Digitalisierung

Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Infos & häufige Fragen

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gehört für gesetzlich Versicherte längst zum Praxisalltag – doch nur wenige wissen, was sie wirklich kann. Welche Funktionen bietet sie? Welche Daten werden gespeichert und wie sicher sind diese Daten? In diesem Artikel bekommen Sie einen kompakten Überblick über Funktionen, Daten, Sicherheit und Nutzung der eGK. Außerdem erfahren Sie, welche Pflichten für Versicherte und Praxen gelten – und was sich ab Oktober 2025 ändert.

15.5.2025
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output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

Was ist die elektronische Gesundheitskarte? 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der offizielle Versicherungsnachweis für gesetzlich Versicherte in Deutschland. Sie ersetzt den alten Krankenkassenausweis und enthält einen Chip mit persönlichen Stammdaten. Zusätzlich dient sie als Zugang zu digitalen Anwendungen wie dem E-Rezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA).

Kann man gegen die elektronische Gesundheitskarte Widerspruch einlegen?

Gegen die eGK selbst kann man nicht widersprechen, da sie für gesetzlich Versicherte verpflichtend ist. Allerdings können bestimmte Zusatzfunktionen – wie das Speichern von Notfalldaten oder die Nutzung der elektronischen Patientenakte – abgelehnt oder deaktiviert werden. Auch ein Opt-out aus der elektronischen Patientenakte (ePA) ist möglich.

Was genau wird auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert? 

Auf der eGK sind nur administrative Daten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer, Krankenkasse und Versicherungsstatus. Keine medizinischen Befunde oder Diagnosen sind direkt auf der Karte hinterlegt. Medizinische Informationen sind nur über zusätzliche Anwendungen (z. B. ePA) abrufbar – und nur mit Zustimmung.

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In diesem Artikel lesen Sie:

Wie funktioniert die elektronische Gesundheitskarte? 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der digitale Türöffner zum deutschen Gesundheitssystem. Sie ersetzt nicht nur den klassischen Krankenkassenausweis, sondern erweitert ihn um intelligente Funktionen – vom schnellen Check-in in der Arztpraxis bis hin zum Zugriff auf digitale Gesundheitsanwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte.

Im Inneren steckt ein moderner Chip, auf dem Ihre Versichertendaten sicher gespeichert sind. Sobald Sie Ihre Karte in der Arztpraxis, Apotheke oder im Krankenhaus vorlegen, werden diese Daten automatisch eingelesen – schnell, zuverlässig und digital.

Je nach Freigabe können Sie über die eGK auch freiwillige Zusatzfunktionen nutzen: Etwa einen Notfalldatensatz oder Ihren aktuellen Medikationsplan. Für besonders sensible Anwendungen, wie den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte, brauchen Sie zusätzlich eine persönliche PIN.

Technisch funktioniert das Ganze über die sogenannte Telematikinfrastruktur: Ein besonders geschütztes digitales Netzwerk, das medizinische Einrichtungen miteinander verbindet. So werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht?

Für gesetzlich Versicherte ist die elektronische Gesundheitskarte längst Pflicht. Ohne sie ist der Zugang zu ärztlicher Versorgung auf Kassenkosten kaum möglich. Auch Arztpraxen sind seit Jahren verpflichtet, die eGK technisch zu nutzen: Etwa zum Einlesen der Versichertendaten.

Ab dem 1. Oktober 2025 wird zusätzlich die aktive Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Ärzte und Kliniken verpflichtend: Sie müssen dann medizinische Informationen in die Akten ihrer Patienten einpflegen. Das betrifft z. B. Diagnosen, Befunde oder Medikationsdaten.

Zum genaueren Verständnis, hier eine Kurzübersicht: 

Tabellarische Übersicht über die Pflichten der eGK

Übrigens: Der Grund, warum die Pflicht zur ePA erst ab dem 1. Oktober 2025 gilt: Arztpraxen und Kliniken brauchen Zeit, um die nötige Technik einzurichten. Außerdem sollen alle beteiligten Elemente – von der Software bis zum Datenschutz – gut vorbereitet sein. Deshalb wurde eine Übergangsfrist im Gesetz festgelegt.

Vor- & Nachteile der elektronischen Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte soll das Gesundheitssystem digitaler und effizienter machen: Doch wie gut funktioniert das in der Praxis? Ein Blick auf die wichtigsten Vorteile und Herausforderungen zeigt, was die eGK heute wirklich leistet.

Vorteile der eGK

  • Schnellerer Ablauf in der Praxis: Daten wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsstatus werden automatisch eingelesen – das spart Zeit für alle Beteiligten.
  • Zugang zu digitalen Anwendungen: Die eGK ermöglicht den Zugang zu E-Rezept, elektronischem Medikationsplan und der elektronischen Patientenakte.
  • Zentrale Verwaltung wichtiger Gesundheitsdaten: Mit Zustimmung der Versicherten können relevante medizinische Infos sicher gespeichert und im Notfall schnell verfügbar gemacht werden.
  • Mehr Kontrolle für Patienten: Wer welche Daten sehen darf, kann individuell festgelegt werden – inklusive PIN-Schutz.
  • Langfristige Verbesserung der Versorgung: Durch bessere Vernetzung zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken entstehen weniger Informationslücken.

