krebsfrüherkennung, ein Check des Augeninnendrucks oder Behandlungen mit Vitaminpräparaten. Manche Leistungen können nützlich sein, viele sind aber wissenschaftlich umstritten oder bringen keinen klaren Vorteil.

Grundsätzlich gilt: IGeL sind freiwillig. Ärzte müssen ihre Patienten vor der Durchführung über Kosten, Nutzen und mögliche Risiken informieren. Wer eine solche Leistung nicht möchte, kann sie jederzeit ablehnen – ohne Nachteile bei der regulären Behandlung.

Bedeutung von "IGeL".

Welche IGeL-Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

In aller Regel zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine IGeL-Leistungen, schließlich gehören sie per Definition nicht zum regulären Leistungskatalog. Dennoch gibt es Ausnahmen:

1. Wenn eine medizinische Notwendigkeit (Indikation) besteht. Zum Beispiel bei einem Krankheitsverdacht, kann die Kasse die Kosten übernehmen, wie etwa beim PSA-Test mit Verdacht auf Prostatakrebs oder bei Brustultraschall bei auffälliger Befundlage

2. Einige Kassen gewähren freiwillige Extras, z. B. Hautkrebsvorsorge für junge Versicherte, Reiseimpfungen oder osteopathische Behandlung als Teil ihres Zusatzangebots.

Typische IGeL-Leistungen je nach Fachbereich

Hier ein Überblick über die gängigsten IGeL-Leistungen je nach Fachbereich:

1. IGeL-Leistungen Hausarzt

Hausärzte bieten oft zusätzliche Untersuchungen an, die über die regulären Vorsorgeleistungen hinausgehen. Befürworter sehen darin die Chance, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und die eigene Gesundheit genauer im Blick zu behalten. Kritiker hingegen betonen, dass viele dieser Checks ohne konkrete Beschwerden keinen gesicherten medizinischen Mehrwert haben.

Typische Beispiele sind:

  • Blutuntersuchungen (Vitamine, Spurenelemente, Tumormarker)
  • Check-up-Pakete für Herz-Kreislauf oder Stoffwechsel
  • Reisemedizinische Beratung inklusive Impfungen

2. IGeL-Leistungen beim Frauenarzt / Gynäkologie

In der Gynäkologie gibt es eine Vielzahl an Zusatzleistungen, die meist mit Vorsorge und Schwangerschaft zusammenhängen. Manche Tests können im Einzelfall hilfreich sein, andere sind wissenschaftlich umstritten. 

Häufig angeboten werden:

  • Vaginaler Ultraschall
  • HPV-Test
  • Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft

Lesetipp: Abrechnung in der Gynäkologie

3. Sinnvolle IGeL-Leistungen Augenarzt

Beim Augenarzt stehen Zusatzleistungen meist im Zeichen der Früherkennung. Viele Patienten schätzen die Möglichkeit, Risiken wie Glaukom oder Netzhauterkrankungen früher zu erkennen.

Typische Beispiele sind:

  • Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
  • Netzhautscan / Optische Kohärenztomographie (OCT)
  • Sehtests für Führerschein oder Bildschirmarbeitsplatz

4. Leistungen beim Urologen

Urologen bieten vor allem Untersuchungen zur Früherkennung an. Gerade beim Thema Prostata gibt es zusätzliche Tests, die Männer regelmäßig nachfragen.

Typische Beispiele sind:

  • PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung (wird nicht von allen Fachgesellschaften empfohlen)
  • Ultraschalluntersuchung von Prostata oder Nieren
  • Fruchtbarkeits-Check beim Mann

5. IGeL-Leistungen Orthopädie

Orthopädische Praxen haben vor allem Leistungen im Angebot, die Schmerzen lindern oder Verschleißerscheinungen behandeln sollen. Hier ist es besonders wichtig, Nutzen und Kosten abzuwägen.

Typische Beispiele sind:

  • Stoßwellentherapie bei Fersensporn oder Sehnenproblemen
  • Hyaluronsäure-Injektionen bei Arthrose
  • Knochendichtemessung zur Osteoporose-Früherkennung

7. IGeL-Leistungen während der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft werden viele Zusatztests angeboten, die über die reguläre Vorsorge hinausgehen. Einige können hilfreich sein, andere dienen eher der zusätzlichen Absicherung oder Erinnerung.

