Digitalisierung

KI-Kompetenz nach Art. 4: Was gilt für Ihre Zahnarztpraxis ab August 2026?

Ihre Praxis nutzt bereits künstliche Intelligenz – bei der Dokumentation, am Telefon oder im Backoffice? Seit Februar 2025 verlangt der EU AI Act dafür KI-Kompetenz im Team, doch Ende Juli 2026 hat die EU diese Pflicht spürbar entschärft. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was jetzt tatsächlich gilt und welche Nachweise Sie trotzdem aufbauen sollten.

13.8.2026
Julien Sara Lorenz
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output:  Moderner Krankenhausflur mit Empfang und Pflanzen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 des EU AI Act gilt seit dem 2. Februar 2025 für jede Zahnarztpraxis, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt.
  • Seit dem 27. Juli 2026 verlangt Artikel 4 nur noch Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz – ein bestimmtes Wissensniveau einzelner Personen müssen Sie ausdrücklich nicht mehr garantieren.
  • Ein Bußgeld allein wegen fehlender Schulung sieht die Verordnung nicht vor, dokumentierte Maßnahmen bleiben für Haftungsfragen und Ihr Qualitätsmanagement dennoch der wichtigste Schutz. Wer mehrere KI-Anwendungen über eine Lösung wie Nelly nutzt, verkürzt die dafür nötige Bestandsaufnahme spürbar. 

Es ist Dienstagnachmittag. Eine Ihrer ZFA formuliert mit ChatGPT die Antwort auf eine kritische Google-Bewertung. Im Behandlungszimmer nebenan markiert Ihre Röntgensoftware eine Approximalkaries, die Sie anschließend selbst beurteilen. Am Empfang nimmt ein Sprachassistent Terminwünsche entgegen, während Sie in der Mittagspause sind.

Drei KI-Systeme, drei verschiedene Risikoniveaus, ein Betrieb. Niemand in Ihrem Team hat das je als „KI-Einsatz“ eingeordnet – und genau da beginnt die Pflicht aus Artikel 4.

Was verlangt Artikel 4 von Ihrer Zahnarztpraxis?

Zahnärztin mit blauem Einmalhandschuh hält zahnärztliche Instrumente wie Sonde, Pinzette und Mundspiegel in der Hand

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet jede Zahnarztpraxis, die ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter sind die Hersteller – die Firma hinter Ihrer Röntgensoftware, hinter Ihrer Dokumentationslösung, hinter Ihrem Sprachassistenten. Betreiber sind Sie. Sobald Sie ein KI-System im Praxisalltag nutzen, fallen Sie unter Artikel 4. Praxisgröße, Rechtsform und Fachrichtung spielen dabei keine Rolle. Die Einzelpraxis ist genauso Betreiberin wie das MVZ mit sechs Standorten.

Erfasst sind alle Personen, die in Ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten: Zahnärztinnen und Zahnärzte, ZFA, Praxismanagement, Abrechnungskräfte – und auch externe Dienstleister, die für Sie tätig werden.

Ein festes Curriculum schreibt die Verordnung nicht vor. Sie nennt stattdessen die Kriterien, an denen sich Ihre Maßnahmen ausrichten sollen: die technischen Vorkenntnisse und die Erfahrung der Personen, ihre Aus- und Fortbildung sowie den konkreten Kontext, in dem das System eingesetzt wird. Wer nur gelegentlich einen Textentwurf generieren lässt, braucht anderes Wissen als jemand, der KI-gestützte Befunde beurteilt.

Was hat sich zum 27. Juli 2026 verändert?

Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, wurde Artikel 4 von einer Sicherstellungspflicht zu einer Förderpflicht abgeschwächt.