Nachteile der eGK

  • Datenschutz-Bedenken: Manche Menschen fürchten, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht ausreichend geschützt sind, obwohl alle Übertragungen verschlüsselt erfolgen.
  • Technische Probleme in der Praxis: Nicht alle Einrichtungen sind technisch gleich gut ausgestattet. Es kann zu Verzögerungen kommen, z. B. beim Einlesen der Karte.
  • Komplexität für ältere oder wenig digitalaffine Menschen: Begriffe wie PIN, ePA oder Telematikinfrastruktur sind nicht für alle sofort verständlich.
  • Freiwillige Funktionen oft noch wenig genutzt: Viele wissen gar nicht, dass sie freiwillig zusätzliche Daten freigeben können, oder wie das geht.
  • Abhängigkeit von Technik: Fällt das System aus oder gibt es kein Netz, können Daten nicht abgerufen werden.
  • Kritik an der Opt-Out-Regelung: Gesundheitsdaten sollen künftig standardmäßig gespeichert werden, es sei denn, man widerspricht aktiv. Manche sehen darin einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, insbesondere wenn Betroffene nicht ausreichend informiert sind.

Wie sehen wir das Ganze? Das Redaktionsteam von Nelly findet, dass die eGK ein wichtiger Schritt zu mehr Digitalität in der Arztpraxis ist. Die Vorteile überwiegen - vorausgesetzt, Technik und Datenschutz werden weiterhin konsequent mitgedacht und verbessert. 

Was sind die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte? 

Einige Funktionen sind bereits aktiv, andere werden schrittweise eingeführt oder erweitert. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Funktionen im Überblick – sowohl die grundlegenden als auch die freiwilligen Zusatzfunktionen:

Grundfunktionen der eGK (für alle Versicherten):

  • Versichertennachweis: Die eGK ersetzt den früheren Krankenkassenausweis und dient als offizieller Versicherungsnachweis bei Arztbesuchen.
  • Automatisches Einlesen der Versichertendaten: Beim Einstecken in ein Lesegerät überträgt die Karte Daten wie Name, Geburtsdatum und Versicherungsstatus an die Arztpraxis.
  • Aktualisierung von Stammdaten: Änderungen wie Adress- oder Namensänderungen werden automatisch übermittelt. Ganz ohne Papierkram.
  • Sichere Datenverbindung über die Telematikinfrastruktur (TI): Die eGK ermöglicht verschlüsselte Kommunikation zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen.

Zusatzfunktionen (freiwillig und zustimmungsbasiert):

  • Notfalldatenmanagement: Auf Wunsch können wichtige medizinische Informationen wie Allergien, Diagnosen oder Kontaktpersonen auf der Karte gespeichert werden – hilfreich im Ernstfall.
  • Elektronischer Medikationsplan (eMP): Der Plan hilft, den Überblick über alle Medikamente zu behalten und Risiken wie Wechselwirkungen zu reduzieren.
  • E-Rezept: Die eGK dient als Schlüssel zur digitalen Rezeptübermittlung. Patienten können ihr Rezept direkt in der Apotheke einlösen, oft auch ohne Papierausdruck.
  • Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA): Mit der eGK und einer PIN kann auf persönliche Gesundheitsdaten wie Befunde, Impfungen oder Arztbriefe zugegriffen werden.

Wie kann man mit der elektronischen Gesundheitskarte ein Rezept einlösen?

Nach einem Arztbesuch reicht es oft aus, die eGK in der Apotheke vorzulegen. Das Rezept wird dann digital über die Telematikinfrastruktur abgerufen.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Die Ärztin oder der Arzt erstellt das E-Rezept digital.
  2. Dieses wird verschlüsselt auf einem zentralen Server gespeichert.
  3. In der Apotheke wird die eGK eingelesen. So wird das E-Rezept automatisch gefunden und eingelöst.

Ein Papierausdruck ist in der Regel nicht mehr nötig. Alternativ kann auch eine App verwendet werden – etwa die E-Rezept-App der gematik. 

Wann und wofür brauche ich die PIN der elektronischen Gesundheitskarte

Die PIN der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) brauchen Sie nur, wenn Sie auf besonders geschützte digitale Anwendungen zugreifen möchten. Dazu gehört vor allem die elektronische Patientenakte, in der persönliche Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe oder Impfungen gespeichert sind.

Hier brauchen Sie die PIN:

  • Beim Zugriff auf die ePA über Smartphone oder Tablet (z. B. über eine ePA-App)
  • Wenn Sie Daten in der ePA freigeben oder einschränken wollen
  • Beim Zugriff auf die ePA durch medizinisches Personal, wenn Sie diesen aktiv steuern

Hier brauchen Sie die PIN nicht:

  • Beim Vorzeigen der eGK in Arztpraxen oder Apotheken
  • Beim Einlösen eines E-Rezepts

Wie sieht die elektronische Gesundheitskarte aus? 