Typische Beispiele sind:

  • Bluttests auf Infektionen (z. B. Toxoplasmose, Zytomegalie)
  • 3D/4D-Ultraschall (v. a. als Erinnerungsfoto beliebt)
  • Zusätzliche Antikörpertests (z. B. Röteln, Ringelröteln)

Igel-Katalog & Preisliste nach Fachbereichen 

Die Kosten für IGeL-Leistungen basieren auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese gibt zwar den rechtlichen Rahmen vor, erlaubt aber Spielräume bei der Abrechnung. Deshalb können die Preise für dieselbe Leistung je nach Praxis, Region und Aufwand spürbar variieren.

Die folgenden Beispiele zeigen typische Preisspannen für häufige IGeL-Leistungen in verschiedenen Fachbereichen:

Hausarzt:

  • Erweitertes Blutbild / Vitamin-Check: ca. 20–40 €
  • Check-up-Paket (Herz, Stoffwechsel, Leberwerte): ca. 80–150 €
  • Reisemedizinische Beratung inkl. Impfungen: 10–30 € (Impfstoff extra)

Frauenarzt / Gynäkologie:

  • Vaginaler Ultraschall zur Krebsfrüherkennung: ca. 30–80 €
  • HPV-Test: ca. 50–80 €
  • Toxoplasmose-Test in der Schwangerschaft: ca. 15–30 €

Augenarzt:

  • Augeninnendruckmessung: ca. 20–140 €
  • Netzhautscan / OCT: ca. 80–150 €
  • Führerschein-Sehtest / spezielle Gutachten: 10–20 €

Urologe:

  • PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung: ca. 30–50 €
  • Ultraschall von Prostata oder Nieren: ca. 30–60 €
  • Fruchtbarkeits-Check: ca. 40–100 €

Orthopädie:

  • Stoßwellentherapie: ca. 50–100 € pro Sitzung
  • Hyaluronsäure-Injektionen ins Gelenk: ca. 50–150 € pro Spritze
  • Knochendichtemessung: ca. 30–60 €

Schwangerschaft (zusätzlich zur Vorsorge):

  • Infektionstests (z. B. Toxoplasmose, Zytomegalie): ca. 15–40 € pro Test
  • 3D/4D-Ultraschall: ca. 80–150 €
  • Zusätzliche Antikörpertests: ca. 20–40 €

Für Patienten: Welche IGeL-Leistungen sind sinnvoll und welche unnötig? 

Nicht jede IGeL-Leistung ist überflüssig, aber auch nicht jede bringt den erhofften Nutzen. Manche Untersuchungen können in bestimmten Situationen sinnvoll sein, andere sind wissenschaftlich umstritten oder reine Lifestyle-Angebote. 

Am Ende sollten Patienten gemeinsam mit ihrem Arzt abwägen, was wirklich passt und sich bei Bedarf auch eine Zweitmeinung einholen bzw. zusätzlich selbstständig recherchieren.

1. IGeL-Leistungen, die oft sinnvoll sein können

Diese Angebote haben in bestimmten Fällen einen klaren Nutzen oder schließen Lücken im gesetzlichen Leistungskatalog.

  • Reiseimpfungen (z. B. gegen Gelbfieber oder Hepatitis), wenn man in Risikogebiete fährt – streng genommen keine klassischen IGeL, da sie nicht im Leistungskatalog stehen, aber oft als Selbstzahlerleistung angeboten werden.
  • Osteopathische Behandlungen, falls die eigene Krankenkasse keine Kosten übernimmt
  • Laboruntersuchungen bei Risikogruppen (z. B. erweiterte Blutwerte bei familiärer Vorbelastung)

2. IGeL-Leistungen, die eher fraglich sind

Hier ist der Nutzen nicht eindeutig belegt. Sie können im Einzelfall hilfreich sein, bergen aber auch die Gefahr unnötiger Kosten oder Fehlalarme.

  • PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung bei beschwerdefreien Männern (vom IGeL-Monitor als „tendenziell negativ“ bewertet, da der Nutzen nicht belegt ist)
  • Augeninnendruckmessung als Routinecheck ohne Risikofaktoren (vom IGeL-Monitor „tendenziell negativ“ eingestuft, daher nicht für alle empfohlen)

3. IGeL-Leistungen, die meist überflüssig sind

Diese Leistungen sind eher „Nice-to-have“, aber medizinisch nicht notwendig. Sie dienen vor allem der Beruhigung oder persönlichen Erinnerung.