Der Unterschied ist kleiner, als er klingt, und wichtiger, als viele denken:

  • Bis 26. Juli 2026: Anbieter und Betreiber mussten nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt.
  • Seit 27. Juli 2026: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz zu unterstützen. Die Verordnung stellt ausdrücklich klar, dass daraus keine Verpflichtung folgt, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Damit fällt das Risiko weg, das viele Praxisinhaber am meisten beschäftigt hat: dass eine Behörde im Nachhinein bewertet, ob eine einzelne Mitarbeiterin genug wusste. Bewertet wird künftig, ob Sie überhaupt etwas getan haben.

Gleichzeitig hat der europäische Gesetzgeber die Begründung mitgeliefert: Strenge Verpflichtungen erzeugten gerade für kleinere Betriebe zusätzlichen Aufwand, während KI-Kompetenz unabhängig von gesetzlichen Pflichten und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte. Kommission und Mitgliedstaaten sollen Anbieter und Betreiber künftig aktiv unterstützen, unter anderem mit praktischen Beispielen auf einer zentralen Informationsplattform.

Für Ihre Praxis heißt das: Die Hürde ist niedriger geworden, der Grund ist geblieben.

Was passiert am 2. August 2026 wirklich?

Der 2. August 2026 ist der allgemeine Geltungsbeginn der EU-KI-Verordnung – ab diesem Tag nehmen die nationalen Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrolltätigkeit auf.

In Deutschland ist die Zuständigkeit erst kurz zuvor geklärt worden. Das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Es macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde und zugleich zur Anlauf- und Beschwerdestelle. Wer künftig eine Beschwerde über den KI-Einsatz einer Praxis einreichen möchte, hat dafür also erstmals eine klar benannte Adresse.

Drei Punkte sollten Sie dabei auseinanderhalten:

  • Artikel 4 ist keine Bußgeldnorm: Der Sanktionskatalog der Verordnung listet die Pflichten der Anbieter, Bevollmächtigten, Einführer, Händler, Betreiber und notifizierten Stellen sowie die Transparenzpflichten auf – die KI-Kompetenz nach Artikel 4 ist dort nicht genannt. Ein Bußgeld allein wegen fehlender Schulung ist nicht vorgesehen.
  • Die Transparenzpflichten gelten ab dem 2. August 2026: Sie wurden vom Digital Omnibus nicht verschoben und betreffen unter anderem Chatbots, Sprachassistenten und KI-generierte Inhalte. 
  • Die Pflichten für Hochrisiko-KI wurden verschoben: Sie greifen nun ab dem 2. Dezember 2027 beziehungsweise ab dem 2. August 2028. Ob ein konkretes System Ihrer Praxis in diese Kategorie fällt, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit dem Hersteller geklärt werden.

Der 2. August 2026 ist also kein Stichtag, an dem plötzlich Schulungsnachweise kontrolliert werden. Es ist der Tag, an dem die Aufsichtsstruktur steht.

Welche KI setzt Ihre Praxis bereits ein?

Der erste Schritt zur KI-Kompetenz ist ein KI-Inventar: eine schlichte Liste aller Systeme, die in Ihrer Praxis mit künstlicher Intelligenz arbeiten.

Die meisten Praxen unterschätzen an dieser Stelle, wie viel bereits im Einsatz ist. 

Typischerweise finden sich fünf Bereiche:

  • Diagnostik: KI-gestützte Röntgenanalyse zur Kariesfrüherkennung oder zur Beurteilung des Parodontalstatus.
  • Dokumentation: Systeme, die das Behandlungsgespräch erfassen und daraus eine strukturierte Dokumentation erstellen, die nur noch vom Arzt freigegeben werden muss. 
  • Empfang und Telefon: Sprachassistenten für Terminvergabe und Anrufannahme außerhalb der Sprechzeiten.
  • Abrechnung: Anwendungen, die Leistungen aus der Dokumentation erkennen und Abrechnungsziffern vorschlagen.
  • Backoffice und Marketing: frei verfügbare Sprachmodelle für Bewertungsantworten, Newsletter, Stellenanzeigen oder Arbeitszeugnisse.