Die elektronische Gesundheitskarte hat das Format einer normalen Bankkarte. Auf der Vorderseite stehen Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kasse und (bei Erwachsenen) ein Lichtbild. Auf der Rückseite befindet sich in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Innen steckt ein Mikrochip, der beim Einlesen in Praxen oder Apotheken genutzt wird. Er speichert keine sensiblen Gesundheitsdaten, sondern nur administrative Informationen.

So sieht die eGK aus: 

Beispielbild einer elektronischen Gesundheitskarte

Was kostet eine elektronische Gesundheitskarte?

​Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird Versicherten in der Regel kostenlos von ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. 

Kosten können jedoch entstehen, wenn die Karte verloren geht oder beschädigt wird und der Versicherte dafür verantwortlich ist. In solchen Fällen kann eine Gebühr von bis zu 5 Euro für die Ausstellung einer Ersatzkarte anfallen.​

Die eGK hat eine Gültigkeit von maximal 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Versicherte automatisch eine neue Karte, ohne dass sie aktiv werden oder zusätzliche Kosten tragen müssen.

Gibt es die elektronische Gesundheitskarte auch für Privatversicherte?

​Privatversicherte in Deutschland erhalten keine elektronische Gesundheitskarte wie gesetzlich Versicherte. 

Stattdessen bieten viele private Krankenversicherungen ihren Kunden eine eigene Versichertenkarte an, die jedoch nicht verpflichtend ist. Diese Karten dienen hauptsächlich der Identifikation und können Prozesse in Arztpraxen und Krankenhäusern vereinfachen.

Für digitale Anwendungen wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzen Privatversicherte alternative Verfahren. Ein Beispiel ist der sogenannte Online-Check-in, bei dem Versicherte ihre Krankenversichertennummer und weitere Stammdaten sicher über eine App an die Arztpraxis übermitteln. Dies ermöglicht die Nutzung digitaler Gesundheitsdienste ohne physische Karte. ​

Für Arztpraxen: Die eGK ist nur der Anfang - mit Nelly wird eine Praxis wirklich digital

Die eGK brachte und bringt noch immer Bewegung ins Gesundheitswesen, aber für einen reibungslosen und wirklich optimierten Praxisalltag braucht es mehr als nur eine Karte. Anbieter wie Nelly unterstützen Sie dabei, Abläufe rund um die Patientenversorgung und auch das Praxismarketing effizient und digital zu gestalten.

Das ist mit Nelly möglich: 

Digitale Abläufe:

  • Anamnese & Formulare vor dem Termin ausfüllen lassen
  • Digitale Unterschriften für Aufklärung, Datenschutz & Einwilligungen
  • Automatisierte Erinnerungen und Follow-ups per SMS oder E-Mail
  • Dokumente digital verwalten & revisionssicher ablegen

Zahlung & Verwaltung:

Praxismarketing & Bewertungen:

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Häufige Fragen

Was ist eine elektronische Gesundheitskarte? 

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Nachfolger des alten Krankenkassenausweises. Sie enthält persönliche Versichertendaten und dient als Zugangsmedium zu digitalen Gesundheitsanwendungen wie E-Rezept oder ePA. Im Inneren ist ein Chip integriert, der beim Arztbesuch eingelesen wird.

Was ist die Kritik an der elektronischen Gesundheitskarte? 

Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte bemängeln vor allem Datenschutzrisiken, technische Probleme in Praxen und eine mangelnde Nutzerfreundlichkeit – besonders für ältere Menschen. Auch die freiwillige Nutzung vieler Funktionen sorgt für Verwirrung. Die Vorteile werden oft durch unklare Kommunikation abgeschwächt.

Aktueller Stand der elektronischen Gesundheitskarte?

Die eGK ist für gesetzlich Versicherte Pflicht und wird in Arztpraxen standardmäßig eingesetzt. Ab Oktober 2025 wird die Nutzung digitaler Funktionen wie der ePA für Ärzte verpflichtend. Zusatzfunktionen bleiben weiterhin freiwillig – erfordern aber eine aktive Zustimmung.

Was sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte?

Standardmäßig sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte nur administrative Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertenstatus. Medizinische Inhalte wie Diagnosen oder Befunde sind nicht auf der Karte gespeichert. Zugriff auf weiterführende Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Patienten.

Wie bekommt ein Patient eine elektronische Gesundheitskarte?

Die Karte wird automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt. Voraussetzung ist die Abgabe eines aktuellen Lichtbilds. Die Karte wird in der Regel per Post zugesendet und ist sofort einsatzbereit.

Welche Daten kann der Arzt beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte sehen?

Beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte erhält der Arzt Zugriff auf administrative Informationen wie Versichertennummer, Status und persönliche Stammdaten. Medizinische Daten (z. B. Notfalldaten, ePA-Inhalte) sind nur sichtbar, wenn du deren Nutzung aktiv freigegeben hast.

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