Grundlage der neuen Regeln ist die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie, kurz CCD II. Viele Zahnarzt- und KFO-Praxen fragen sich deshalb, ob sie ihren Patienten danach noch eine Ratenzahlung anbieten dürfen und was sie selbst jetzt tun müssen.
Die kurze Antwort: Ja, Ratenzahlung bleibt möglich. Die neuen Pflichten trägt nicht Ihre Praxis, sondern unser Finanzierungspartner als Kreditgeber, und Nelly kümmert sich um den gesamten Ablauf. Sie arbeiten weiter wie gewohnt.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ratenzahlung bleibt auch nach dem 20. November 2026 möglich.
- Mit Nelly bieten Sie Ratenzahlung an, ohne selbst Kreditgeber zu werden. Die Pflichten trägt unser Finanzierungspartner.
- Ihre Patienten wählen die Ratenzahlung online im Patientenportal, die Bonitätsprüfung läuft automatisch.
- Anzahlungen und Ansparen vor der Behandlung bleiben möglich.
- Sie vereinbaren Raten heute selbst mit Patienten? Dann sollten Sie bis zum 20. November handeln.
Was ändert sich mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie?
Die CCD II (Richtlinie (EU) 2023/2225) soll Verbraucher bei Finanzierungen besser absichern. Die Anforderungen selbst sind dabei nicht neu: Für klassische, größere Verbraucherkredite gelten sie schon lange. Neu ist, dass sie künftig auch viele kleinere Finanzierungen erfassen, etwa zinslose Ratenzahlungen und kurze Zahlungsaufschübe, die bisher weitgehend ausgenommen waren.
Ob eine Ratenzahlung verzinst oder zinslos ist, bestimmt vor allem, wie umfangreich die Pflichten des Kreditgebers ausfallen. Bei verzinsten Ratenzahlungen kommen zum Beispiel zusätzliche Vorgaben für die Werbung hinzu. Für Nelly-Praxen spielt diese Unterscheidung im Alltag keine Rolle, weil unser Finanzierungspartner die Pflichten in beiden Fällen übernimmt.
Die neuen Regeln sind gesetzlich festgelegt und gelten für alle Anbieter von Ratenzahlungen, ebenso für Praxen, die ihren Patienten selbst Raten gewähren.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Pflichten treffen den Kreditgeber, also denjenigen, der die Finanzierung gewährt. Bei Nelly ist das unser Finanzierungspartner, ein von der BaFin beaufsichtigtes Factoringinstitut. Er ist insbesondere verantwortlich für:
- die Prüfung der Kreditwürdigkeit
- die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Belehrungen für Ihre Patienten
- die Pflichtangaben in der Werbung für die Finanzierung
- klare Prozesse für Patienten mit Zahlungsschwierigkeiten
Nelly setzt den gesamten Ablauf gemeinsam mit ihm für Sie um. Ihre Praxis schließt weiterhin nur den Behandlungsvertrag. Sie müssen sich nicht registrieren und keine Kreditunterlagen erstellen.
Ratenzahlung anbieten, ohne selbst Kreditgeber zu werden
Genau das ermöglicht Ihnen Nelly. Ihre Praxis bleibt, was sie ist: Behandler, nicht Kreditgeber.
Und Ihre Patienten?
Für Ihre Patienten bleibt die Ratenzahlung unkompliziert. Sie wählen sie direkt online im Nelly-Patientenportal aus, ohne Papierformulare. Die gesetzlich vorgeschriebene Bonitätsprüfung wird dabei automatisch angestoßen, das Ergebnis landet direkt in Ihrem Praxisverwaltungssystem. Für Ihr Team am Empfang ändert sich nichts.
Was Sie als Nelly-Praxis tun müssen
So gut wie nichts. Wir passen Unterlagen und Abläufe an und senden Ihnen frühzeitig vor dem 20. November 2026 aktualisierte Marketingmaterialien zu. Darin enthalten ist auch eine abgestimmte Formulierung, mit der Ihr Team Patientenfragen zur Ratenzahlung sicher beantworten kann.
Unsere einzige Bitte: Nutzen Sie für Hinweise auf die Ratenzahlung unsere Materialien statt eigener Werbemittel. Als Werbung gilt dabei nicht nur ein Flyer: Auch Hinweise auf Ihrer Praxis-Website, Aushänge im Wartezimmer oder Gesprächsleitfäden für Ihr Team zählen dazu.
Sie stellen Ihre Privatrechnungen selbst? Dann betrifft Sie die Änderung direkt
Viele Praxen rechnen privat selbst ab und kommen Patienten bei größeren Beträgen entgegen, etwa mit einer Ratenvereinbarung oder einem späteren Zahlungsziel. Genau solche Absprachen erfasst die CCD II künftig. Wer nach oder im Zusammenhang mit der Behandlung selbst Raten gewährt oder Zahlungen stundet, kann damit selbst zum Kreditgeber werden. Die Praxis wäre dann für Bonitätsprüfung, Pflichtinformationen, Widerrufsbelehrung und die Vorgaben für Werbung selbst verantwortlich. Unberührt bleiben Anzahlungen und das Ansparen vor der Behandlung.
Ein eigenes, rechtssicheres Ratenmodell aufzusetzen, ist für die meisten Praxen kaum mit vertretbarem Aufwand machbar. Einfacher ist es, Abrechnung und Ratenzahlung an Nelly zu übergeben. Dann bieten Sie Ihren Patienten weiterhin Ratenzahlung an, ohne selbst Kreditgeber zu werden, und Ihr Honorar kommt zeitnah, ohne dass Sie in Vorleistung gehen.
Nutzen Sie die Zeit bis zum 20. November 2026, um Ihre heutigen Absprachen mit Patienten zu prüfen. In einem kurzen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie der Umstieg auf Nelly funktioniert.
So unterstützt Nelly Ihre Praxis: Wir kümmern uns um alles
Mit Nelly bieten Sie Ihren Patienten Ratenzahlung an, ohne selbst Kreditgeber zu werden. Nelly kümmert sich um den gesamten Ablauf, von der Auswahl im Patientenportal über die automatische Bonitätsprüfung bis zu den Materialien für Ihre Praxis. Ihr Honorar erhalten Sie zeitnah, ohne in Vorleistung zu gehen.
Die Patientenfinanzierung über Nelly ist von Beginn an als reguliertes Verbraucherkreditprodukt aufgesetzt. Die neuen Regeln erfordern deshalb nur Anpassungen an bestehenden Dokumenten, und die laufen bereits.
Sie haben Fragen zur Ratenzahlung in Ihrer Praxis?
Ob Sie bereits mit Nelly arbeiten oder Ihre Rechnungen heute selbst stellen: In unserem kostenlosen 15-minütigen CCD-II-Check schauen wir gemeinsam, was der 20. November für Ihre Praxis bedeutet. Jetzt Termin vereinbaren
Bitte beachten Sie, dass diese Orientierungshilfe lediglich zu Informationszwecken erstellt wurde, keine rechtlich verbindliche Wirkung hat und mit ihr keine Rechtsberatung verbunden ist. Sie gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage ab dem 20. November 2026 und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Für konkrete Fragen zu Ihrer Praxis wenden Sie sich bitte an Ihre rechtliche Beratung.