Notieren Sie zu jedem System, wer es bedient, welche Daten hineinfließen und wer das Ergebnis freigibt. Mehr braucht das Inventar zunächst nicht. Es ist gleichzeitig die Grundlage für Ihre Schulungsplanung und der erste belastbare Nachweis, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben.

Aufwendig wird das Inventar vor allem, wenn jede Anwendung von einem anderen Anbieter stammt. Für jedes System brauchen Sie eigene Angaben zu Funktionsweise, Datenverarbeitung und Freigabeprozess – und für jedes System eine eigene Anfrage. Praxen, die mehrere KI-Anwendungen über Nelly nutzen, etwa die KI Dokumentation und den KI Plan Agent, führen diese in einer Lösung zusammen. Statt drei Anbieter einzeln anzuschreiben, kommen die relevanten Angaben aus einer Hand. Das verkürzt Ihre Liste und den Weg zu den Informationen, die darin stehen sollten. 

Erfahren Sie hier mehr darüber: https://www.getnelly.de/produkte/ki-dokumentation 

Wie schulen Sie Ihr Team risikoorientiert?

Zahnarztteam aus vier Personen in weißer Berufskleidung legt lächelnd die Hände zusammen im Behandlungszimmer einer Zahnarztpraxis

Artikel 4 schreibt kein Format vor – entscheidend ist, dass Ihre Maßnahmen zur Rolle und zum Einsatzkontext der jeweiligen Person passen.

Ein halber Nachmittag reicht in vielen Praxen aus, wenn Sie strukturiert vorgehen:

  1. Inventar zugrunde legen: Gehen Sie Ihre Liste durch und ordnen Sie jedem System die Personen zu, die damit arbeiten. Häufig ergeben sich daraus nur zwei oder drei Gruppen.
  2. Tiefe nach Risiko staffeln: Wer KI-Ergebnisse in eine Behandlungsentscheidung einfließen lässt, braucht mehr als jemand, der Texte formulieren lässt. Unterwiesen werden aber beide Gruppen: die eine darin, fehlerhafte Vorschläge des Systems zu erkennen, die andere darin, welche Patientendaten überhaupt in ein KI-System gehören. 
  3. Drei Inhaltsblöcke abdecken: Technisches Grundverständnis: Wie kommt ein Vorschlag zustande, wo liegen die Grenzen? Rechtlicher Rahmen: KI-Verordnung, Datenschutz, Schweigepflicht. Anwendung: Was darf konkret in welches System eingegeben werden?
  4. Format frei wählen: Eine dokumentierte Teambesprechung ist ebenso zulässig wie ein E-Learning oder eine externe Fortbildung. Für die meisten Praxen ist die interne Unterweisung durch eine eingearbeitete Person der praktikabelste Weg.
  5. Kurz dokumentieren und wiederholen: Datum, Teilnehmende, Inhalte, eine Seite. Und ein fester Termin einmal im Jahr, außerdem immer dann, wenn ein neues System dazukommt.

Der letzte Punkt ist der, an dem es in der Praxis meistens hakt. Eine Unterweisung aus dem Frühjahr hilft wenig, wenn im Herbst eine neue Anwendung eingeführt wurde, für die niemand eingewiesen ist.

Warum bleibt der Nachweis trotz Entschärfung wichtig?

Auch ohne eigene Bußgeldnorm bleibt die dokumentierte KI-Kompetenz relevant – vor allem für Haftungsfragen und für Ihr Qualitätsmanagement.

Der Grund ist einfach: Die Behandlungsentscheidung bleibt Ihre. KI-Systeme liefern Analysen und Vorschläge, sie übernehmen keine Verantwortung. Übersieht ein System eine Läsion, die Sie hätten erkennen müssen, ändert das nichts an Ihrer Sorgfaltspflicht. Kommt es zum Streit, ist die Frage, ob Ihr Team wusste, was das eingesetzte System kann und wo seine Grenzen liegen, sehr wohl relevant – auch wenn sie nicht über Artikel 4 gestellt wird.