  • 3D/4D-Ultraschall in der Schwangerschaft als Erinnerungsfoto
  • Vitamin-Infusionen zur „Stärkung des Immunsystems“ ohne nachgewiesenen Mangel
  • Wellness-orientierte Bluttests (z. B. für Fitness oder Anti-Aging), die selten echte Diagnosen liefern
  • Vaginaler Ultraschall zur Krebsfrüherkennung ohne konkrete Symptome (vom IGeL-Monitor als „negativ“ bewertet, da er keinen belegten Nutzen hat und oft zu Fehlalarmen führt)

Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung. Patienten sollten sich bei Fragen immer individuell von ihrem Arzt beraten lassen.

Darauf sollten Sie als Arzt bei der Beratung zu individuellen Gesundheitsleistungen achten

Nutzen, Risiken und Kosten: Rund um IGeL gibt es einiges zu berücksichtigen, damit Patienten eine informierte Entscheidung treffen können. Dafür ist das Arzt-Patienten-Gespräch essentiell.

So können Sie Patienten auf IGeL hinweisen

Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten offen, Ihre Patienten auf Ihr Angebot an Zusatzleistungen hinzuweisen.

Achtung: Für zusätzliche Gesundheitsleistungen gelten strenge Gesetze. Als Faustregel gilt: Sie dürfen für IGeL-Leistungen werben, müssen Ihrem Patienten jedoch vorrangig über die Behandlungen aufklären, die seine Krankenkasse übernimmt. Auf keinen Fall dürfen Sie Ihrem Patienten eine IGeL-Leistung aufdrängen! Im Zweifelsfall beraten Sie gerne spezialisierte Rechtanwälte Sie zu diesem Thema.

Informationen im Netz: Homepage, Social Media und Co.

Im digitalen Zeitalter bietet es sich an, die Praxis-Homepage, Social-Media-Kanäle oder Ihre Profile auf Ärzteportalen zu nutzen, um auf Ihr Leistungsportfolio hinzuweisen. Gerade jüngere Patienten informieren sich häufig im Internet, bevor sie sich für eine Praxis entscheiden. Eine aussagekräftige Onlinepräsenz kann also der ausschlaggebende Faktor sein, durch den Sie sich von der Konkurrenz abheben.

Die Relevanz einer aussagekräftigen Onlinepräsenz.

Analog informieren mit Flyern und in Gesprächen

Natürlich können Sie auch analog auf Ihre Leistungen hinweisen. Zum Beispiel indem Sie Flyer mit Informationen zu Ihren Leistungen in den Praxisräumen auslegen. Nicht zu unterschätzen ist auch das Patientengespräch selbst! Im persönlichen Austausch können Sie nicht nur direkt auf IGeL-Leistungen hinweisen, sondern individuell auf Fragen reagieren.

Tipps für das Patientengespräch

Nicht immer fällt es leicht, mit Patienten über individuelle Gesundheitsleistungen zu sprechen. Schließlich möchten Ärzte nur ungern als Verkäufer wahrgenommen werden. Ein kommerzieller Auftritt kann nicht nur den Gesprächsverlauf negativ beeinflussen, sondern auch das Vertrauensverhältnis nachhaltig belasten. Im Zentrum Ihrer IGeL-Beratung sollten also immer die individuelle Situation des Patienten sowie die Vor- und Nachteile der medizinischen Leistung stehen. Somit befähigen Sie Ihren Patienten, eine freie, informierte und individuelle Entscheidungen für sich und seine Gesundheit zu treffen.

Leitfaden für Patientengespräche über Selbstzahlerleistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gibt Ärzten konkrete Hinweise für die Arzt-Patienten-Kommunikation zum Thema IGeL-Leistungen. Zu diesen gehören unter anderem:

  1. Erläutern Sie Ihren Patienten, warum die Leistung aus medizinischer Perspektive ratsam ist.
  2. Informieren Sie Ihre Patienten auf verständliche Art über vorhandene wissenschaftliche Belege für den Nutzen der Leistung.
  3. Klären Sie über Risiken und Nebenwirkungen der Leistung auf.
  4. Halten Sie das Gespräch werbefrei und beraten Sie ohne Verkaufsabsicht, damit sich Ihre Patienten nicht bedrängt fühlen.
  5. Stellen Sie Ihren Patienten weitere Informationen zur Verfügung.
  6. Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass sie in Ruhe über das Angebot nachdenken dürfen und nicht sofort entscheiden müssen.
  7. Erläutern Sie den konkreten Ablauf von der schriftlichen Behandlungsvereinbarung über die Durchführung bis zur Rechnungsstellung. So wissen Ihre Patienten, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt erfolgen.

Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Für Ärzte: IGeL-Abrechnung einfach & rechtssicher umsetzen

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