Dazu kommt ein zweiter, oft unterschätzter Punkt: Datenschutz und Schweigepflicht – beides Punkte, die Nelly besonders wichtig und in der Produktarchitektur fest verankert sind. Ein Team, das nicht sicher weiß, welche Patientendaten in welches System gehören dürfen, ist das größere Risiko. Nicht die fehlende Schulungsbescheinigung, sondern der Patientenname im Prompt eines frei zugänglichen Sprachmodells.

Umgekehrt gilt: Wo der Freigabeprozess sauber gebaut ist, entsteht der Nachweis fast von selbst. Die KI Dokumentation von Nelly etwa hört im Hintergrund mit, filtert das medizinisch Relevante heraus und erstellt daraus einen Entwurf für Ihre Akte. Freigegeben wird er erst, wenn Sie ihn geprüft haben. Dieser Bestätigungsschritt ist gelebte menschliche Kontrolle – und er ist protokolliert.

Fazit: Warum Sie KI-Kompetenz jetzt regeln sollten

Die Rechtslage hat sich Ende Juli 2026 zu Ihren Gunsten verschoben. Aus einer Pflicht, ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherzustellen, ist eine Pflicht geworden, Kompetenz zu fördern – ohne Garantie für einzelne Personen und ohne eigenen Bußgeldtatbestand. Wer bislang gezögert hat, weil das Thema unkalkulierbar wirkte, kann es jetzt mit überschaubarem Aufwand abhaken.

Der eigentliche Grund, es zu tun, hat sich dadurch nicht geändert. Ein Team, das versteht, womit es arbeitet, macht weniger Fehler, geht sicherer mit Patientendaten um und nutzt die Systeme, für die Sie bezahlen, tatsächlich aus – bei Nelly wird das gesamte Team deshalb umfassend darin geschult. Beginnen Sie mit dem Inventar. Der Rest ergibt sich daraus.

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FAQs zur KI-Kompetenzpflicht

Gilt Artikel 4 auch, wenn wir nur ChatGPT im Backoffice nutzen?

Ja. Wer ein KI-System unter eigener Verantwortung einsetzt, gilt als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung – unabhängig davon, ob das System für die Praxis entwickelt wurde. Auch frei verfügbare Sprachmodelle für das Beantworten von Bewertungen oder das Schreiben von Stellenanzeigen fallen darunter. Die Anforderungen an die Kompetenztiefe sind hier allerdings deutlich geringer als bei diagnostischen Systemen.

Drohen ab August 2026 Bußgelder für fehlende KI-Schulungen?

Nein. Der Sanktionskatalog der KI-Verordnung nennt Artikel 4 nicht, ein Bußgeld allein wegen fehlender Schulung ist nicht vorgesehen. Ab dem 2. August 2026 nehmen die Marktüberwachungsbehörden ihre Tätigkeit auf, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Deren Zuständigkeit betrifft die Verordnung insgesamt, nicht speziell die KI-Kompetenz.

Welche Nachweise sollten wir in der Praxis vorhalten?

Ein KI-Inventar mit allen eingesetzten Systemen, eine kurze Zuordnung, wer womit arbeitet, sowie eine Dokumentation der durchgeführten Unterweisungen mit Datum, Teilnehmenden und Inhalten. Eine Seite pro Maßnahme genügt. Sinnvoll ist die Ablage im Qualitätsmanagement, damit die Unterlagen bei Prüfungen auffindbar sind.

Julien Sara Lorenz

Marketing @Nelly Solutions

Julien Sara Lorenz begleitet seit fast vier Jahren die Digitalisierung des Gesundheitswesens und verfügt über ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen, mit denen Zahnarztpraxen im Alltag konfrontiert sind. Ihr Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durchdachte digitale Prozesse Zahnärzte und ihre Teams nachhaltig entlasten können.

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